Mitte Dezember 2022 sorgte die Autobahnabfahrt der A71 zwischen Münnerstadt und Burglauer wieder einmal für Negativ-Schlagzeilen. Bei einem Frontalzusammenstoß im Bereich des Beschleunigungsstreifens wurden ein Autofahrer und eine Autofahrerin schwer verletzt. Der Unfall ist nicht der erste an dieser Stelle. Er rückt die Verkehrsführung hier wieder in den Fokus, die immer wieder Anlass für Kritik ist.
Der Verkehr wird bekanntermaßen so geleitet: Wer die Autobahnabfahrt Münnerstadt/Burglauer von der A71 nutzt und Richtung Münnerstadt fahren will, überquert in einem Bogen die ehemalige B19 (jetzt B287) und kommt dann an einen Kreuzungsbereich mit Vorfahrt-achten-Schild mit einer Rechtsabbieger-Regelung.
Vorfahrt achten oder einfädeln?
Anders sieht es aus, wenn man Richtung Bad Neustadt fahren will. Eine abschüssige Rechtskurve wird parallel zur alten B19 zu einer Art Beschleunigungsstreifen, von dem aus man auf die ehemalige B19 auffährt. Bei einem größeren Verkehrsaufkommen auf der ehemaligen B19 müssen Fahrerinnen und Fahrer von der Autobahn kommend eigentlich warten, ein Vorfahrt-achten-Schild weist darauf hin. In der Praxis wird aber zumeist eingefädelt. Allerdings ist der Beschleunigungsstreifen ungewöhnlich kurz.
Zur Unübersichtlichkeit trägt bei, dass es einen Höhenunterschied gibt zwischen Autobahnabfahrt und der alten B19. Wer auf der Bundesstraße von Münnerstadt kommend Richtung Bad Neustadt fährt, sieht erst sehr spät, ob Fahrzeuge gerade von der A71 abfahren in Richtung Bad Neustadt.
Alles in allem keine einfache Ausgangslage. Mit der leben die Autofahrerinnen und Autofahrer seit 2005 mehr schlecht als recht, als die A71 an der Landesgrenze zwischen Bayern und Thüringen feierlich eröffnet wurde.
Tempobeschränkung als eine Möglichkeit
Der jüngste Unfall an dieser Stelle wirft erneut Fragen auf: Ist der Beschleunigungsstreifen zu kurz geraten bei der Planung? Kann man die Verkehrssicherheit erhöhen, zum Beispiel, in dem man ein Stoppschild einführt für den Verkehr, der von der Autobahn kommt?
Eigentlich steht am Beginn des Beschleunigungsstreifens ja besagtes Vorfahrt-achten-Schild. Gerd Jahrsdörfer, Sachgebietsleiter Verkehr bei der Polizeiinspektion Bad Neustadt, weiß schon lange um die kritische Situation rund um die Autobahnabfahrt. "Wir haben mehrfach Änderungen vorgenommen", sagt Jahrsdörfer. Nach zwei tödlichen Unfällen vor einigen Jahren, als unter anderem ein Autofahrer im scharfen Rechtsbogen Richtung Münnerstadt gerade über die Straße geschossen ist, wurde hier eine Tempobeschränkung auf 60 km/h eingeführt.
Vorsicht geboten Richtung Münnerstadt
Ebenso seien die Hinweisschilder vergrößert worden, um den Straßenverlauf rechtzeitig deutlich zu machen. Jahrsdörfer verweist bei der Spur Richtung Bad Neustadt, dass hier Vorfahrt-achten gilt. "Wer von Münnerstadt kommt, kann Autofahrer von der Autobahn entweder warten lassen oder aber sie zum Einfädeln auffordern, zum Beispiel durch Lichthupe", erklärt der Polizeihauptkommissar.
Die Idee, durch ein Stoppschild für die Fahrzeuge von der Autobahn kommend die Situation zu entschärfen, fasst Jahrsdörfer kurz mit dem Wort "Humbug" zusammen. "Das läuft dem Gedanken der Beschleunigungsspur zuwider. Dann müsste diese sogar verkürzt werden, was wiederum die Gefahr von Auffahrunfällen vergrößert", so die Einschätzung des Verkehrsfachmannes. Wenn überhaupt, dann könnte man über eine Tempobeschränkung auf der Bundesstraße von Münnerstadt Richtung Bad Neustadt nachdenken.
Beim Staatlichen Bauamt in Schweinfurt sieht man derzeit offenbar keinen dringenden Handlungsbedarf. "Die Stelle zählt derzeit nicht als sogenannter Unfallhäufungspunkt. Eine Abstimmung im Rahmen der Unfallkommission fand deshalb bislang nicht statt. Wird die Abfahrt im Rahmen der nächsten Auswertung als Gefahrenstelle ausgemacht, kommt die Unfallkommission zusammen und berät über mögliche Maßnahmen zur Verbesserung", so Pressesprecherin Nina Marder von der Schweinfurter Behörde.
Sie verweist für alle zukünftigen Pläne auf die Zusammenarbeit der Behörden in der sogenannten Unfallkommission, die es für jeden Landkreis gibt. Ein klares "Nein" gibt es aus Schweinfurt jedoch für eine mögliche Verlängerung des Beschleunigungsstreifens, um mehr Raum für das Einfädeln zu ermöglichen. "Das Ende der Verziehung der Beschleunigungsspur ist gleichzeitig der Beginn der Sperrfläche für die Linksabbiegespur nach Burglauer", erklärt Marder.
Am Ende bleiben nach aktuellem Stand also zwei Möglichkeiten: Durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Bundesstraße/Staatsstraße Richtung Bad Neustadt wird für einen Tick mehr Sicherheit gesorgt. Lösung zwei erfordert die Mitwirkung der Autofahrerinnen und Autofahrer: Noch etwas vorsichtiger und rücksichtsvoller fahren in diesem Bereich.