Der Antigen-Schnelltest wird immer wichtiger. 29 Angebote gibt es mittlerweile in Rhön-Grabfeld. Eine Liste dieser Test-Stationen hat der Landkreis nun auf seiner Homepage veröffentlicht. Landrat Thomas Habermann erläuterte in einem Gespräch mit dieser Redaktion, dass diese Liste ständig aktualisiert werde, falls neue Anbieter hinzukämen.
Einige Lockerungen ab Mittwoch
Im Freistaat gibt es ab Mittwoch einige Lockerungen. Bestimmte Geschäfte dürfen wieder unabhängig von der örtlichen Sieben-Tage-Inzidenz öffnen - ähnlich wie zum Beispiel Super- und Drogeriemärkte. Blumenfachgeschäfte, Gartencenter und Buchhandlungen werden wieder als Läden des täglichen Bedarfs angesehen - das Einkaufen wird somit auch bei einer Inzidenz über 100 ohne Terminvereinbarung und negativen Corona-Test möglich. Bisher durften sie bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 lediglich Terminshopping (Click & Meet) für Kunden mit aktuellem negativem Corona-Test anbieten, bei Werten über 150 war nur die Abholung bestellter Ware erlaubt.
Negativer Test vor dem Friseurbesuch
Die gleiche Erleichterung beschloss das bayerische Kabinett für Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungsbetriebe und der Handwerksbetriebe. Die örtlichen Inzidenzwerte spielen dann für Fotografen, Schuhmacher, Schneidereien oder Reparaturdienste im Bereich Telekommunikation, die bislang nicht öffnen durften, keine Rolle mehr.
An den Einschränkungen für körpernahe Dienstleistungen ändert sich laut Staatskanzlei dagegen nichts: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem Wert über 100 ist ein Friseurbesuch weiter nur mit negativem Corona-Test möglich, Kosmetikstudios dürfen nicht öffnen.
Die nächtliche Ausgangssperre in Bayern bei einem Inzidenzwert über 100 gilt weiterhin: Zwischen 22 und 5 Uhr darf man die eigene Wohnung nur aus wenigen streng geregelten Gründen verlassen. Während andere Länder eine Joggingrunde alleine auch noch bis 24 Uhr erlauben, bleibt das im Freistaat verboten.
Ja zur bayerischen Linie
Zu 100 Prozent steht Landrat Thomas Habermann hinter der Entscheidung des Ministerpräsidenten Markus Söder, gewisse Regelungen der Bundesnotbremse, wie beispielsweise die Ausgangssperre, strenger zu handhaben.
In einer Stellungnahme der Kreis-Verwaltung zu dieser Thematik heißt es: "Unser Ziel ist es, möglichst schnell wieder unsere Gastronomie, unseren Einzelhandel und unsere Schulen und Kindergärten zu öffnen. Dazu muss die Inzidenz weiter sinken. Wichtig ist es, dass die Regelungen klar und verständlich sind. Ständige Änderungen und unterschiedliche Aussagen und Handhabungen mindern die Akzeptanz von Maßnahmen und erschweren auch unsere Arbeit als Kreisverwaltungsbehörde, da die Regelungen a) durchgesetzt werden müssen und vor allem b) viel Erklärungsbedarf nach sich ziehen."
Denn viele Familien möchten Sonntags in den Zoo, Familienbesuche usw. machen.
Der Test darf ja nur 24 Std. alt sein und für ein Nachmittagsticket im Zoo reicht die Zeit bis 12 Uhr leider nicht aus.