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Bad Königshofen
Auf dem Markt in Bad Königshofen musste alles seine Ordnung haben: Marktschreier waren unerwünscht
Vor 700 Jahren erhielt Bad Königshofen das Marktrecht. Kreisheimatpfleger Reinhold Albert hat Kuriositäten ausgegraben.
700 Jahre Marktrecht waren Grund genug für Kreisheimat- und Archivpfleger Reinhold Albert einmal akribisch alte Dokumente zu sichten und nachzuforschen, was es mit dem Marktrecht eigentlich auf sich hat.
Foto: Hanns Friedrich | 700 Jahre Marktrecht waren Grund genug für Kreisheimat- und Archivpfleger Reinhold Albert einmal akribisch alte Dokumente zu sichten und nachzuforschen, was es mit dem Marktrecht eigentlich auf sich hat.
Hanns Friedrich
Hanns Friedrich
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:09 Uhr

Es war vor 700 Jahren, am 10. August 1323 um 12 Uhr, als die große Glocke vom Turm der Stadtpfarrkirche in Königshofen den ersten Markttag einläutete, der am folgenden Tag stattfand. Dazu gab es auch eine Urkunde, die König Ludwig der Bayer ausgestellt hatte und an Graf Berthold VII. von Henneberg überreichte. Damit durfte die Stadt Abgaben erheben, die allerdings in die Stadtbefestigung investiert werden mussten.

Frage: Was hat es mit dem Marktrecht eigentlich auf sich?

Reinhold Albert: Da die Handelsleute vom Zoll befreit waren, war dieser Markt (der heutige Markustag-Markt) laut Johann Wilhelm Rost, der 1832 die erste geschichtliche Abhandlung über Königshofen und das Grabfeld verfasste, ein Freimarkt. Die Markterhebungsurkunde von 1473 erweiterte Fürstbischof Rudolf von Scherenberg, nachdem die Stadtväter beklagt hatten, dass sie an Jahrmärkten Mangel hätten. Viehmärkte nahmen 1681 ihren Anfang.

Frage: Gab es besondere Markttage?

Albert: Ja, es gab einen sogenannten "Goatmärt" (Gattungs- oder Heiratsmarkt). So wurden die Märkte an Josefi (19. März) und der Markt am Pfingstmontag in Königshofen genannt. Jeder Bursche und jedes Mädchen aus dem Königshöfer Land und darüber hinaus ließ es sich nicht nehmen, an diesem Tag zum Markt zu eilen, um eventuell den Zukünftigen kennenzulernen. Lehrer Eusebius Huthöfer aus Ottelmannshausen überlieferte 1932 in diesem Zusammenhang ein altes Sprichwort: Wer nichts erheiratet und nichts ererbt, der bleibt ein armer Mann, bis er stirbt!

Wer war auf den Märkten vertreten?

Albert: Häfner, Siebmacher, Tabak- und Zwiebelkrämer, Schuster, Zeugmacher, Küfer, Sattler, Seiler, Weißgerber, Handschuhmacher, Strumpfkrämer, Kandelgießer, Salbenkrämer, Kupferschmiede, Eisenkrämer, Blechner, Lebküchner und Wollweber. Hinzu kamen die Tuchhändler aus Neustadt und Bischofsheim, die Topf-, Würz-, Messer-, Wetzstein- und Ofenröhrenkrämer, die Haubenmacher, Bändleinkrämer, Rothgerber und Seidenwarenhändler. Verkäufer kamen aus Schweinfurt, Suhl, Schmalkalden, Köln, ja sogar aus Tirol und Italien.

Gilt diese Marktordnung von damals heute noch?

Albert: Die Marktordnungen wurden jeweils der neuen Zeit angepasst. 1884 ist vermerkt, dass alljährlich 11 Jahr-, 13 Vieh-, 24 Schweine- und vier Schafmärkte abgehalten werden. Hinzu kamen auch Pferde-, Getreide-, Hopfen- und Geflügelmärkte, sowie ein Wollenmarkt. Marktschreierisches Gebaren war bei den Jahrmärkten übrigens verboten

Eine der ältesten Urkunden zum Marktrecht in Königshofen datiert aus dem Jahr 1473
Foto: Hanns Friedrich | Eine der ältesten Urkunden zum Marktrecht in Königshofen datiert aus dem Jahr 1473
Gab es auch an den Sonn- oder Feiertagen Märkte in der Stadt? Wie reagierte die Geistlichkeit?

Albert: Schon in den Jahren 1914 bis 1918 waren die Märkte wegen des Kriegs auf die Sonn- und Feiertage verlegt worden, wogegen insbesondere die Geistlichkeit im Grabfeld wiederholt wetterte. Der verderbliche Einfluss dieser Markttage wäre deutlich wahrzunehmen, da vor allem auch die Jugendlichen zum Markt drängen. Die damit verbundenen Tanzbelustigungen für die Landjugend würden eine Förderung der ohnehin beklagenswerten Vergnügungssucht bedeuten.

Welche Märkte haben sich über die Jahrhunderte gehalten_

Albert: Die alten Ordnungen von 1884 und 1913 wurden 1951 angepasst. Es gab elf Jahrmärkte, die nur je einen Tag dauern durften, und zwar von 9 bis 18 Uhr. Fiel der Jahrmarkt auf einen Sonntag, wurde der Zeitpunkt des Marktbeginns wegen des Gottesdienstes auf 11 Uhr festgesetzt. Ortsansässige Gewerbetreibende hatten gegenüber auswärtigen Marktverkäufern den Vorzug, dass sie von der Entrichtung einer Marktgebühr befreit waren.

Bis in die 1970er Jahre fand noch der 'Säulesmarkt' in Königshofen statt.
Foto: Repro-Hanns Friedrich | Bis in die 1970er Jahre fand noch der "Säulesmarkt" in Königshofen statt.
Was wurde aus den Viehmärkten?

Albert: Dazu gab es eine "Viehmarktordnung", die besagte, dass alle 14 Tage am Donnerstag Schweinemärkte abgehalten werden durften. Es gab vier Schafmärkte jeweils am 1. Montag von August bis Dezember, dazu zwei Zuchtviehmärkte im Mai und Juni. In der Ordnung wurde ausdrücklich bestimmt, dass während des Marktes "das Lärmen, Schimpfen und Streiten" verboten ist. In der 1951 erlassenen Gemüse- und Obstmarktordnung heißt es: "Gemüse und Obstmärkte finden täglich, ausnahmlich Sonn- und Feiertagen, ferner an den Jahrmärkten statt. Verkauft werden durften Kartoffeln, Obst, Gemüse jeder Art, Sämereien, Gemüsepflanzen und Blumen."

Wie ist es heute? Wie viele Märkte gibt es noch?

Albert: Schon lange gibt es in Bad Königshofen keine Schweine-, Schaf- oder Rindviehmärkte mehr. Nur historische Fotografien erinnern daran. Neu hinzugekommen ist seit einigen Jahren ein Kunst- und Kunsthandwerkermarkt am zweiten Septemberwochenende. Nachdem die Märkte kaum noch besucht sind, wurden sie 2023 reduziert: Anstelle von zehn gibt es künftig nur noch fünf. Es gibt vier Sonntagsmärkte und den Thomasmarkt am 21. Dezember mit dem Auftritt des Christkinds und des Stadtnikolauses.

 
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