
Ein großes Hin und Her mit den Corona-Zahlen. So hatte Rhön-Grabfeld am Samstag mit 54 den kritischen Sieben-Tage-Inzidenz-Wert von 50 überschritten und das Landratsamt daraufhin weitere Beschränkungen in Kraft gesetzt. Der Landkreis galt damit als einer von insgesamt vier "Corona-Hotspots" in Deutschland. Bereits am Sonntagmorgen hatte sich die Lage schon etwas günstiger entwickelt. Der vom Robert Koch Institut angegebene Wert lag nun "nur" noch bei 38,9.
Am Freitag lag die Sieben-Tage-Inzidenz in Rhön-Grabfeld - auf Basis der Angaben von Donnerstag - noch bei 45,2. Die Zahlen, die der Landkreis am Freitagnachmittag vorlegte, ließen auf eine weitere Steigerung schließen. Waren am Donnerstag nämlich noch 40 infizierte Personen im Landkreis gemeldet, lag die Zahl am Freitag bei 51. "Aufgrund der aktuellen Infektionsentwicklung ist mit der Anordnung einschränkender Maßnahmen durch das Landratsamt ab Beginn der kommenden Woche zu rechnen", heißt es daher auch in einer Mitteilung des Landratsamts vom Freitagnachmittag.
Insgesamt 270 Fälle
Insgesamt seien damit im Landkreis seit Beginn der Pandemie bislang 270 Fälle bestätigt worden. Zusammenfassend wird festgestellt, dass hinsichtlich des Infektionsgeschehens im Nachgang der Hochzeitsfeierlichkeiten vom 12. September alle Infektionsketten nachvollzogen werden. Infolge der Kontaktermittlung seien alle erforderlichen Tests durchgeführt und sämtliche, notwendigen Maßnahmen ergriffen worden. Eine Person befinde sich derzeit in stationärer, nicht-intensivmedizinischer Behandlung, die infizierten Personen und deren Angehörige befinden sich in häuslicher Quarantäne.
Konkret vermeldet das Landratsamt im Kindergarten Hohenroth 174 getestete Personen. Dabei habe sich herausgestellt, dass lediglich eine Mitarbeiterin einen positiven Befund aufwies und sich in häuslicher Quarantäne befindet. Der Kindergarten sei am Freitagmorgen wieder freigegeben worden.
Verdachtsfälle am Rhön-Gymnasium
In einer Klasse des Rhön-Gymnasiums in Bad Neustadt hätten drei Schüler Symptome einer Covid-Erkrankung gezeigt. Die gesamte Klasse und die betroffenen Lehrer befänden sich derzeit in häuslicher Quarantäne. Die Testergebnisse stehen derzeit noch aus. Bei der Werkstatt für Lebenshilfe in Hohenroth und einem Wohnheim in Mellrichstadt wurden aufgrund anzunehmender Infektionsketten in beiden Einrichtungen umfassende Tests durchgeführt. Im Ergebnis konnten neun positive Fälle nachgewiesen werden. Mögliche weiterführende Infektionsketten seien komplett nachverfolgt sowie alle nötigen Maßnahmen ergriffen worden
Alle Schulen im Landkreis werden ab Montag, 28. September, wieder öffnen. Aufgrund der Testergebnisse werden für wenige Klassen vereinzelte Quarantänemaßnahmen durch die jeweiligen Schulen veranlasst werden. Die Tests im Umfeld der Kindergärten und Kindertagesstätten im Landkreis würden die Öffnung aller Einrichtung ab dem kommenden Montag erlauben.
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens seien für dieses Wochenende anberaumte Sportveranstaltungen im Jugend-, Erwachsenen- und Amateurbereich im Gebiet des Altlandkreises Bad Königshofen untersagt worden. Vereine werden gebeten, auf Auswärtsspiele zu verzichten.
Test nur nach Anmeldung
Wie geht es im touristischen Bereich weiter? In Bayern gelte die Regelung eines Beherbergungsverbotes beim Überschreiten der 50er-Inzidenz nach RKI Zahlen nicht automatisch, heißt es in der Mitteilung. Sollte es diesbezüglich zu Einschränkungen durch die Bayerische Staatsregierung kommen, würden diese über eine Publikation im Ministerialblatt veröffentlicht; https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/
Für das Testzentrum in Heustreu wird darauf hingewiesen, dass Tests nur nach vorheriger Anmeldung möglich sind. Die Anfahrt zum Testzentrum soll über die Bundesstraße und nicht über den Ort Heustreu erfolgen.
Dieser Artikel wurde am Samstag, 26. September, mit der Angabe der Überschreitung des kritischen Inzidenz-Wertes von 50 aktualisiert.
Der "radfahrer" und manch andere tun`s nicht
Begründung: Hintergrundwissen liegt vor
Begründung: Hintergrundwissen liegt vor
Zum Hintergrundwissen könnte "radfahrer" ein brandneues Buch nennen.
Den Titel nennt "radfahrer" jedoch nicht, weil so manche MP -Akteure, trotz
Grundgesetz: Artikel -5- (Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft) diese
Buchempfehlung nicht frei- schalten würden; Warum auch immer?