Ohne eine große Zahl ehrenamtlicher Wahlhelfer wäre die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen nicht zu gewährleisten. Die Übernahme eines Wahlehrenamts sollte daher für alle wahlberechtigten Bürger eine ehrenvolle Aufgabe sein, heißt es in einer Mitteilung. Die Verpflichtung zur Übernahme eines Wahlehrenamts ergibt sich aus dem jeweiligen Wahlrecht. Eine Ablehnung kann nur aus wichtigem Grund, z. B. Krankheit oder Abwesenheit am Wahltag, akzeptiert werden. Bei der anstehenden Wahl zum Europäischen Parlament am Sonntag, 26. Mai, werden für die Wahllokale der Stadt Bad Neustadt rund 150 ehrenamtliche Wahlhelfer benötigt. Diese sind Mitglieder in den Wahlorganen (16 Urnen-Wahlvorstände und drei Briefwahlvorstände), die in Bad Neustadt gebildet werden. Die Wahlhandlung beginnt um 7.30 Uhr, die Stimmenauszählung ab 18 Uhr. Die Verpflichtung und Einweisung der Wahlvorsteher, deren Stellvertreter und der Schriftführer findet zwei Wochen vor dem Wahltermin im Sitzungssaal des Rathauses statt. Wer Interesse hat an der Ausübung des Wahlehrenamtes wendet sich an das Wahlamt, Tel.: (09771) 9106142, E-Mail ordnungsamt@bad-neustadt.de
Bad Neustadt
Ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht
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