Die vom Wasserzweckverband (WZV) Mellrichstädter Gruppe beantragte Ausweisung eines Wasserschutzgebietes für die Mittelstreuer Quellen ist für Ostheim prekär, denn sie dürfte für ortsansässige Landwirte, Gewerbetreibende, Privatpersonen und die Kommune nicht unerhebliche Beeinträchtigungen mit sich bringen. Der Ostheimer Stadtrat hatte der Angelegenheit deshalb eine eigene Sitzung gewidmet, die auf großes öffentliches Interesse stieß. Betroffene und interessierte Bürger nutzten die Gelegenheit, sich aus erster Hand zu informieren und ihre Fragen und Anliegen vorzutragen.
Das Thema sachlich zu betrachten, war Bürgermeister Ulrich Waldsachs ein Anliegen. So standen zunächst rechtliche und fachliche Aspekte im Vordergrund. Doris Dellert vom Umweltamt am Landratsamt gab einen Überblick über den Ablauf des förmlichen Verordnungsverfahrens, in dem derzeit die Träger öffentlicher Belange angehört werden. Die Beweggründe für die Beantragung des Schutzstatus erläuterte Mellrichstadts Bürgermeister Eberhard Streit als Vorsitzender des Zweckverbands, und Dr. Klaus Reder vom Büro Intergeo erläuterte die Einteilung der Schutzzonen anhand der hydrogeologischen Gutachten.
Gesetzgeber mahnt Wasserschutz an
Geringe Niederschläge, wenig Grundwasser – Wasser ist in Unterfranken ein knappes Gut. Angesichts des Klimawandels sei eine Verschärfung der Situation zu erwarten. Der Wasserschutz sei daher noch dringlicher und der Zweckverband von gesetzlicher Seite angehalten zu handeln, so Eberhard Streit. „Das ist keine Wunschaufgabe, wir konnten lange ohne Wasserschutzgebiet leben“, merkte er an, machte gleichzeitig aber auch deutlich, dass der WZV als Wasserversorger Verantwortung für rund 10 000 Menschen im Landkreis trägt. Das Versorgungsgebiet umfasst Mellrichstadt, Bahra, Ober- und Mittelstreu, Hendungen und Unsleben, und es wird obendrein Zusatzwasser nach Heustreu und Bad Neustadt geleitet. Der Zweckverband könnte noch mehr an Bedeutung gewinnen, möglicherweise wird er künftig auch Teile des Grabfelds, wo zunehmend Wassermangel herrscht, mitversorgen.
Erste Untersuchungen zu einem Schutzgebiet gab es in den 1990er Jahren, sie sind auch in das vom Büro Intergeo erstellte Gutachten eingeflossen. Das beantragte Schutzgebiet befindet sich zwischen Ostheim, Stockheim, Mellrichstadt, Oberstreu, Mittelstreu und Frickenhausen. Die Gemarkung Ostheim ist dabei maßgeblich betroffen, da sich hier zunächst ein großer Teil des Wassers, das später in den Mittelstreuer Quellen austritt, in der Flur sammelt. Der Bereich an der Streu um die Kupfermühle fällt in die Schutzzone II, hier wurde nach Reders Bericht nachgewiesen, dass ein direkter und rascher Zufluss der Streu über Versickerungsstellen zu den Mittelstreuer Quellen besteht. Durch die hohe Fließgeschwindigkeit im Untergrund dauert es nur etwa zwei bis drei Tage, bis das Wasser dort ankommt. Mögliche Verunreinigungen würden laut Reder sehr schnell im Quellgebiet auftreten. Für die Schutzzone II gelten deshalb strenge Auflagen, Neubauten sind dort zum Beispiel nicht zulässig.
Einschränkungen für Betriebe und Höfe
Betroffen sind in Ostheim insbesondere das Gewerbegebiet Bündt und die Aussiedlerhöfe in der Frickenhäuser Straße, sie fallen in die Schutzzonen III A und III B, was nicht unerhebliche Einschränkungen mit sich bringen dürfte. Zum Beispiel sind Aufschlüsse oder Veränderungen der Erdoberfläche nur unter Auflagen gestattet. Das Lagern von wassergefährdenden Stoffen ist nur für eine begrenzte Dauer unter Sicherheitsauflagen möglich. Klassifizierte Straßen müssen nach bestimmten Richtlinien ausgebaut werden, die Landwirtschaft muss die Düngung und das Ausbringen von Jauche begrenzen. Rodungen größerer Flächen sind nicht ohne Weiteres möglich.
Für die Schutzzonen wird ein entsprechender Verbotskatalog erstellt. Bürgermeister Waldsachs und die Mitglieder des Stadtrates äußerten sich besorgt im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Stadt, dürfte das geplante Wasserschutzgebiet doch einen erheblichen Eingriff darstellen und die Regelungen dürften Gewerbebetriebe, die Landwirtschaft, Privatpersonen und auch die Stadt selbst treffen.
Wettbewerbsnachteile durch Auflagen?
Bei den Geschäftsleuten und Landwirten, die ihre Betriebe in den geplanten Schutzzonen haben, schrillen daher die Alarmglocken. Sie bekamen in der Stadtratssitzung die Gelegenheit, ihre Belange vorzutragen. Lohnt es sich überhaupt noch, in das eigene Unternehmen zu investieren? Erhält man durch strenge Auflagen Wettbewerbsnachteile? Oder ist das Grundstück letztlich nichts mehr wert? Die Anhörung der Betroffenen machte deutlich, dass viele Befürchtungen im Raum stehen, die bis hin zu Existenzängsten reichen. Einige Unternehmer denken schon ernsthaft über eine Standortverlagerung nach, wie sie verlautbaren ließen.
Bange ist auch der Stadtführung. Die Stadt braucht die Wirtschaft. Der Stadtrat äußerte seine Befürchtung, Unternehmen könnten abwandern und neue aufgrund der Ungewissheit der weiteren Entwicklung und der zu erwartenden Auflagen erst gar nicht nach Ostheim kommen.
Bestandsschutz für Betriebe
Doris Dellert versuchte die Besorgnis zu nehmen. Für bereits existierende Betriebe in den betreffenden Gebieten gebe es einen Bestandsschutz, und was die künftige Entwicklung des Gewerbegebiets angeht, riet sie mit Streit zu einer Bauleitplanung, in der die Auflagen berücksichtigt werden. Die Stadt, Grundstückseigentümer und ansiedlungswillige Unternehmen könnten sich damit Gewissheit verschaffen.
Eine Bauleitplanung ist mit Kosten verbunden und nicht von heute auf morgen zu tätigen, wie Waldsachs bemerkte. Überhaupt sollte man sich Zeit nehmen und alle Belange prüfen, so der Wunsch des Ostheimer Stadtoberhaupts. „Wir wollen das Wasserschutzgebiet nicht auf die Schnelle durchdrücken”, versicherte sein Mellrichstädter Amtskollege. Und auch Doris Dellert bekundete, dass man die Einwände sehr ernst nehme und genau prüfen werde. „Uns geht es darum, einen Konsens zu finden”, so die Vertreterin des Umweltamts.
Ortsumgehung in Schutzzone II
Steffen Malzer, Mitglied des Ostheimer Stadtrats, hatte einen Fragenkatalog zum Thema erstellt. Er brachte den Einwand, ob neben der Schutzwürdig- und der Schutzbedürftigkeit überhaupt eine Schutzfähigkeit gegeben ist. Aus den Zuhörerreihen wurde das geologische Gutachten bemängelt, für den Bereich Bündt sei dies nicht mehr aktuell, da darin die in den 1990er Jahren auf der Bündt im großen Maße vorgenommenen Bodenveränderungen nicht berücksichtigt seien. Angesprochen wurde auch die kleine Ortsumgehung. Sie würde mitten in die Zone II fallen. Bezweifelt wurde, dass dann noch Gefahrguttransporte, etwa mit Mineralöl oder Dünger, darauf fahren dürften.
Die Stadt arbeitet an ihrer Stellungnahme, und alle Betroffenen sollten im Eigeninteresse ihre Belange und Anregungen deutlich formulieren, so der abschließende Appell von Bürgermeister Ulrich Waldsachs.