Es geht um einen angeblichen sexuellen Übergriff auf die Fechterin Carolin G. vor 15 Jahren: Der Trainer sei 2003 während eines Turniers ins Hotelzimmer der 17-Jährigen gekommen, habe sich bekleidet auf sie gelegt und zweifelhafte Schmeicheleien gemurmelt. Als ihre Mitbewohnerin ins Zimmer kam, habe er das Zimmer verlassen.
Intrige?
Der Trainer spricht von einer Intrige, um ihn loszuwerden. Die Mitbewohnerin bestätigte jetzt die Aussage ihrer Freundin in wesentlichen Punkten. Ob ein Spiegel zerbrochen sei (für den keine Zahlung vom Hotel gefordert worden war), wisse sie nicht. Ebenso wenig, ob die Zimmer mit Schlüsseln geöffnet wurden oder mit Chipkarte – wie Carolin G. zu Unrecht behauptet hatte. Sandra B. sagte: Sie sei häufig mit Carolin auf einem Zimmer gewesen. Diese habe stets den Schlüssel eingesteckt. „Ich verliere so was immer.“
Späte Ladung eines Zeugen
Über Bemühungen, den Trainer bereits früher loszuwerden, könnte Harald Stempfer einiges erzählen, der bis 2017 Geschäftsführer am Fechtzentrum war. Ihn hatte das Gericht auch geladen, aber erst einen Tag vor der Verhandlung – mit der Konsequenz, dass er so kurzfristig nicht erscheinen konnte. „Wir werden Herrn Stempfer nicht mehr hören“ sagte Richter Ulrich Hensinger. Die Aussage „spielt hier keine Rolle.“ Stempfer sei gar nicht kündigungsberechtigt gewesen.
Ende der Beweisaufnahme
„Wir hören hier mit der Beweisaufnahme auf“, kündigte der Richter an. Das Gericht werde keine Revision gegen seine Entscheidung zulassen. Hensinger rief den Kläger und den beklagten Landessportverband dazu auf, sich zu einigen. Der Richter bezweifelte, ob der Vorgang für eine fristlose Kündigung ausreicht. Aber selbst wenn man dem Trainer Recht gebe: Eine weitere Zusammenarbeit „können wir uns nicht vorstellen.“