
Zwischen Leutershausen und Querbachshof möchte ein Investor eine rund neun Hektar große Fotovoltaik-Freiflächenanlage errichten. Weil der Park in dem Landschaftsschutzgebiet "Bayerische Rhön" geplant ist, musste der Kreistag nun darüber entscheiden, ob die Fläche aus dem Schutzgebiet herausgenommen wird.
Die Fachbehörden äußerten sich kritisch und lehnten den Bau eines Solarparks mehrheitlich ab. Der Kreistag folge diesen Empfehlungen am Mittwochabend aber nicht, sondern stimmte der Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung zu und machte so den Weg frei für das Projekt.
Eigentlich sind Solarparks in Landschaftsschutzgebieten undenkbar, deshalb hatte das Thema "Sprengstoff für die Bürgerinnen und Bürger", wie Landrat Thomas Habermann sagte. Den Sprechern der Fraktionen war durchaus klar, dass sie sich im Spannungsfeld zwischen Landschaftsschutz und Energiewende bewegen.
Was sagen die Fraktionen?
Habermann konnte sich mit dem Solarpark anfreunden, weil das Gebiet in der Randzone des Landschaftsschutzgebiets liegt, weil eine ausreichend große Ausgleichsfläche ausgewiesen wurde und weil "die Fläche keine erheblichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild" hat. "Wir stimmen dem Antrag zu", sagte Birgit Reder-Zirkelbach für die Grünen, "die Energiewende muss kommen." Ebenfalls zustimmend äußerte sich René van Eckert für die SPD.
Für die Freien Wähler konnte Sprecher Egon Sturm kein einheitliches Meinungsbild vermelden. Die Entscheidung habe etwas Grundsätzliches. "Beginnen wir, die Ränder auszufransen?", fragte er in Hinblick auf künftige Anträge. In der Fraktion gibt es offenbar die Befürchtung, dass man einen Präzedenzfall schafft, der dem Kreistag bei neuen, ähnlich gelagerten Anträgen auf die Füße fällt.
Plädoyer des Bürgermeisters von Hohenroth
Den Ausschlag für das Votum seiner Kreisratskollegen gab wohl auch die Stellungnahme des Bürgermeisters von Hohenroth, Georg Straub, der nachdrücklich für die Zustimmung warb. Straub machte deutlich, dass es in der Ortsbevölkerung keinen Widerstand gegen das Projekt gebe. Der Standort sei der einzige, den man für ein derartiges Vorhaben auf dem Gemeindegebiet zur Verfügung stellen könne. Die Fläche von neun Hektar sei bereits jetzt von einer Hecke umsäumt. Die Einspeisung ins Netz geschehe bei Brendlorenzen.
analog als Referenzbeispiel:
-WELT- berichtet am 12.03.2012 "Unterfranken wollen größten Windpark Bayerns bauen"
Artikelauszug:
"Das wird Modellcharakter für andere Regionen haben, Anderswo gibt es ein Hauen und Stechen um den ländlichen Raum"sagt Michael Distel über die Vorteile des Gemeinschaftsprojektes als Geschäftsführer der Firma Agrokraft.
Näheres:
www.welt.de/regionales/muenchen/article13917066/Unterfranken-wollen-groessten-Windpark-Bayerns-bauen.html
Nichts gegen das Engagement der Gemeinde Leutershausen.
Nur sollte die örtliche Eigen-Initiative zum Beitrag der Energiewende im Gesamtbild
zur Energiewende in der Verhältnismäßigkeit (Sinnhaftigkeit) zum tatsächlichen Kostenergebnis für den Endverbraucher berücksichtigt werden.
Beachte u.a. Grundgesetz:
Artikel -20a- (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere)
Zur allgemeinen Info: Es gab einige Gegenstimmen