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Bad Neustadt
Abkochgebot für Wasser in Bad Neustadt, Rödelmaier und Salz wegen Keimen
Die Stadtwerke Bad Neustadt erließen am Samstag ein sofortiges Abkochgebot für das Wasser. Was müssen Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Orten beachten?
In einem Hochbehälter bei Bad Neustadt wurden weitere Keime gefunden (Symbolbfoto). Das Wasser in Bad Neustadt (außer Lebenhan), Rödelmaier und Salz muss deshalb ab sofort abgekocht werden.
Foto: Oliver Berg, dpa | In einem Hochbehälter bei Bad Neustadt wurden weitere Keime gefunden (Symbolbfoto). Das Wasser in Bad Neustadt (außer Lebenhan), Rödelmaier und Salz muss deshalb ab sofort abgekocht werden.
Kristina Kunzmann
 |  aktualisiert: 11.02.2024 09:36 Uhr

Am 6. Juli waren in einem Hochbehälter bei Bad Neustadt Keime entdeckt worden, daraufhin erließen die Stadtwerke Bad Neustadt in Absprache mit dem Gesundheitsamt Rhön-Grabfeld ein Abkochgebot für die Stadtteile Dürrnhof, Löhrieth und Rödelmaier.

Am Samstag, 16. Juli, wurden im Trinkwasser laut einer Pressemitteilung der Behörde weitere mikrobiologische Verunreinigungen gefunden. Deshalb werden nun auch die Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Bad Neustadt (mit Ausnahme des Stadtteils Lebenhan) und in den Gemeinden Rödelmaier und Salz gebeten, ihr Wasser zur Sicherheit nur abgekocht zu verwenden. Das Abkochgebot gilt ab sofort (Samstag, 16. Juli).

Problem befindet sich wohl im Wasserwerk Mühlbach

Wie Stadtwerke-Geschäftsführer Ulrich Leber weiter schreibt, arbeiten die Techniker mit Nachdruck daran, den Grund für die Verkeimung zu finden. Aktuell geht man davon, dass sich das Problem im Wasserwerk Mühlbach befindet. Hinweise, dass die Keime von außerhalb ins Wasser gelangt sind, gibt es momentan keine.

Bei der Verunreinigung handelt es sich um Colibakterien in geringem Umfang, deren Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung Null beträgt, heißt es weiter in der Mitteilung. Gleichzeitig haben die Stadtwerke auf Anordnung durch das Gesundheitsamt begonnen, dem Trinkwasser vorübergehend Chlor zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zuzugeben. Hierbei kann es zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen. Gesundheitliche Bedenken bestehen nicht.

Auf ihrer Internetseite raten die Stadtwerke Bad Neustadt den betroffenen Haushalten zu folgenden Maßnahmen:

  • Wasser nur abgekocht trinken
  • Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam mindestens zehn Minuten abkühlen
  • Aus praktischen Gründen sollte ein Wasserkocher verwendet werden
  • Zur Nahrungszubereitung, Zähne putzen und Reinigen offener Wunden nur abgekochtes Leitungswasser verwenden
  • Für die Toilettenspülung und ähnliches kann das Wasser wie gewohnt genutzt werden

Dieser Artikel wird aktualisiert.

 
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Kommentare
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  • jbehr74
    Nur durch Zufall erfährt man als Betroffener davon, was nützt es, wenn die Stadtwerke am Samstag ein Abkochgebot erlassen und es keiner weiß?
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  • Annabell
    Sehe ich ganz genauso! Auch heute erst aus der Zeitung davon erfahren...
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