
Dass Verkehrszeichen eine zu beachtende Bedeutung haben und nicht einfach zu ignorieren sind, dies wurde jetzt in der Fortsetzungsverhandlung am Amtsgericht Gemünden einem 38-jährigen Kraftfahrer deutlich vor Augen geführt. Der Mann hatte am 30. August 2023 die Sperrung der Mainbrücke bei Triefenstein ignoriert und die Brücke widerrechtlich überquert.
Eine Geldstrafe von 9750 Euro (150 Tagessätze zu 65 Euro) muss der 38-Jährige zahlen, der die Sperrung der Mainbrücke missachtet hat und mit seinem Quad darüber gefahren ist, weil er zu einer Arbeitsstelle keinen Umweg fahren wollte. Auf dem Weg zu seiner ersten Arbeitsstelle gegen 6 Uhr früh war die Mainbrücke noch offen für den Verkehr.
Gegen 14.30 Uhr war sie mit einem Verkehrszeichen, "Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art", und Warnbaken gesperrt. Doch das störte den Mann nicht. Er mogelte sich an den Absperrungen vorbei und ließ sich auch nicht von den Anhaltezeichen, die ihm Mitarbeiter des Landratsamtes gaben, stören. Diese verständigten nach dem Vorfall die Polizei. In der Rekonstruktion der Geschehnisse war das Gericht am ersten Verhandlungstermin nicht weiter gekommen, da wichtige Zeugen erkrankt oder im Auslandsurlaub waren.
In der Fortsetzungsverhandlung wurden die Mitarbeiter des Landratsamtes zum Hergang befragt. Während der Quadfahrer alles sehr harmlos dargestellt hatte, schilderten die Baufachleute den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr aus ihrer Sicht. Da halfen dem Angeklagten auch seine Vorwürfe nicht, dass die Personen sich nicht als Berechtigte durch Warnwesten und Bauschutzhelme kenntlich gemacht hätten und für ihn wie "Zivilisten" aussahen.
Vorschriften bisher großzügig ausgelegt
Zusätzlich hatte der Mann bereits am ersten Verhandlungstermin an Glaubwürdigkeit verloren, als er erklärte, Verkehrsvorschriften relativ großzügig zu seinen Gunsten auszulegen und ihre Bedeutung nicht so ernst zu nehmen. So nehme er auch schon mal Buß- oder Verwarnungsgelder in Kauf und Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei würden ihn nicht beunruhigen, ließ er verlauten.
Nach dem Urteilsspruch des Amtsgerichts unter Vorsitz von Strafrichter Sven Krischker wird er seine Einstellung wahrscheinlich komplett neu überdenken und ändern müssen. Besonders schmerzlich wird für ihn der Entzug der Fahrerlaubnis für zehn Monate sein, die Bestandteil des Urteils sind. Immerhin hat der Mann drei Jobs, die in unterschiedlichen Richtungen und Entfernungen zu seinem Wohnort liegen.
Wenn man über die Justiz den Kopf schütteln muß, dann eher wegen zu lascher Bestrafungen bei schlimmen Vergehen.
Hoffentlich haben wir nicht den gleichen Weg zur Arbeit.