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Bad Neustadt
Apotheken-Notdienst in Bayern: Das ändert sich ab dem 1. Januar 2025
Mit Beginn des neuen Jahres fängt die Dienstbereitschaft der Apotheken um 8.30 Uhr an.
Foto: Monika Skolimowska/dpa (Symbolbild) | Mit Beginn des neuen Jahres fängt die Dienstbereitschaft der Apotheken um 8.30 Uhr an.
Redaktion
 |  aktualisiert: 22.12.2024 02:27 Uhr

Ab dem 1. Januar 2025 werden die Notdienste der Apotheken in Bayern neu organisiert. Darüber informiert die Bayerische Landesapothekenkammer in einer Presseinformation. Ein Notdienst dauert weiterhin 24 Stunden. "Die Dienstbereitschaft der Apotheken beginnt künftig jedoch bayernweit einheitlich jeweils um 8.30 Uhr und endet am nächsten Tag um dieselbe Zeit. Diese neue Regelung sorgt für eine klarere Struktur und erleichtert es sowohl Patientinnen und Patienten als auch den Apotheken, den Notdienst zu planen", erklärt Apotheker Christian Machon, Pressesprecher der Apotheker im Landkreis Rhön-Grabfeld.

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