
Die Stadt Bad Königshofen darf sich über ein neues Kurort-Prädikat freuen. Sie wird zusätzlich als "Ort mit Peloidkurbetrieb" anerkannt. Das geht aus einer Pressemitteilung des bayerischen Innenministeriums hervor.
Zwei weitere Orte werden ebenfalls ausgezeichnet. Die Stadt Weißenstadt im Landkreis Wunsiedel ist zukünftig als Heilbad anerkannt und die Gemeinde Seeon-Seebruck im Landkreis Traunstein erhält das Prädikat Erholungsort nun auch für Seebruck und damit das gesamte Gemeindegebiet.
Insgesamt gibt es in Bayern über 355 Prädikats-Gemeinden
Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann gratulierte: "Die Prädikate sind nicht nur eine besondere und verdiente Auszeichnung, sondern auch ein wichtiger Faktor für den Tourismus in den jeweiligen Regionen und im gesamten Freistaat." Insgesamt gebe es in Bayern mehr als 355 Prädikats-Gemeinden. "Damit zeigen wir: Auch bei uns kann man sich ideal erholen und muss dafür nicht in die Ferne reisen", betonte Herrmann in der Mitteilung.
Die Stadt Bad Königshofen hat in diesem Jahr das 50-jährige Bestehen als Heilbad gefeiert und dabei die neue Trinkkur- und Wandelhalle eingeweiht. Pünktlich zu diesem Jubiläum beantragte die Stadt, dass das bislang als Heilbad anerkannte Gebiet mit Ipthausen nun zusätzlich als "Ort mit Peloidkurbetrieb" anerkannt werden soll – als erster Ort in ganz Bayern. "Die hohen Übernachtungszahlen des Ortes stellen darüber hinaus auch einen wichtigen Wirtschaftsfaktor für die Region dar", ergänzte Herrmann.
Natürliches Heilmittel des Bodens
Orte mit Heilquellen- beziehungsweise Peloid-Kurbetrieb sind Kurorte, die Kuren auf der Grundlage eines natürlichen, wissenschaftlich anerkannten Heilmittels des Bodens (zum Beispiel Heilwässer oder Peloide, wie zum Beispiel Moor) anbieten und über klimatische und lufthygienische Verhältnisse verfügen, die die Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten unterstützen, informiert das Innenministerium.
Der Freistaat kann aktuell 22 Heilbäder, fünf Kneipp-Heilbäder, drei Kneippkurorte, ein Schroth-Heilbad, 13 heilklimatische Kurorte, 77 Luftkurorte und 237 Erholungsorte vorweisen. Zuständig für die Anerkennung ist das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit den Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus sowie für Gesundheit, Pflege und Prävention. Vor der Entscheidung über die Anerkennung ist der bayerische Fachausschuss für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen gutachtlich zu hören.