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Weikersheim
Lebenslänglich für Mord an Weikersheimer Ehefrau
Lübecker Landgericht glaubt dem Angeklagten nicht: "Er hat sich alles bis ins kleinste Detail ausgedacht", so der Richter. Der Prozess offenbarte grausame Details.
Für den Mord an seiner Ehefrau aus Weikersheim wurde jetzt ein 40-Jähriger vom Landgericht Lübeck zu lebenslanger Haft verurteilt.
Foto: SymbolAngelika Warmuth, dpa | Für den Mord an seiner Ehefrau aus Weikersheim wurde jetzt ein 40-Jähriger vom Landgericht Lübeck zu lebenslanger Haft verurteilt.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:12 Uhr

Für den Mord an Andrea L. aus Weikersheim (Main-Tauber-Kreis) soll ihr Ehemann lebenslänglich hinter Gitter. Das Landgericht Lübeck sieht es als erwiesen an, dass der 40-Jährige seine Frau erstickt und in einem Beet im eigenen Garten vergraben hat.

Der Mann - der mit seiner Frau aus Tauberfranken an die Ostsee gezogen war - habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter laut den "Lübecker Nachrichten" in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe seine Frau und die Mutter des gemeinsamen Sohnes getötet, um mit seiner Geliebten schnell und ungehindert ein neues Leben beginnen zu können.

Er habe bei den polizeilichen Vernehmungen „krass gelogen“ und auch sein Umfeld mit detailreichen Erfindungen über den wahren Verbleib seiner Ehefrau zu täuschen versucht.

Leiche in Folie verpackt und später vergraben

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Mann Andrea L. in der Nacht vom 26. auf den 27. Dezember 2017 erstickt, ihre Leiche anschließend in Folie verpackt, im Gartenschuppen zwischengelagert und später nahe eines Sielschachtes im Garten vergraben hat. Anders als von der Verteidigung dargestellt, habe der Angeklagte die Tat zudem geplant, sagte der Vorsitzende. Google-Suchanfragen des Mannes und Whats-App-Nachrichten zwischen ihm und seiner Geliebten zeigten, dass es den Mann„schon seit dem 18. Dezember umtrieb, seine Frau umzubringen“. Er hatte nach Informationen der "Lübecker Nachrichten" unter anderem nach ungeklärten Mordfällen, Tierbestattung im Garten und Verwesungsprozessen gegoogelt.

Nachricht an die Geliebte: Die Ehefrau würde entsorgt werden

Seiner Geliebten schrieb er einige Tage vor der Tat, dass er seine Frau „entsorgen“ würde, sollte diese ihren Mann verlassen und bei ihm einziehen wollen. Nach der Tatnacht habe der Angeklagte die Nachricht verbreitet, seine Frau sei abgeholt worden und in die Schweiz abgereist, um dort zu arbeiten. Dies sorgte auch bei Bekannten des Paares im Main-Tauber-Kreis für Verwunderung. Die Geschichte erzählte er auch später der Polizei gegenüber. Der Richter betonte: „Er hat sich alles bis ins kleinste Detail ausgedacht.“ Modell und Farbe des Wagens, auch den Fahrer und eine Frau, die ausgestiegen sei.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Eine besondere Schwere der Schuld stellte die Kammer allerdings nicht fest. Die Verteidiger des Mannes hatten eine Verurteilung wegen Totschlags beantragt. Nach ihrer Darstellung soll der Angeklagte die Tat spontan ausgeführt haben, weil ihn seine Frau nach dem Sex verhöhnt hätte. Diese Version des Geschehens hatte der Angeklagte einer psychiatrischen Sachverständigen erzählt. Die Kammer sah das als nicht glaubhaft an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger kündigten an, in Revision zu gehen.

 
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    Liebe Verteidigung, vielleicht wars auch nur ein dummer Unfall mit Todesfolge? Dann würden sie ihren Mandanten komplett straffrei davon kommen lassen.
    DIESE VERTEIDIGER - MANCHMAL FRAG ICH MICH, WER SCHLIMMER IST. TÄTER ODER VERTEIDIGER??
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    Der Verteidiger ist verpflichtet das für den Angeklagten bestmögliche Urteil "heraus zu holen".
    Was ist daran falsch, dass er versucht seinen Job zu machen? Er muss dabei nur die Interessen seines Mandanten berücksichtigen.

    Zum abwägen und Urteilsfindung gibt es den Richter.
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    Seltsammer Job!!!
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    Seltsamer Job?
    Einer der wichtigsten in unserem Rechtsstaat!
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    Danke für diese Anwort. Bei manchem Wutbürger ist noch nicht angekommen, dass wir in einem Rechtsstaat leben.
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