Als die Kreisklinik Mitte 2015 an die Rhön-Klinikum AG verkauft wurde, war es den Politikern und Bürgern ein großes Anliegen, dass die Geburtshilfe ebenso wie die Palliativstation in der neuen Klinik am Campus erhalten bleiben. Diesem Wunsch entsprach das Unternehmen damals. Nun war die Finanzierung der Geburtshilfestation Thema im Kreistag.
Landrat Thomas Habermann erläuterte die Hintergründe: Kleine geburtshilfliche Stationen, dazu zählt die Bad Neustädter Abteilung mit ihren rund 500 Geburten im Jahr, können in der Regel nicht kostendeckend arbeiten. Um die Defizite abzufedern, hat der der Freistaat Bayern ein Förderprogramm aufgelegt. Es soll Landkreisen und kreisfreien Städte im ländlichen Raum ermöglichen, die Defizite einer in ihrem Gebiet gelegenen Geburtshilfe-Abteilung an einem Plankrankenhaus ausgleichen.
Defizite ausgleichen
Die Höchstfördersumme liegt bei einer Million Euro pro Krankenhaus und Jahr. Um in den Genuss der staatlichen Gelder zu kommen, muss der Landkreis einen Eigenanteil von 15 Prozent beisteuern. Um das Verfahren in Gang zu bringen, bat der Landrat den Kreistag zu beschließen, dass er die Rhön-Klinikum AG mit der Sicherstellung der stationären Geburtshilfe betraut. Diesen Beschluss sollte er bekommen, aber erst nach heftigen Diskussionen.
Einig waren sich alle Kreisräte, dass man Müttern in Rhön-Grabfeld auf jeden Fall die Möglichkeit bieten will, in einem Krankenhaus vor Ort zu entbinden. Nachdem die Geburtshilfe-Station im Bad Kissingen bereits geschlossen wurde, wären Schweinfurt und Meiningen die nächsten Anlaufstationen.
Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren?
Die Diskussion war eher weltanschaulicher Natur: Will man ein börsennotiertes Unternehmen, das schwarze Zahlen schreibt, mit Steuermitteln unterstützen?, fragte beispielsweise Matthias Freund (Die Linke). Hier würde man nach dem Motto handeln "Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren".
Die Mehrheit der Kreisräte dagegen signalisierte, dass man die Geburtshilfe in jedem Fall im Landkreis Rhön-Grabfeld anbieten wolle, und man deshalb alle Anstrengungen unternehmen sollte, diesen Standortvorteil zu sichern.
Landrat Thomas Habermann machte mehrmals deutlich, dass mit dem Erlass des Betrauungsaktes noch nichts entschieden sei. Ob der Förderantrag tatsächlich gestellt wird, darüber müsse der Kreistag zu einem späteren Zeitpunkt abstimmen.