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Bad Neustadt
Erfrischungsgeld festgezurrt: So viel Geld kriegen ehrenamtliche Wahlhelfer künftig in Bad Neustadt
In Bad Neustadt steht erst ein Bürgerentscheid, dann die Europawahl an. Der Stadtrat hat per Satzung Entschädigungssummen festgelegt - mit einer Gegenstimme.
Ehrenamtliche Wahlhelfer sind bei jeder Wahl unerlässlich. Im Archivbild zählten Helfer die Bundestagswahl aus. In Bad Neustadt hat sich der Stadtrat jüngst in einer Satzung auf Entschädigungssummen für Wahlvorstände festgelegt.
Foto: Sebastian Gollnow/dpa | Ehrenamtliche Wahlhelfer sind bei jeder Wahl unerlässlich. Im Archivbild zählten Helfer die Bundestagswahl aus. In Bad Neustadt hat sich der Stadtrat jüngst in einer Satzung auf Entschädigungssummen für Wahlvorstände ...
Ines Renninger
 |  aktualisiert: 28.03.2024 02:49 Uhr

Ohne ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ist die Durchführung von Wahlen undenkbar. Auch der Bürgerentscheid am 5. Mai in Bad Neustadt, und die Europawahl kurz darauf sind nur mit Ehrenamtlern stemmbar. Dass diesen als Entschädigung ein sogenanntes Erfrischungs- oder Zehrgeld gezahlt wird, ist nicht neu.

Die Entschädigungssätze selbst sind laut Bad Neustadts Kämmerer Andreas Schlagmüller – er übernahm in der jüngsten Ratssitzung stellvertretend für den entschuldigten Ordnungsamtsleiter die Erläuterungen – zwar in den jeweils gültigen Wahlgesetzen angegeben, allerdings als Mindestbeträge. "Demnach müsste vor jeder Wahl ein gesonderter Stadtratsbeschluss herbeigeführt werden."

Um das zu vermeiden, schlug die Verwaltung dem Gremium vor, die Entschädigungssätze per Satzung zu regeln. Die Räte einigten sich mit einer Gegenstimme auf Beträge. Dagegen war Stadtrat Johannes Benkert (Neuschter Liste).

Pauschalen zwischen 30 und 70 Euro stehen Wahlhelfern in der Regel zu

Ehrenamtliche Mitglieder eines Wahl- oder Abstimmungsausschusses erhalten künftig 40 Euro pro Sitzung. Da sich die Wahlen hinsichtlich der Aufwändigkeit unterscheiden, untergliedern sich auch die Entschädigungsbeträge entsprechend: Wahlvorstandsmitglieder, also Wahlhelferinnen und Wahlhelfer einer Europawahl, eines Volksentscheids beziehungsweise Bürgerentscheids, sowie einer Bürgermeister- beziehungsweise Landratswahl erhalten pauschal 30 Euro, die einer Bundestagswahl oder Landtags- und Bezirkswahl 40 Euro. Die Kommunalwahl wird mit 70 Euro entschädigt.

Die Vorsteherin beziehungsweise der Vorsteher bekommt zusätzlich 30 Euro, dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter und die Schriftführerin oder der Schriftführer zusätzlich je 10 Euro. Wird seitens des Arbeitgebers für den geleisteten Wahldienst kein Freizeitausgleich gewährt, beziehungsweise vom Wahlhelfer nachweislich auf diesen verzichtet, kommen noch einmal 30 Euro dazu. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werde der ihnen entstandene Verdienstausfall ersetzt. Das sei jedoch die Ausnahme, erläuterte Schlagmüller: "In der Regel wird auf Leute zurückgegriffen, die an diesem Tag freihätten."

Was sich Stadtrat Johannes Benkert für ein Modell gewünscht hätte

Ein anderes Entschädigungs-Modell schlug vor der Abstimmung Johannes Benkert vor: Statt einer pauschalen Vergütung wünschte er sich eine "stundenweise Abrechnung im Sinne der Ehrenamtspauschale". Fällig wären dann, so Benkert, 8 Euro pro Stunde. Als ehrenamtlicher Schöffe erhalte er selbst eine entsprechende Entschädigung. Er sähe das als "Wertschätzung für die Leute".

Die Mehrheit der Neustädter Räte sah das anders. Für Bad Neustadts Bürgermeister Michael Werner sprach unter anderem "der Aufwand, die Zeiten zu erfassen" gegen eine derartige Regelung. Auch sei es "Tenor" in allen umliegenden Kommunen, eine Pauschale zu erheben. Den Wahldienst bezeichnete Werner prinzipiell als "bürgerliche Pflichtaufgabe".

Stadtrat Alexander Barthelmes (CSU) warb explizit noch einmal für den Wahldienst: "Es macht Spaß und ist interessant", rief er potenzielle Freiwillige auf, sich zu melden.

 
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