Die Geburtshilfestation auf dem Rhön-Klinikum Campus arbeitet defizitär. Unterm Strich stand vergangenes Jahr ein Minus von 773 221 Euro. Der Konzern möchte, dass der Landkreis diesen Verlust ausgleicht. Das wird er auch tun, wurde in der Sitzung des Kreistags am Mittwochabend mehrheitlich beschlossen. Aber nicht für das komplette Jahr 2020, sondern nur für November und Dezember. Der Grund: Der Antrag wurde vom Klinikbetreiber erst spät im Jahr gestellt.
Den Verlustausgleich gibt es nur für zwei Monate
Zugestimmt wurde einem Verlustausgleich in Höhe von 133 095 Euro. Davon trägt der Landkreis Rhön-Grabfeld 19 964 Euro. Der Hintergrund: 85 Prozent des Defizits gleicht der Freistaat gemäß der Richtlinie zur "Förderung der Geburtshilfe in Bayern" aus, den Rest muss der Landkreis schultern.
Bei Krankenhäusern, in denen wie in Bad Neustadt jährlich unter 800 Babys auf die Welt kommen, sind Defizite nicht ungewöhnlich, das weiß der Gesetzgeber. Um die geburtshilfliche Versorgung in Krankenhäusern im ländlichen Raum zu sichern, gewährt der Freistaat Bayern den Landkreisen diese Zuweisungen, die bei einer Million Euro pro Jahr gedeckelt sind.
Gemeinsames Ziel: Geburtsstation im Landkreis erhalten
Alle im Kreistag vertretenen Fraktionen waren sich einig, dass man Müttern in Rhön-Grabfeld auf jeden Fall die Möglichkeit bieten will, in einem Krankenhaus wohnortnah zu entbinden. Nachdem die Geburtshilfe-Station in Bad Kissingen bereits geschlossen wurde, wären Schweinfurt, Würzburg und Meiningen die nächsten Anlaufstationen.
In manchen Wortbeiträgen diente der Landkreis Bad Kissingen als abschreckendes Beispiel: Ein Kreisrat wies darauf hin, dass im dortigen Landkreis öfters mal ein Kind im Auto oder Rettungswagen das Licht der Welt erblicken würde, weil die Eltern es nicht mehr in die Klinik schaffen –nicht das Timing dieser Babys sei schlecht, sondern der Weg in den Kreißsaal zu weit.
Geld vom Staat für private Konzerne?
Die Diskussion, ob man einem Privatkonzern staatliche Gelder zukommen lassen sollte oder nicht, waren eher weltanschaulicher Natur. So stimmte Matthias Freund (Die Linke) gegen den Antrag, weil Rhön Gewinne privatisiere und Verluste sozialisiere.
Yatin Shah (Grüne) sagte: "Geburtshilfe muss wohnortnah erfolgen." Er fand es allerdings bedauerlich, dass Geburtshilfe und die Menschen, die diese leisten, von politischer Seite wenig wertgeschätzt würden. "Wie kann es sein, dass so miese Fallpauschalen gezahlt werden?", fragte er. Karl Graf Stauffenberg (FDP) fasste die Mehrheitsmeinung zusammen, als er sagte, man könne über die politischen Defizite durchaus jammern, dennoch führe an der Übernahme der Verluste durch den Landkreis kein Weg vorbei.
Wurde hingenommen, gutes Gefühl das Krankenhaus vor Ort zu unterstützen.
Sind wir doch dankbar dafür, ein solches medizinisches Angebot vor der Haustür zu haben.
Verstehe ich sowieso nicht. Vielleicht sollten sie auch bedenken, dass dann später bei Bewerbungen grundsätzlich als Geburtsort Meiningen in Thüringen zu lesen ist. ...
Nein. Ist dann einfach so, dass Meiningen als Geburtsort in der Geburtsurkunde steht. Genau so wie heutzutage im Einzelfall auch Kinder nur mit Hebamme zu Hause zur Welt kommen. Darf auch sein. Wir haben da dankenswerterweise Wahlfreiheit. Und wer sich mit Neonatologie sicherer fühlt, der entbindet halt in Schweinfurt.
Seid froh, dass ihr nicht in München wohnt: da muss man auch gleich nach der Zeugung in der Wunschklinik anmelden 😉
.....Defizit, Verlustausgleich, Förderung für den ländlichen Raum, staatliche Gelder, Aktien/Gier usw.
Für mich gibt es nur eine Erklärung für die Geburtenrückgänge im ländlichen Raum: In den Großstädten ist die Arbeit u Unis angesiedelt, junge Menschen ziehen in die Grosstädte, der ländliche Raum stirbt aus.
Wir brauchen gutbezahle Arbeit, um jungen Menschen einen Anreiz zu geben im ländlichen Raum Familien zu gründen!
zu ihrem Kommentar zur allgemeinem Kts.:
Rückblende:
"Die Rot-Grüne Gesundheitspolitik 1998 - 2003"
Artikelauszug (letzter Absatz):
Der Entwurf der CDU/CSU für eine Gesundheitsreform geht noch über die von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgesehenen Privatisierungsmaßnahmen hinaus. Es sieht eine
Ausgliederungs des Zahnersatzes aus der Erstattungspflicht der Krankenkassen(2001:3,7 Mrd EUR) sowie eine durchgängige zehnprozentige Zuzahlung zu GKV-Leistungen bis zu einer Höhe von zwei Prozent des Bruttoeinkommens vor.
Näheres:
www.bpb.de/apuz/27462/rot-gruene-gesundheitspolitik-1998-2003?p=3
Für diese Reform waren die Kreistagsmitgleider der letzten zwei Perioden nicht verantwortlich.
Damit die Geburtshilfe im LK verbleibt erfolgte Zustimmung der jetzigen KR-Mitglieder
Evtl. hilft Ihnen zur "Vorgeschichte" der genannte Link weiter.
Nix dagegen, dass angeblich privatwirtschaftliche Unternehmen effizienter wirtschaften. Aber bestimmte Bereiche darf man nicht privatisieren. Das sollte man nach den 90er und frühen 2000er Jahren gelernt haben.
zu ...."aber bestimmte Bereiche darf man nicht privatisieren".....
Ihnen u.a. als Vorgeschichte zur Kts.:
1.
-SPIEGEL-, Ausgabe: 34/1989 berichtet am 20.08.1989 unter dem Titel:
-Aktien-
"Sanfter Weg"
-Medizin als Geldanlage-erstmals geht ein deutsches Krankenhaus an die Börse-
Näheres über o.g. SPIEGEL-Ausgabe
www.spiegel.de/wirtschaft/sanfter-weg-a-1723a7b0-0002-000-000013494564
2.
Deutsches Ärzteblatt 2009; 106(19):A-924 / B-790 / C-766
"Öffentliche Krankenhäuser: Die Grenzen der Privatisierung"
Artikelauszug:
Der Staat darf sich nicht mit dem vorgergründigen Argument, er überlasse das Gesundheitswesen zunehmend dem Wettbwerb, aus seiner grundgesetzlichen
Verantwortung für die öffentliche Daseinsvorsorge zurückziehen.
Näheres über genanntes Ärzteblatt
www.aerzteblatt.de/archiv/64543/Oeffentliche-Krankenhaeuser-Die-Grenzen-der-Privatisierung
Somit steht Ihnen und anderen es "frei" zu urteilen, inwieweit diese Grenzen
überschritten wurden.
Von wem, weshalb und zu wessen "Heimvorteil" kam dieses Aktiengeschäft überhaupt auf den Markt?
Die Aktienkäufer sollten sich bezugnehmend ggü. ihren Mitmenschen ohne Aktienbeteiligung das Sprichwort "Gier frißt Hirn" in Erinnerung bringen. weil als Folge
deren Behandlung zum Aktienvorteil sprichwörtlich "auf der Strecke bleibt"