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Hohenroth
Bürgermeister-Bündnis will Reform des Ladenschluss-Gesetzes, damit Tante-Enso-Läden eine Chance haben
Das neue Ladenschlussgesetz macht es den Tante-Enso-Läden mit ihrem 24/7-Service schwer. Bürgermeister der Region bangen um die Nahversorgung ihrer Gemeinden.
Das Angebot muss passen, damit ein Tante-Enso-Laden Erfolg hat (Symbolbild). Das Konzept lebt aber auch von der durchgängigen 24/7-Öffnung. Die ist durch das bayerische Ladenschluss-Gesetz bedroht. Ein Bündnis formiert sich zumWiderstand.
Foto: Heiko Rebsch | Das Angebot muss passen, damit ein Tante-Enso-Laden Erfolg hat (Symbolbild). Das Konzept lebt aber auch von der durchgängigen 24/7-Öffnung. Die ist durch das bayerische Ladenschluss-Gesetz bedroht.
Gerhard Fischer
 |  aktualisiert: 30.12.2024 02:31 Uhr

Das bayerische Ladenschlussgesetz, das zum 1. Dezember in Kraft getreten ist, ruft eine Reihe von Kommunen auf den Plan. Kleinere Kommunen ohne eigenen Supermarkt, in denen zum Beispiel durch Tante-Enso-Läden mit genossenschaftsähnlicher Struktur die Nahversorgung aufrechterhalten wird, haben durch das neue Ladenöffnungsgesetz möglicherweise wieder das Nachsehen.

Denn für Tante-Enso-Kunden bleibt gemäß dem neuen Gesetz nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen die Türe zu, wenn diese Kunden nicht gleichzeitig Tante-Enso-Teilhaber sind. Wer nur Kunde, aber nicht gleichzeitig Teilhaber ist, bleibt zu diesen Zeiten außen vor.

Bürgermeister fordern Überarbeitung des Ladenschlussgesetzes

Dagegen regt sich nun Widerstand. Denn bestehende Tante-Enso-Läden, aber auch geplante wie diejenigen in Hohenroth oder Maßbach im Nachbarlandkreis Bad Kissingen, könnten durch das neue Gesetz gefährdet sein, fürchten bayerische Kommunen, die mit Tante-Enso-Konzepten ihre Infrastruktur verbessern oder verbessern wollen.  Ein bayernweites Bündnis, dessen Sprecher der Hohenröther Bürgermeister Georg Straub ist, will nun Nachbesserungen am bayerischen Ladenschlussgesetz erreichen.

Das "Bündnis zur Stärkung und Aufrechterhaltung der ländlichen Versorgung in Bayern", so heißt es in einer Pressemitteilung,  fordert eine Privilegierungs-Regelung im neuen Gesetz. Konkret geht es um die Aussetzung einer 150-Quadratmeter-Regelung beziehungsweise um die Forderung nach Erweiterung der Flächenbegrenzung auf 399 Quadratmeter.

Ausnahmeregelung für Größe der Tante-Enso-Läden

Denn das neue Gesetz erlaubt keinen 24/7-Stunden-Verkauf bei Läden mit einer Fläche größer als 150 Quadratmetern. Die Tante-Enso-Läden sind aber meist größer konzipiert. Die Verantwortlichen des Bündnisses bringen mehrere Argumente für eine Ausnahmeregelung an. Es gehe um die Notwendigkeit einer Vollversorgung im Ort, außerdem müsse die Barrierefreiheit im Geschäft gewährleistet sein.

Mit der Tante-Enso-Karte einkaufen ist bequemer als mit Bargeld. Aber das neue Ladenschlussgesetz in Bayern sorgt dennoch für Unannehmlichkeiten.
Foto: Gerhard Fischer | Mit der Tante-Enso-Karte einkaufen ist bequemer als mit Bargeld. Aber das neue Ladenschlussgesetz in Bayern sorgt dennoch für Unannehmlichkeiten.

Eine Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in urbanen wie ländlichen Räumen könne durch die Sonderregelung geschaffen werden. Außerdem habe das flache Land  eine höhere Wettbewerbsfähigkeit mit anderen Regionen mit besseren Einkaufsmöglichkeiten, listet die Pressemitteilung auf.

Acht Gemeinden am Bündnis beteiligt

Aktuell sind acht Gemeinden mit rund 14.000 Einwohnern (im Umkreis dieser Orte rund 30.000 Einwohner) am Bündnis beteiligt. Als Sprecher fungieren Georg Straub aus Hohenroth und Fritz Schreder  aus Frauenau im Landkreis Regen.

Die Bündnis-Kommunen stünden vor großen Herausforderungen rund um die Daseinsvorsorge und dem Bemühen, gleichwertige Lebensbedingungen herzustellen. "Wir konnten mit einem Anbieter (Tante Enso der Firma Enso eCommerce GmbH) von digitalen Mini-Supermärkten die Haushalts- Vollversorgung mit Produkten des täglichen Bedarfs realisieren beziehungsweise sind kurz vor der Eröffnung dieser.

Steht Eröffnung von Märkten in Hohenroth und Poppenlauer auf der Kippe?

Der aktuelle Entwurf für die Regelung der Mini-Supermärkte gefährdet den Fortbestand der bereits fünf betriebenen Standorte und verhindert möglicherweise die Eröffnung der nächsten drei Standorte“, so das Bündnis in einem Schreiben an den bayrischen Gemeindetag.

Weitere 26 Standorte in Bayern sind laut Aussage der Enso eCommerce GmbH gerade in der Prüfung. Das Bündnis beantragt die Einbringung einer Privilegierungsregelung im neuen Gesetz (BayLadSchlG). Mit einer Petition wird das Vorhaben landesweit unterstützt. 

Maßbachs Bürgermeister Klement sieht Probleme

In der Gemeinde Maßbach soll in Poppenlauer ein Tante-Enso-Laden entstehen. Bürgermeister Matthias Klement (CSU) betont, dass das neue Ladenschlussgesetz die digitalen Kleinstsupermärkte erstmals überhaupt gesetzlich regelt. „Aktuell werden sie als reine Warenautomaten gesehen, was sie definitiv nicht sind. Leider beschränkt man die Ladenfläche auf 150 Quadratmeter. Das führt bei Läden wie unserem zukünftigen Markt zu Problemen, weil die Verkaufsfläche deutlich größer geplant ist.“

Klement weiter: „Für mich persönlich ist entscheidend, dass außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten kein Personal vor Ort ist. Damit ist für mich unerheblich, ob der Laden 100 oder 300 Quadratmeter hat.“ 

Der Bürgermeister von Elfershausen, Johannes Krumm (parteilos), blickt auf die Versuche, die Nahversorgung nach Schließen der Tante-Emma-Läden wiederherzustellen. In Elfershausen bekam Krumm zwei Absagen von Kleinstmärkten. Tante Enso biete ein Konzept, das auf dem Land funktioniere.

Lebensqualität hat vielerorts zugenommen

„In unserem Ort hat sich seit der Eröffnung die Lebensqualität für alle Generationen enorm verbessert“, so Krumm. Die Älteren unternähmen mehrere kleinere Einkäufe in der Woche, haben Bewegung und soziale Kontakte. Für die Jugend sei es „cool, stetig die Möglichkeit zum Einkaufen zu haben“. Vom Schichtarbeiter bis zur Krankenpflegekraft biete das Konzept für alle Vorteile. 

Enso sieht sich laut der Pressemitteilung mit einem „Schildbürger-Gesetz“ konfrontiert. In zwei Gemeinden, Bruckberg und Frauenau, wird die Flächenabtrennung nach 18 Uhr oder an Feiertagen auf 150 Quadratmetern gefordert, um die Läden überhaupt noch 24/7 betreiben zu dürfen: „Wie soll man sich das vorstellen: Die Würstchen kann ich kaufen, aber der Kartoffelsalat ist abgesperrt, wenn ich nachts nach der Schicht einkaufen möchte? Das Getränkeregal ist zugänglich, die Putzmittel aber nicht? Wo sollen wir hier eine räumliche Grenze ziehen?“, fragt Enso-Gründer und Geschäftsführer Norbert Hegmann.

Zum Bündnis zur Stärkung und Aufrechterhaltung der ländlichen Versorgung in Bayern gehören unter anderem die Gemeinden Elfershausen, Hohenroth, Münnerstadt, Maßbach (Poppenlauer),  Burkhardroth (Premich) und Wollbach.

 
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Kommentare
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  • Manfred Ursprung
    Die bayrische Regierung hat mit dem neuen Ladenschlussgesetz die Wirklichkeit vieler ihrer Bürger nicht verstanden. In anderen Bundesländern ist so etwas einfacher.
    Warum muss Bayern so hintendran sein, wo sich Söder doch oft als der beste aller Ministerpräsidenten sieht.
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