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Retzstadt
Retzstadt verbietet Wasserentnahme für Pools oder Zisternen an gemeindlicher Entnahmestelle
Das Ratsgremium in Retzstadt hat beschlossen, dass die Wasserentnahme an der gemeindlichen Entnahmestelle nur für ortsansässige Kleingärtner, Landwirte und Winzer zulässig ist. 
Foto: Ernst Schneider | Das Ratsgremium in Retzstadt hat beschlossen, dass die Wasserentnahme an der gemeindlichen Entnahmestelle nur für ortsansässige Kleingärtner, Landwirte und Winzer zulässig ist. 
Ernst Schneider
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:30 Uhr

Die Regelung der Wasserentnahme an der gemeindlichen Entnahmestelle sorgte in der jüngsten Sitzung des Retzstadter Gemeinderats für eine langwierige Diskussion. Letztlich entschied das Gremium, dass die Wasserentnahme nur für ortsansässige Kleingärtner, Landwirte und Winzer zulässig ist. Die Befüllung von Zisternen und Pools ist nicht erlaubt. Für die Entnahme sind ein Euro je Kubikmeter und zusätzlich 25 Euro pro Jahr als Gebühr zu entrichten.

Zudem wurden für die Benutzung des Bürgerbusses unter anderem die Ausleihzeiten festgelegt und sichergestellt, dass der Bus zu Fahrten im sozialen Bereich immer verfügbar ist und dafür kein Nutzungsentgelt verlangt wird. Die jeweilige Nutzung ist auf dem öffentlichen Kalender der Gemeinde-Homepage zu reservieren. Die Abholung des Bürgerbusses ist mit dem Vorzimmer telefonisch abzuklären.

LED-Beleuchtung für Grundschule und Kindergarten

Außerdem muss ein Fahrtenbuch geführt werden. Ferner sind die Einzelheiten nach der Straßenverkehrsordnung geregelt. Materialtransport ist mit dem Bus nicht zulässig und die Reinigung des Fahrzeugs ist nach der Benutzung geregelt. Das Nutzungsentgelt beträgt pro gefahrenen Kilometer 50 Cent. Die Kraftstoffkosten sind darin enthalten.

Die Gemeinde Retzstadt will außerdem in der Grundschule und im Kindergartengebäude die Innenbeleuchtung auf LED umgestellt werden. Nach kurzer Beratung entschied der Rat, die Firma Krautmann zum Preis von 60.000 Euro mit den Arbeiten zu betrauen, wobei sich die Kosten für den Austausch in der Grundschule auf 27.877 Euro belaufen.

 
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  • Kre
    Die Regelung ist sicherlich richtig und sinnvoll aber wer soll den kontrollieren wofür das abgeholt Wasser verwendet wird?
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