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Marktheidenfeld
Zahnarzt Göbel darf Zweigpraxis in Marktheidenfeld weiterbetreiben
Bei einem mündlichen Verhandlungstermin wurde dem Widerspruch des Zahnarztes aus Gössenheim stattgegeben.
Zahnarzt Dr. Volkmar Göbel darf seine Zweigpraxis im ehemaligen Krankenhaus Marktheidenfeld weiter betreiben. 
Foto: Lucia Lenzen | Zahnarzt Dr. Volkmar Göbel darf seine Zweigpraxis im ehemaligen Krankenhaus Marktheidenfeld weiter betreiben. 
Lucia Lenzen
 |  aktualisiert: 15.02.2024 17:10 Uhr

Der Zahnarzt Dr. Volkmar Göbel ist erleichtert: Er darf seine Zweigpraxis in den Räumen des ehemaligen Krankenhaus Marktheidenfeld als solche weiterbetreiben. Mitte letzter Woche hatte der mündliche Verhandlungstermin stattgefunden, an dem es um die Zulassung ging. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) hatte den Betrieb der Zweigpraxis 2023 nicht mehr genehmigt. Begründet wurde dies mit der Überversorgung Marktheidenfelds mit Zahnärzten. Göbel hatte daraufhin Widerspruch eingelegt.

"Diesem ist jetzt stattgegeben worden", informiert der Zahnarzt, der sich auf die mobile Alterszahnheilkunde spezialisiert hat. Die Zulassung sei – zunächst mündlich – erteilt, die Patientenversorgung könne insofern weitergehen.

 
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  • L. R.
    Super. Wir sind erleichtert und freuen uns mit dem Team. Gute Entscheidung für alle Patienten mit Handicap.
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