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Bad Königshofen
Anzeigen bei der Polizei: Illegaler Wasserraub aus Flüssen und Quellen in Rhön und Grabfeld kann teuer werden
Die anhaltende Trockenheit führt auch im Landkreis Rhön-Grabfeld dazu, dass aus Bächen oder Quellen illegal Wasser entnommen wird. Was darf man? Was nicht?
Einmal schnell für den Garten mit der Gießkanne Wasser aus dem vorbeifließenden Bach nehmen, ist erlaubt.
Foto: Hanns Friedrich | Einmal schnell für den Garten mit der Gießkanne Wasser aus dem vorbeifließenden Bach nehmen, ist erlaubt.
Hanns Friedrich
Hanns Friedrich
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:46 Uhr

In den vergangenen Wochen meldet die Polizei angesichts der anhaltenden Trockenheit hin und wieder illegale Wasserentnahmen aus Bächen oder Quellen. So unter anderem in Mellrichstadt und Aubstadt. In Mellrichstadt war eine solarbetriebene Pumpe in der Streu installiert, in Aubstadt hatte ein 62-Jähriger aus dem sogenannten "Heiligenbrunnen" Wasser in größeren Mengen entnommen.

In Mellrichstadt wurde damit ein 1.000 Liter-Fass in einem Garten gefüllt, in Aubstadt waren es zwei 600 Liter Fässer, in die aus der Quelle Wasser gepumpt wurde. "Weil damit gegen das bayerische Wassergesetz verstoßen wird, müssen beide mit einer Ordnungswidrigkeiten-Anzeige rechnen", heißt es im Polizeibericht.

So ist die rechtliche Lage

Darauf verweist Sven Hofmann von der Polizeiinspektion Bad Neustadt. Kine Einschränkung bei der Wasserentnahme gibt es, wenn Anwohner von Gärten mit dem Eimer oder der Gießkanne kleinere Mengen aus einem vorbei fließenden Bach entnehmen. Ganz anders sei das jedoch, wenn an der gleichen Stelle das Wasser mit einer Pumpe dauerhaft entnommen wird, wie eben in Mellrichstadt oder direkt aus einer Quelle in Aubstadt. Dann sei das eine unerlaubte Handlung und werde strafrechtlich verfolgt.

Sven Hofmann ist sich aber auch sicher, dass die beiden Vorfälle nicht einmalig sind. Er geht von einer hohen Dunkelziffer aus. Bei beiden Vorfällen sei die Menge jedoch ein Strafbestand gewesen, weshalb es zu einer Anzeige und einem Bußgeld kommen wird. Außerdem sei die Polizei in Aubstadt in dem Moment dazugekommen, als der Mann das Wasser aus der Quelle abpumpte. In Mellrichstadt konnte man die widerrechtliche Wasserentnahme aufgrund der Pumpe und des Gartenschlauchs, der zum 1000 Liter Fass führte, nachweisen.

'Heiligenbrunnen':  Die Quelle befindet sich im Bereich des Riedbachs und ist mit Betonringen eingefasst. Dort soll eine Grundwassermessstelle des Wasserwirtschaftsamtes eingerichtet werden
Foto: Hanns Friedrich | "Heiligenbrunnen":  Die Quelle befindet sich im Bereich des Riedbachs und ist mit Betonringen eingefasst. Dort soll eine Grundwassermessstelle des Wasserwirtschaftsamtes eingerichtet werden

Am Heiligenbrunnen soll eine Messstelle eingerichtet werden

Aubstadts Bürgermeister Burkhard Wachenbrönner kennt den "Heiligenbrunnen" in einem Tal zwischen Aubstadt und Höchheim. Der Name verweist auf eine keltische Siedlung am "Heiligen Brunnen", die sich bis ins 4. Jahrhundert nach Christus belegen lässt. Die Quelle befindet sich im Bereich des Riedbachs und ist mittlerweile auch mit Betonringen eingefasst. Dort soll eine Grundwassermessstelle des Wasserwirtschaftsamtes eingerichtet werden, weiß das Ortsoberhaupt.

Bekannt sei ihm, dass man Wasser in einer haushaltsüblichen Menge entnehmen kann. Das wiederum sei ein Eimer oder eine Gießkanne. "Gerade bei der derzeitigen Trockenheit zählt jeder Tropfen Wasser." In den Kommunen gelte ein sogenanntes Ortsrecht, das besagt, dass in jeder Stadt, Gemeinde oder jedem Landkreis eigene Regeln gelten.

Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt. Dort erfährt man, dass kleinere Entnahmen gestattet sind, aber nur unter bestimmten Bedingungen: "Zulässig im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs sind lediglich Handschöpfungen mit Eimern oder Gießern sowie Entnahmen mittels Handpumpen aus den Gewässern. Diese dürfen dabei aber auch nicht aufgestaut werden."

Die anhaltende Trockenheit führt dazu, dass kleinere Naturteiche, wie hier unterhalb der Autobahn bei Löhrieth, austrocknen.
Foto: Hanns Friedrich | Die anhaltende Trockenheit führt dazu, dass kleinere Naturteiche, wie hier unterhalb der Autobahn bei Löhrieth, austrocknen.

Pumpen und Saugwagen sind verboten

Die Behörde weist darauf hin, "dass Wasserentnahmen aus den Gewässern mittels Pumpen oder gar mittels Saugwagen, die besonders schwere Schäden an der Gewässerökologie verursachen können, generell nicht zulässig sind." Solche Wasserentnahmen bedürften einer vorherigen wasserrechtlichen Erlaubnis.

Oft genug werde außer Acht gelassen wird, dass auch die Lebewesen in den Bächen und Flüssen das Wasser, insbesondere bei der aktuellen Trockenheit, dringend benötigen. "Da unsere Gewässer nicht leistungsfähig genug sind, kann die erforderliche Erlaubnis grundsätzlich nicht erteilt werden." Man müsse sogar davon ausgehen, dass bei weiterer anhaltender Trockenheit der zeitweise Widerruf einer bereits erteilten Erlaubnis nicht ausgeschlossen werden kann.

Wasserentnahmen ohne Erlaubnis sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit teilweise erheblichen Bußgeldern geahndet werden. Laut Bußgeldkatalog liegt eine Ordnungsstrafe zwischen 10.000 und 50.000 Euro, je nach Menge des abgezapften Wassers. Das Fazit: Mal gießen ist okay. Pumpen, die vom Bach-, Fluss- oder Seeufer den Garten bewässern, sind ein No-Go.

 
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  • T. R.
    Ich weiß, das Thema Wasser ist zur Zeit sehr ernst zu nehmen , aber jetzt hier einige Wasserräuber , welche einfach ihr Gemüse versorgen wollen wie Drogendealer zu verurteilen , ist doch schon etwas krass oder ???????
    Da Finder ich die Verfolgung der Freitagsblödel in Königshofen weitaus wichtiger, und hier fehlt der Polizei angeblich die Handhabe .
    Welches Rädchen dreht in unserer Republik im Dreck ????
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  • F. S.
    An für sich kann man sagen klar ist ja nur für etwas bewässern vom Gemüse etc. aber es ist ja nicht so das es eine Person ist wenn das jeder aus einer Ortschaft machen würde 1000 Liter Wasser entnehmen dann ist das schon eine Menge. Man muss zum Beispiel nicht nur an die Lebewesen im Bach denken sondern zum Beispiel auch daran das die Feuerwehr bei Bränden das Wasser benötigt aber der Saugkorb bei der Feuerwehr muss 30cm im Wasser liegen sonst funktioniert es nicht und es gibt aktuell genug Stellen an den Bächen wo das nicht mehr gegeben ist.
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