
Über zwei Jahre ist die letzte Kommunalwahl bereits her. Doch noch immer herrscht Unruhe über die Wahl im Gemeinderat Tauberbischofsheim. Grund ist ein Gerichtsurteil: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte das Landratsamt Main-Tauber-Kreis dazu verpflichtet, das Wahlergebnis der Gemeinderatswahl vom 26. Mai 2019 in der Kreisstadt für ungültig zu erklären. Nun hat das Landratsamt Berufung gegen das Urteil eingelegt. Wie das Landratsamt mitteilt, hält es die Wahl weiterhin eindeutig für gültig, "auch nachdem es die Sach- und Rechtslage nochmals eingehend geprüft hat."
Bürgerin kritisiert nicht ausreichende Repräsentation des Stadtteils Impfingen
Zum Hintergrund: Eine Bürgerin der Stadt Tauberbischofsheim hatte am 10. Juni 2019 Einspruch gegen das Ergebnis der Gemeinderatswahl eingelegt. Nachdem das Landratsamt diesen zurückgewiesen hatte, legte sie Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart ein. Die Bürgerin nannte verschiedene Gründe für die Wahlanfechtung, so das Landratsamt in einer Pressemitteilung, darunter die nach ihrer Auffassung nicht ausreichende Repräsentation des Stadtteils Impfingen.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart verpflichte am 27. August dieses Jahres das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt Main-Tauber-Kreis, die Wahl vom letzten Jahr für ungültig zu erklären. "Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit wurde jedoch die Berufung zugelassen", teilt das Landratsamt mit.
Doch warum ist überhaupt das Landratsamt für die Gemeinderatswahl der Stadt Tauberbischofsheim zuständig? "Weil wir die Kommunalaufsicht sind", teilt Landratsamt-Pressesprecher Markus Moll auf Anfrage dieser Redaktion mit. "Die Bürgerin hat Einspruch beim Kommunalamt als Aufsicht eingelegt. Wir haben den Einspruch zurück gewiesen, daraufhin hat sie geklagt."
Verfahren hat derzeit keine Auswirkungen auf Arbeit des Gemeinderates
Unabhängig davon, wie das Berufungsverfahren ausgehen wird, würden alle getroffenen Gemeinderatsbeschlüsse weiterhin rechtswirksam sein, betont Moll. Wenn es letztendlich dazu kommen sollte, dass aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vorzeitig neu gewählt werden muss, führen die aktuellen Mitglieder des Gemeinderates ihre Geschäfte bis zur Wahl weiter. Auch müsse das Landratsamt die Wahl im Jahr 2019 nur dann für ungültig erklären, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliege und somit keine höhere Instanz mehr angerufen werden kann. "Somit hat das Verfahren derzeit keine Auswirkungen auf die Arbeit des Gemeinderates", fasst Florian Busch, Erster Landesbeamter, zusammen.
"Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis ist weiterhin der Auffassung, dass die Klage nicht zulässig war und die klagende Bürgerin in ihren Rechten nicht verletzt wurde", sagt Moll. Darüber hinaus hält das Landratsamt die Klage auch nicht für begründet. Bei der Sitzverteilung an die Wohnbezirke wurden laut Kreisverwaltung sowohl der Bevölkerungsanteil als auch die örtlichen Verhältnisse berücksichtigt. Jeder Wohnbezirk sei mindestens mit einer Vertreterin oder einem Vertreter im Gemeinderat vertreten - "unabhängig davon, dass alle Mitglieder ohnehin dem Wohl der Gesamtstadt mit allen Wohnbezirken verpflichtet sind", so Moll.
Auch die Kreisstadt legt Berufung ein
Doch nicht nur der Landkreis hat Berufung eingelegt, auch die Kreisstadt schließt sich an. Anette Schmidt, Bürgermeisterin von Tauberbischofsheim, war am Donnerstagnachmittag nicht für diese Redaktion zu erreichen. Jedoch wandte sich die Stadt mit einer Stellungsnahme an die Redaktion. Demnach habe der Gemeinderat der Stadt Tauberbischofsheim in seiner Sitzung am Mittwoch einstimmig beschlossen, dass die Stadt ebenfalls Berufung einlegen wird.
"Die Stadt Tauberbischofsheim unterstützt damit im Rechtsmittelverfahren die Rechtsauffassung des Landratsamtes und bringt zum Ausdruck, dass sie ebenfalls berechtigte Chancen für ein erfolgreiches Berufungsverfahren sieht", heißt es darin. Nach einer intensiven Auseinandersetzung mit der Rechtslage gehen Gemeinderat und Stadtverwaltung weiterhin davon aus, dass die Wahl der Gemeinderäte im Jahr 2019 gültig war.