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Kleineibstadt
Das Heilige Grab aus Kleineibstadt im Zentraldepot Mellrichstadt soll keine Dauerlösung sein
Im Zentraldepot sollen eigentlich nur Kunstschätze des Landkreises gelagert werden. Ob und wie man Ausnahmen erlauben soll, darüber diskutierte der Kreistag.
Das Heilige Grab des Künstlers Johann Peter Herrlein soll übergangsweise im Kreisdepot untergebracht werden. Dafür muss aber eine rechtliche Regelung geschaffen werden.
Foto: Hanns Friedrich | Das Heilige Grab des Künstlers Johann Peter Herrlein soll übergangsweise im Kreisdepot untergebracht werden. Dafür muss aber eine rechtliche Regelung geschaffen werden.
Gerhard Fischer
 |  aktualisiert: 07.11.2024 02:41 Uhr

Das Zentraldepot im Hainberg-Areal in Mellrichstadt beherbergt Kunstschätze und Museumsobjekte des Landkreises. Es wurde im Mai 2024 feierlich eröffnet. Fast zeitgleich zur Eröffnung kam im April, nach Jahrzehnten der Unterbringung in der Kartause Astheim das "Heilige Grab", ein barocker Passions-Altar des Künstler Johann Peter Herrlein, in den Landkreis zurück. Er wurde an Kleineibstadt zurückgegeben.   

Nachdem die dortige Kirchenstiftung über keine geeignete Lagermöglichkeit verfügt, wurde die Kulturagentur angefragt, ob sie das Heilige Grab im Kreisdepot lagern könnte. Diese Übergangslösung habe auch Bezirksheimatpfleger Klaus Reder angedacht. Diese Ausnahme vom maßgeblichen Sammlungskonzept wurde schließlich ermöglicht, wie es in der Beschlussvorlage des Kreistages heißt.    

Dieser hatte sich nach einem Antrag der SPD-Fraktion mit einer Gebührenordnung zu befassen. Denn das Heilige Grab war sozusagen ein Präzedenzfall, weil natürlich auch Haftungsfragen geklärt werden müssten für solche Kulturgüter außerhalb des Landkreis-Besitzes.

Sammlungskonzept definiert die Möglichkeiten

Geklärt werden müsste auch, ob es einen Anspruch auf Unterbringung der Güter geben kann. Das Sammlungskonzept könnte die Voraussetzungen regeln. Außerdem müsste eine entsprechende Gebührensatzung erlassen werden, die je nach Raumbedarf, Dauer und Wert des Kunstwerkes oder Museumsgutes die Kosten festschreibt.   

Eine vorgestellte Gebührensatzung traf nicht auf einhellige Zustimmung des Kreistages. CSU-Kreisrätin Sonja Reubelt zum Beispiel waren die Gebühren zu niedrig. Wirtschaftsförderer Jörg Geier wiederum erwähnte, dass die Sätze weit unter den üblichen Marktgebühren seien.

Schließlich kam noch die Frage auf, was zum Beispiel mit den Pfeifen aus dem ehemaligen Tabakpfeifen-Museum in Oberelsbach geplant ist. Die Grünen-Kreisrätin Birgit Reder-Zirkelbach fand, dass die Einlagerung des Heiligen Grabes aus ihrer Heimatgemeinde keine Dauerlösung sein sollte. Am Ende war sich das Gremium einig, die Satzung noch einmal überarbeiten zu lassen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.

 
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