
Für den Glasfaserausbau gibt es ein neues Förderprogramm des Bundes. Die Stadt Gemünden hatte dafür einen Antrag auf Förderung gestellt und im Dezember mit einem Schreiben der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers eine Zusage erhalten, hieß es am Montag im Stadtrat. Laut Bürgermeister Jürgen Lippert können damit auch Langenprozelten und Schaippach, die bisher zu schnelles Internet für einen Ausbau mit Glasfaser hatten, ausgebaut werden. Außerdem können auch noch nicht angeschlossene Teile von Gemünden, Hofstetten und Adelsberg ans schnelle Internet angebunden werden.
Die Fördersumme beläuft sich vorläufig auf 2,7 Millionen Euro, über das Programm werden 50 Prozent gefördert. Auf zusätzliche 40 Prozent hofft die Stadt vom Freistaat, den Rest dieses Breitbandausbaus übernimmt die Stadt selbst.
Hofstetten hat ein Koaxialkabel und braucht deshalb kein Glasfaser
Ferdinand Heilgenthal (SPD) sagte, dass es in Hofstetten noch einige weiße Flecken gebe. Lippert klärte auf, dass Hofstetten grundsätzlich als ausreichend versorgt gelte, denn Kabel Deutschland habe große Teile Hofstettens mit einem Koaxialkabel angebunden. Heilgenthals Bezeichnung "Oldtimer" für dieses Kabel wies Lippert zurück. Damit seien immerhin Geschwindigkeiten von 500 mbit/s möglich, eventuell sogar ein Gigabit wie mit Glasfaser.
Matthias Kübert (BfB) fragte, ob der kleine Teil von Seifriedsburg, der zuletzt in keinem Ausbauprogramm dabei war, auch versorgt werde. Lippert sagte aber, dass die Kaspar-Volpert-Straße schon durch die Hammelburger Stadtwerke (Habnet) Glasfaserleitungen habe und deshalb kein zweites Mal angebunden werden dürfe.
Förderzusage mit Nebenbedingung
Die Förderzusage war mit der Nebenbedingung verbunden, dass Gemünden bis zum 31. März ein Bonitätsnachweis in Form eines Auszugs aus dem Haushaltsplan, eines gefassten Beschlusses oder einer Bestätigung des Kämmerers vorliegt. Der Stadtrat bestätigte mit einem einstimmigen Beschluss, dass die für das Projekt erforderlichen Eigenmittel von 270.000 Euro reserviert werden. Die erforderlichen 40 Prozent vom Freistaat sollen beantragt werden, sobald der endgültige Zuwendungsbescheid des Bundes vorliegt.