
Obwohl das jetzt vermutlich für ihn möglich wäre, strebt Landrat Thomas Habermann wohl keine neue Amtszeit mehr an. Das machte er in einem Gespräch mit dieser Redaktion über die vom bayerischen Kabinett beschlossene Wahlrechtsreform deutlich. Mit dieser Neuregelung soll die bisher gültige Altersgrenze für Kommunalpolitiker wie Landräte und Bürgermeister aufgehoben werden. Davon wäre auch der seit 2003 amtierende Landrat von Rhön-Grabfeld betroffen. Sollte das Gesetz nämlich vom Landtag beschlossen werden, könnte sich Habermann, anders als bisher, noch einmal zur Wahl stellen.
Bei der nächsten Wahl wäre Habermann 69 Jahre alt
Bislang sieht das Kommunalwahlrecht vor, dass Landräte und hauptamtliche Bürgermeister bei Amtsantritt noch nicht 67 Jahre alt sein dürfen. Der Rhön-Grabfelder Landrat hätte nach dieser Regelung bei der nächsten Wahl 2026 mit 69 Jahren die Altersgrenze überschritten und nicht mehr antreten können. Das wäre mit der Reform hinfällig.
Auf Nachfrage dieser Redaktion machte Habermann deutlich, dass er die Neuregelung zwar grundsätzlich begrüße, er gehe aber davon aus, "dass sie für mich persönliche keine Bedeutung haben wird." Er habe die bisherige Regelung immer als diskriminierend empfunden, so Habermann, da sie entweder für alle oder keinen gelten müsse. So habe ein Oberbürgermeister oder Landrat bislang mit 67 Jahren für sein Amt nicht mehr antreten, sehr wohl aber für den Landtag kandidieren dürfen. Als käme es beim Landtag nicht so sehr darauf an.
Andererseits, so Habermann, solle sich jeder prüfen, ob er es für sinnvoll hält, noch einmal anzutreten, oder ob er sein Amt nicht lieber doch für Jüngere freimachen möchte.