Zum Artikel "Tattoos, die Leben retten" (vom 3. Mai) erreichte die Redaktion folgende Zuschrift.
Wer spendet nicht gern für einen guten Zweck? Vor allem, wenn es sich mit einem Tattoo verbinden lässt. Gutes Gewissen trifft auf Zeitgeist. Dafür gibt man gerne eine Niere her. Man ist ja eh dann tot.
Die Auswahl nach der richtigen Stelle für das Logo ist spannender als ein Blick in das Transplantationsgesetz (alleine das Wort). Aber: Weder Tattoos mit dem Schriftzug "Keine Wiederbelebung", "No CPR" etc. noch Logos für die Organspende sind rechtsrelevant.
Auch die Formulierung "Spende" führt auf eine falsche Fährte. Organentnahme wäre korrekter (auf Details in der Praxis gehe ich hier besser nicht ein), klingt aber sperrig.
Fazit: Die Aktion – sollte sie kein Marketinginstrument sein – ist gut gemeint, greift rechtlich aber ins Leere, bis auf ein (neues) Tattoo bleibt von der Kampagne nichts übrig.
Christian Pfitzner
97616 Bad Neustadt