Auch wenn der Sommer laut Kalender erst am 21. Juni, also heute, beginnt, zeigt sich das Wetter seit mehreren Wochen sommerlich heiß und extrem trocken. Viele Regionen in Deutschland müssen sich nach 2022 erneut auf einen Dürresommer einstellen. Um Gärten, Weinstöcke oder Feldfrüchte zu gießen, haben einige Orte in Main-Spessart öffentliche Wasserentnahmestellen. In manchen Orten ist es auch gestattet, dort Wasser für die heimische Zisterne oder den Pool zu zapfen. Wir haben einige Beispiele aus dem Landkreis zusammengestellt.
Karbach: Wasser nur für Einheimische
In Karbach dürfen nur Einheimische Wasser aus dem Brunnen holen, erklärt Bürgermeister Bertram Werrlein, – und das kostenlos. Zutritt hat, wer in der Gemeindeverwaltung den Schlüssel für die Anlage abholt. Einschränkungen, etwa die Wassermenge oder den Nutzungszweck betreffend, gibt es bisher nicht. "Wir müssen schauen, wie sich die Klimaveränderungen entwickeln", sagt Werrlein.
Retzstadt: Kein Wasser für Zisternen und Pools
In Retzstadt hat sich der Gemeinderat kürzlich entschieden, die Wasserentnahme nur noch für ortsansässige Kleingärtner, Landwirte und Winzer zuzulassen. Das kostet einen Euro je Kubikmeter Wasser sowie eine Gebühr von 25 Euro pro Jahr. Eine Befüllung von Zisternen und Pools mit dem Wasser ist nicht mehr gestattet.
Roden: Kostenloses Wasser für jedermann
Die Entnahme von Brauchwasser am ehemaligen Pumpenhaus in Roden an der Straße in Richtung Zimmern ist für jedermann kostenfrei. Wird das Wasser nicht entnommen, läuft es in einem Graben zum Main. Wer sich bedient und wie viel Wasser entnommen wird, darüber hat Bürgermeister Johannes Albert keinen Überblick, sagt er auf Anfrage.
Ansbach: Wasserentnahme für einen Euro je Kubikmeter
Im Rodener Ortsteil Ansbach hingegen kostet die Wasserentnahme einen Euro pro Kubikmeter. Das entspricht 1000 Liter. Wer Wasser zapft, schreibt die Menge zur Abrechnung in ein Buch. Warum zahlen die Ansbacher die Gebühr, anstatt nach Roden zu fahren, um dort kostenloses Wasser zu holen? Albert vermutet, dass es sich nicht lohne, auch weil die Behälter in Ansbach schneller befüllt sind. Das Wasser wird von der Quelle im Ort zum Hochbehälter gepumpt und mit Rohren zur Brauchwasserstelle geleitet, erklärt Albert. Die Technik verursache der Gemeinde Kosten, die mit den Entnahmegebühren finanziert werden sollen.
Steinfeld: Abgezapftes Wasser muss bezahlt werden
An der öffentlichen Wasserentnahmestelle in Steinfeld kurz nach dem Ortsausgang in Richtung Urspringen können Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde zwischen 8.30 und 20.30 Uhr Wasser tanken, erklärt Wasserwart Günter Siegel. Hierfür sind drei Euro pro Kubikmeter Wasser fällig. Wer Wasser entnimmt, muss sich mit Namen, dem Anfangs- und Endzählerstand in eine Liste eintragen, später wird abgerechnet.
Esselbach: Fahrzeuge waschen ist verboten
In Esselbach regeln vier Schilder, was an der Wasserentnahme am Goldbrunnen erlaubt beziehungsweise verboten ist: Wasser dürfen nur Bürgerinnen und Bürger aus Esselbach zapfen. Die Menge ist auf zwei Kubikmeter pro Abnehmer begrenzt. Die Entnahmestelle darf werktags bis 22 Uhr genutzt werden, an Sonn- und Feiertagen ist Wasserholen verboten. Zudem ist die Anlage kein Waschplatz für Fahrzeuge.
Trennfeld: Kostenloses Wasser für Triefensteiner
Die Wasserentnahme in Trennfeld ist für alle Triefensteiner kostenlos, erklärt Manfred Hellmann von der Jagdgenossenschaft, die die Einrichtung betreut. Das Wasser stammt aus der Trennfelder Quelle, die das Trinkwasser für den Ort lieferte, bevor er Spessartwasser bezog. Wird kein Wasser entnommen, fließt es in den Klostersee. Die Wasserentnahme ist aus Rücksicht auf Anwohnende täglich zu festgelegten Zeiten möglich, mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen.
Droht ein Verbot der Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen und Seen?
Im vergangenen Jahr hat das Landratsamt Main-Spessart von Mitte August bis Ende September eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese verbot, aus mittelgroßen Gewässern (II. Ordnung), wie der Aura, dem Karbach, der Lohr, der Schondra und der Wern, Wasser mit Hilfe von Pumpen oder anderen Maschinen zu entnehmen. Gleiches galt für kleine Gewässer und Bäche (III. Ordnung). Ausnahmen waren nur zulässig bei unmittelbarer Gefahrenabwehr, zum Beispiel zum Löschen von Bränden.
Ob es auch in diesem Sommer wieder erforderlich sein wird, eine solche Allgemeinverfügung auszusprechen, ist abhängig von den Einschätzungen der Fachbehörden, in erster Linie des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg, heißt es auf Anfrage vom Landratsamt.
"Aufgrund der derzeitigen Wetterlage kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch im Jahr 2023 eine Allgemeinverfügung erlassen werden muss", so Sprecher Markus Rill. Denn lange Trockenheit und hohe Temperaturen haben negative Auswirkungen auf den ökologischen Zustand von Bächen und Flüssen.