
Für einen 59-jährigen Fußgänger spielte sich Ende Januar ein Alptraum-Szenario ab: Gegen 17.50 überquerte der Marktheidenfelder den Fußgängerüberweg vor dem Rathaus und wurde von einem Auto gerammt.
Mehrere Meter wurde der Mann durch die Luft geschleudert und daraufhin mit schweren Kopfverletzungen in die Uniklinik Würzburg transportiert. Für viele Fußgänger stellt sich seitdem die Frage, wie sicher die Überwege in der Luitpoldstraße sind. Auch in Karlstadt wurde jüngst eine Fußgängerin auf einem Zebrastreifen angefahren und verletzt.
Stop an Go in der Luitpoldstraße
Der für Verkehrsangelegenheiten zuständige Polizeioberkommissar Helmut Freudenberger hat seit längerer Zeit ein Auge auf die Überwege in der Stadt. „In der Luitpoldstraße ist Stop and Go angesagt. Dort kann man nicht einfach durchrasen; dort ist höchste Aufmerksamkeit gefordert“, meint Freudenberger.
Insgesamt gibt es drei Überwege in der Luitpoldstraße, die gleichzeitig auch Bundesstraße (B8) ist. Von Würzburg kommend, stößt man zuerst auf den Zebrastreifen zwischen den Gaststätten „Zum Mitteltor“ und „Der Wok“. Dieser berge laut Freudenberger eine potenzielle Gefahr. Viele von der Innenstadt kommende Autofahrer geben an dieser Stelle mit Blick auf den Ortsausgang bereits Gas. Zudem liegt der Überweg in einer Kurve, die oft aufgrund parkender Laster und Autos nicht gut einsehbar ist.
Der zweite Zebrastreifen befindet sich vor dem Rathaus, wo sich im Januar der schwere Unfall ereignete. Die 68-jährige Unfallverursacherin kam links vom Adenauerplatz und übersah dabei den Fußgänger. Laut Statistik sei dies der erste Unfall seit vier Jahren, der schwere Verletzungen nach sich zog, berichtet Freudenberger. Vier weitere Unfälle ereigneten sich seit 2012 auf den Marktheidenfelder Fußgängerüberwegen, die allerdings glimpflich – mit leichten Verletzungen – ausgingen.
Per se keine kritischen Verkehrszonen
Auf Höhe des Kaufhauses Udo Lermann befindet sich der dritte Zebrastreifen. Per se stellen die Überwege allerdings keine kritischen Verkehrszonen dar, Freudenberger würde sie eher als „sensibel“ bezeichnen. Dort ist die besondere Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer gefragt, betont der Verkehrsexperte. Wie sich der Einzelne beim Überqueren verhalten sollte, regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Zu ihrer eigenen Sicherheit, meint Freudenberger, sollten Fußgänger die Zebrastreifen nicht blindlings überqueren und den Vorrang nicht erzwingen. Sobald ein Fußgänger allerdings innehält und eindeutig signalisiert, dass er den Zebrastreifen überqueren möchte, muss man ihm das gewähren, betont der Experte.
Was viele Autofahrer nicht wissen, sei laut Freudenberger, dass den Fußgängern ein Schutzbereich von vier Metern neben den Überwegen zur Verfügung steht – das heißt, sie dürfen die Straße auch neben den Zebrastreifen überqueren. Genauso müssen sich Fahrradfahrer an die Regeln der StVO halten, erklärt der Oberkommissar. Bevor sie den Zebrastreifen überqueren, sind sie dazu verpflichtet abzusteigen. Die Fußgängerüberwege befinden sich in der Straßenbaulast des Staatlichen Bauamtes, das somit auch für diese die Verantwortung trägt, erklärt Natalie Pfab, Pressesprecherin der Stadt.
Stadt brachte auf eigene Kosten Beleuchtung an
Vier im unmittelbaren Umfeld angebrachte Straßenlampen beleuchten den Zebrastreifen vor dem Rathaus. Um die Sicherheit der Fußgänger zu erhöhen, hat die Stadt auf eigene Kosten die Beleuchtungen anbringen lassen und unterhält diese auch, berichtet die Pressesprecherin.
Von einer unzureichenden Beleuchtung könne man nicht sprechen, meint Pfab. Eine weitere oder stärkere Ausleuchtung, so die Pressesprecherin, könnte die Autofahrer stark blenden, was wiederum zu Unfällen führen könnte. Bei der turnusmäßigen Verkehrsschau im November 2015 wurden die Fußgängerüberwege in der Stadt durch Verkehrssachbearbeiter des Staatlichen Bauamtes, des Landratsamtes Main-Spessart, der Polizei und der Stadt überprüft. Dabei sei es zu keinerlei Beanstandungen gekommen, sagen Pfab und Freudenberger übereinstimmend.
Zehn Autofahrer angezeigt
Rund zehn Autofahrer zeigte Freudenberger Anfang 2015 an. 80 Euro und ein Punkt Strafe gibt es in der Regel für das Missachten eines Fußgängerüberweges. Fünf Autofahrer legten Einspruch ein und zeigten kaum Einsicht, erzählt der Polizeioberkommissar.
Das Ergebnis: Die Verfahren wurden nicht eingestellt; alle Autofahrer erhielten eine Strafe. Freudenbergers Fazit: „Der Fußgänger hat hier einfach Vorrang.“