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Main-Spessart
Wright: Beim Naturgenuss ist Eigenverantwortung gefragt
Durch Wind oder Alter kann es bei Bäumen zum Astbruch kommen – im Wald wie auch auf Streuobstwiesen oder an Bäumen am Wegesrand.
Foto: Roland Pleier | Durch Wind oder Alter kann es bei Bäumen zum Astbruch kommen – im Wald wie auch auf Streuobstwiesen oder an Bäumen am Wegesrand.
Bearbeitet von Joachim Spies
 |  aktualisiert: 12.09.2022 15:20 Uhr

Natur und der Wald locken zum Wandern und zur Erholung. Doch das Naturerlebnis sei immer mit Bedacht, Rücksicht, Vorsicht und daraus resultierender Eigenverantwortung anzugehen. Dies betont Heidi Wright, die stellvertretende Vorsitzende der Freunde des Spessarts, mit Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 15. Dezember 2020 (Az. 2 U 66/20) in einer Pressemitteilung. Sie erwähnt auch den vieldiskutierten Rothenfelser Fall.

Vielerorts finden und fanden Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Wald statt, also die Fällung von Bäumen nach Sichtungs- und Kontrollgängen. Dies geschah auch im Naturschutzgebiet Grainberg in Karlstadt. Der Grainberg ist von Naturliebhabern stark frequentiert, die jedoch gerade die Naturbelassenheit hoch schätzen, und wenig Verständnis für größere Sicherungsmaßnahmen haben, so Heidi Wright.

Dass trotz gebotener Sorgfalt Schäden entstehen können, z. B. durch morsche Bäume, oder durch nach Windbruch unkontrollierte Abbrüche oder Entwurzelung von Bäumen, zeigt der Fall in Rothenfels. Ein abbrechender Ast war auf den Weg gefallen und hatte zwei Personen leicht verletzt. Der Schaden an ihrem Kleinkraftrad musste nach einem oberlandesgerichtlichen Vergleich erstattet werden. Der Bürgermeister führte nach dem Gerichtsverfahren in seinem Stadtrat aus, dass der gerichtliche Vergleich massive Auswirkungen auf das Handeln in der Zukunft habe.

Vorschneller und unnötiger Griff zur Säge?

Der Vorsitzende der Freunde des Spessarts, Bernd Kempf, befürchtet nun, dass in vorauseilender Gefahrenabwehr, auch unnötige Eingriffe im Wald durchgeführt werden. Grundsätzlich sei der Eigentümer für die Abwehr eines Schadens zuständig und es bleibe somit immer eine Rechtsunsicherheit. Der einfachste Weg sei hier dann natürlich der Griff zur Säge. Die Freunde des Spessarts weisen deshalb auf die Gerichtsentscheidung des OLG Naumburg hin, die in besonderem Maße die Eigenverantwortlichkeit betont.

So gab es z.B. auch im Harz einen Schadensfall, für den die Stadt Thale/Thüringen verklagt wurde. Im Berufungsverfahren vor dem OLG Naumburg kam es im Dezember 2020 jedoch zu einer entlastenden Entscheidung zu Gunsten der Stadt Thale. Heidi Wright meint, es brauche klare Information für die Bevölkerung über mögliche Gefahren im Naturraum Wald, aber auch Aufklärung und Rückendeckung für die Eigentümer (Kommunen), denn freies Bewegen in der Natur gehöre grundsätzlich zum entschädigungslos hinzunehmenden Lebensrisiko.

 
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