Im September vergangenen Jahres wurde ein junger Mann bei einer Verkehrskontrolle in Partenstein mit etwas mehr als 80 Gramm Marihuana erwischt. Dafür wurde er nun am Amtsgericht Gemünden zu einer Geldstrafe von 2250 Euro verurteilt.
Der 22-jährige Student, der in einer kleinen Gemeinde im Landkreis Main-Spessart aufgewachsen ist, räumte den Sachverhalt ohne Umschweife ein. Er habe das Marihuana damals in Frankfurt gekauft, es sei zum Eigenkonsum bestimmt gewesen. Angefangen damit habe er im Alter von 16 Jahren, mittlerweile jedoch nehme er nichts mehr und habe sich auch Hilfe bei der Drogenberatung an seinem Studienort gesucht.
Staatsanwaltschaft forderte 3000 Euro Strafe
Der Staatsanwalt machte deutlich, dass der Angeklagte mit über 80 Gramm Marihuana eine Menge bei sich hatte, die auch nach der seit 1. April geltenden neuen Rechtslage strafbar sei. Er forderte eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 25 Euro (3000 Euro).
Dies hielt der Verteidiger des Angeklagten für "weit überzogen", da es sich bei Cannabis um eine weiche und zudem teillegalisierte Droge handele, Fremdgefährung ausgeschlossen gewesen sei, sein Mandant die Drogenberatung aufgesucht und ein Geständnis abgelegt habe. Er schlug eine Geldstrafe in halber Höhe der Staatsanwalt-Forderung vor.
Das Urteil des Schöffengerichts unter Vorsitz von Richter Sven Krischker lautete schließlich auf 90 Tagessätze zu je 25 Euro (2250 Euro). Zwar folgte das Gericht den vom Anwalt des Angeklagten genannten Entlastungsgründen, allerdings wertete es zulasten des Angeklagten die deutliche Überschreitung der auch nach neuer Gesetzgebung zulässigen Menge.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zum Hintergrund: Mit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes zum 1. April ist der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis für Erwachsene nun straffrei. Dies gilt für den öffentlichen Raum. Für den privaten Raum gilt die Grenze von 50 Gramm. Für Minderjährige ist der Besitz von Cannabis nach wie vor verboten.