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Bastheim
Eine Ohrfeige in der Bastheimer Besengauscheuer und ihre Folgen wurden vor Gericht aufgearbeitet
Zwei Männer und einer Frau mussten sich wegen Körperverletzung, Beleidigung und versuchter Gefangenenbefreiung vor dem Bad Neustädter Amtsgericht verantworten.
Mitarbeiter der Security-Firma legten der Mann Handschellen an (Symbolbild).
Foto: Martin Schutt | Mitarbeiter der Security-Firma legten der Mann Handschellen an (Symbolbild).
Eckhard Heise
 |  aktualisiert: 13.02.2024 19:44 Uhr

Es ist erstaunlich, was eine Ohrfeige auslösten kann, nämlich einen ein Rattenschwanz von Vorgängen, die jetzt im Bad Neustädter Amtsgericht aufgearbeitet wurden. So war die Anklagebank im Amtsgericht voll besetzt mit zwei Männern und einer Frau, die sich wegen Körperverletzung, Beleidigung und versuchter Gefangenenbefreiung zu verantworten hatten.

Das Fass hatte ein 26-jähriger Mann ins Rollen gebracht, als er bei einer öffentlichen Feier in der Bastheimer Besengauscheuer vor etwa zwei Jahren einem anderen Gast eine Ohrfeige verpasste. Wie der Student schilderte, soll der Geschlagene seiner Freundin einen Klaps auf den Po gegeben haben. Da die junge Frau dunkler Hautfarbe ist, habe er den Vorgang als zutiefst sexistisch und rassistisch empfunden und mit der Ohrfeige quittiert.

Nach der Ohrfeige kam die Versöhnung

Er habe den Betroffenen zur Rede gestellt und dieser habe sich dann auch entschuldigt – genauso wie er selbst. "Wir haben noch zusammen was getrunken und alles war in Ordnung als wir auseinandergingen". Lediglich dessen Begleiter wollte sich mit dem Ausgang der Auseinandersetzung nicht zufriedengeben.

Nach etwa einer halben Stunde habe die Security ihn völlig überraschend festgesetzt und ihm sogar Handschellen angelegt. Dabei kam es zu Handgreiflichkeiten und Beleidigungen. Schließlich erschien die Polizei. Die Situation eskalierte, als die Ordnungshüter ihn festnahmen und in ein Streifenfahrzeug zwangen.

Inzwischen war die Mutter – eine der Angeklagten –, die zeitweise mit ihrem Sohn in der Halle zusammengesessen haben soll, auf den Vorfall aufmerksam geworden und wollte ihm zu Hilfe eilen. Ein Beamter soll versucht haben, ihr den Weg aus der Halle zu versperren. Sie konnte an ihm vorbei schlüpfen, sei dann aber von dem Polizisten zu Boden geworfen und dabei verletzt worden.

Als der Sohn den Vorfall beobachtete, sei er "ausgetickt", habe die Beamten angeschrien und sich erheblich zur Wehr gesetzt, wie er selbst einräumte. In der Gerichtsverhandlung bedauerte er sein Verhalten. Es sei wohl dem Alkohol geschuldet, den er in der fraglichen Nacht konsumiert hatte.

Polizei forderte weitere Unterstützung an

Inzwischen hätten sich aber auch zahlreiche Besucher am Schauplatz des Geschehens eingefunden und offensichtlich lautstark Partei für Sohn und Mutter ergriffen. Sie forderten deren Freilassung. Die Situation wurde so unübersichtlich, dass die Polizisten weitere Hilfe herbeiriefen.

Auch soll es aus der Menge heraus zu weiteren Tätlichkeiten gegenüber den Ordnungshütern gekommen sein, in die auch der zweite männliche Angeklagte – ebenso Student und so alt wie sein Kommilitone – verwickelt gewesen sein soll. Dieser machte jedoch keine Angaben während der Verhandlung.

So sehen die Urteile aus

Der Angeklagte beteuerte, dass niemand versucht habe, ihn zu befreien. Es sei in dem Tumult lediglich Aufklärung für die Festsetzung verlangt worden. Er selbst sei äußerst grob von den Beamten behandelt worden. Der Anwalt deutete an, dass der Beamte zumindest recht ungeschickt agiert habe, wenn er versuchte haben soll, den Ausgang zu versperren. Man habe auch erwogen, wegen der Verletzung der Mutter Anzeige zu erstatten, doch letztendlich von dem Vorhaben abgesehen.

Die Richterin sah am Ende die Anklagepunkte der Körperverletzung und Beleidigung beim Hauptangeklagten als erwiesen an. Die Vorsitzende sah allerdings auch ein etwas befremdliches Verhalten der Security, deren Mitarbeiter rechtlich das Anlegen von Handschellen nicht gestattet sei. Während das Verfahren gegen die Mutter und den zweiten Angeklagten gegen Zahlung von Geldstrafen von 600 Euro und 300 Euro eingestellt wurde, erhielt der Hauptangeklagte eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten Freiheitsentzug und eine Geldauflage von 1200 Euro.

 
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