
Kürzlich wurde im Bauausschuss des Karlstadter Stadtrats vorgetragen, dass bei den Wohnblocks im Stationsweg eine Sanierung von Hausnummer 32 Kosten von über 3,9 Millionen Euro verursachen würde. Bei Abbruch und Neubau müsse die Stadt dagegen mit nur knapp 3,4 Millionen Euro rechnen. Wie ist diese Vergleichsberechnung abgelaufen? Wie schlagen sich Förderungen für energetische Sanierung beziehungsweise sozialen Wohnungsbau in den Berechnungen nieder?
Auf diese Frage hat die Stadtverwaltung geantwortet: ". . . Laut Art. 5 des Richtlinien für das kommunale Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum in Bayern . . . ist eine Mehrfachförderung grundsätzlich ausgeschlossen."
Auf nochmalige Nachfrage heißt es: "Das Fachbüro hat Sanierungskosten für den bestehenden Block wie auch Neubaukosten ermittelt mit dem Ziel, vergleichbare (dem sozialen Wohnungsbau entsprechende) Standards zu erreichen . . . Die vom Fachbüro durchgeführte Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde sowohl durch den Fachbereich Planen und Bauen der Stadt Karlstadt wie auch der Regierung von Unterfranken fachlich bestätigt."
Auf welchem Weg die Beträge von 3,9 Millionen Euro beziehungsweise 3,4 zustande kamen, schlüsselt die Stadt nicht auf, sondern teilt mit: "Da sich beim Kommunalen Wohnförderprogramm eine Förderquote von 90 Prozent (zehn Prozent Eigenanteil der Gemeinde) erreichen lässt, stellt sich diese Frage eigentlich nicht ..."
Die Frage nach der Barrierefreiheit
Eine weitere Frage an die Stadtverwaltung lautete: Wurde bei der Berechnung der Sanierungskosten für den Stationsweg 30 uns 32 davon ausgegangen, dass dort alle Wohnungen per Aufzug und die Bäder per Rollstuhl erreichbar sein müssen? Das bejaht die Verwaltung. Neben den eben bezogenen zwölf barrierefreien Wohnungen sollen also in den neuen Blocks noch einmal mindestens zweimal 16 Wohnungen entstehen, die alle per Aufzug zu erreichen sind und rollstuhlbreite Bäder haben. Zusammen sollen es also am Ende mindestens 44 Wohnungen mit Aufzug und rollstuhlgerechten Bädern werden. Die Gesamtwohnfläche in den neuen Blocks soll mindestens so viel Wohnfläche bieten wie bisher. Wie viel genau, das werde der Planentwurf zeigen.
Auf die Frage, ob für die Förderung als sozialer Wohnungsbau die Barrierefreiheit Voraussetzung ist, antwortet die Stadtverwaltung weder mit Ja noch mit Nein, sondern: "Siehe Richtlinien für das kommunale Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum in Bayern (Kommunales Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP) i.V. mit Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV) und i.V. mit Nrn. 22.2 und 22.3 und 22.4 der Wohnraumförderungsbestimmungen 2012 (WFB 2012)." Dort ist folgender Satz zu finden: "Die Mietwohnungen sollen allgemein üblichen Wohnstandards entsprechen."
Die letztliche Entscheidung über Abriss und Neubau obliegt schließlich dem gesamten Stadtrat. Der Bauausschuss hat vor einer Woche der Stadtverwaltung lediglich den Auftrag erteilt, Angebote für den Abbruch von Stationsweg 32 einzuholen.