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WEIKERSHEIM
Leiche im Gartenbeet: Prozess gegen Ehemann beginnt
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:59 Uhr

Der Mord an Andrea L. aus Tauberfranken steht ab diesem Freitag im Mittelpunkt des Prozesses gegen ihren Ehemann in Lübeck. Der 40-Jährige soll bei Scharbeutz im Kreis Ostholstein seine Frau im Schlaf erstickt und im Garten vergraben haben. Sein Motiv: Er wollte ungestört mit seiner Geliebten zusammenleben. Der Angeklagte, der seit 6. Januar in Untersuchungshaft sitzt, bestreitet nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Tat.

Am früheren Wohnort des Paares in Igersheim (Main-Tauber-Kreis) sorgt der Fall unter Bekannten des Paares noch heute für ungläubiges Kopfschütteln. Die mehrwöchige Suche nach der zunächst Vermissten hatte auch in der Region Mainfranken für Aufsehen gesorgt.

Vorwurf: Frau im Schlaf erstickt

Am 26. oder 27. Dezember vorigen Jahres soll der Angeklagte seine 41 Jahre alte Frau im Schlaf erstickt haben. Als sie nach den Feiertagen nicht an ihrer Arbeitsstelle in einem Hotel im Ostseebad Scharbeutz erschien, meldeten ihre Kollegen sie am 29. Dezember bei der Polizei als vermisst.

Der Angeklagte erzählte der Polizei, den Nachbarn und den Kollegen: Seine Frau sei in die Schweiz gefahren, um dort zu arbeiten. Auch seiner Geliebten erzählte er nach Angaben der Staatsanwaltschaft diese Geschichte, um das Verschwinden seiner Frau zu erklären.

Geliebte zog zum Mann ins Haus

Die Geliebte war bereits kurz nach dem Verschwinden der Ehefrau in das Haus der Familie eingezogen. Sie wusste aber nach Angaben der Staatsanwaltschaft nichts von der Tat.

Drei Wochen dauerte die Suche nach Andrea. Schließlich wurde im Januar der Ehemann unter dem Verdacht festgenommen, mit dem Verschwinden seiner Frau zu tun zu haben.

Regen hatte zunächst Spuren verwischt

Der Regen hatte zunächst viele Spuren verwischt. Bei genauer Suche wurde aus dem Verdacht traurige Gewissheit: Andrea war getötet worden. Dann packte der Mörder sie in Folie und vergrub die Leiche in einem Gemüsebeet des eigenen Gartens.

Zunächst sind elf Verhandlungstage – bis in den Dezember hinein – terminiert. 32 Zeugen und zwei Sachverständige sollen befragt werden. Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht dem Angeklagten eine lebenslange Gefängnisstrafe.

 
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