"Willkommen zurück in Wertheim Village" heißt es noch, geziert von Frühlingsambiente, auf der Homepage des Betreibers Value Retail, und weiter: "Wertheim Village öffnet wieder ab dem 23. April von 10 bis 18 Uhr." Diese Ankündigung ist überholt. In einer aktuellen Pressemitteilung informiert das Landratsamt Main-Tauber, dass der Betrieb des Factory Outlet Centers bis einschließlich Sonntag, 3. Mai, durch eine Verfügung auf Basis des Infektionsschutzgesetzes untersagt ist. Bei einer übereilten Öffnung drohe die Entstehung eines Infektions-Hotspots.
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Warum 3. Mai? Bis zu diesem Tag gelten in Baden-Württemberg aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung der Landesregierung strenge Kontaktbeschränkungen für die Bevölkerung. Zahlreiche Einrichtungen sind geschlossen, darunter Einzelhandelsbetriebe mit einer Fläche von mehr als 800 Quadratmetern. Die Verfügung wurde dem Wertheim Village am Montagnachmittag zugestellt. Das Landratsamt habe sein Vorgehen mit der Stadtverwaltung Wertheim abgestimmt. Noch wenige Stunden zuvor hatte die Stadt Wertheim informiert, dass der Großteil der Einzelhandelsgeschäfte wieder öffnen könne – auch die baldige Öffnung des Wertheim Village wurde avisiert.
Bis zu 2,8 Millionen Besucher jährlich
Das Landratsamt stellt nun aber in seiner Verfügung fest, dass es sich beim Wertheim Village um eines der größten Outlet-Center in Deutschland handelt und das Areal mit 13 000 Quadratmetern Verkaufsfläche ganzheitlich als ein großes Kaufhaus betrachtet werden müsse. Das Outlet-Center verzeichnet jährlich bis zu 2,8 Millionen Besucher und erfüllt nach Auffassung des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis genau die Voraussetzungen, die eine rasche und unkontrollierbare Ausbreitung von Coronavirus-Infektionen begünstigen können. Hierzu zählen die hohe Besucherfrequenz und die damit einhergehende räumliche Enge.
Die überregionale Herkunft der Besucher könne zum Eintrag von Infektionen in den Main-Tauber-Kreis sowie zur Verbreitung in andere Regionen führen. Der unbekannte Besucherkreis aus einem weiten Umkreis mache das wichtige Kontaktpersonenmanagement nahezu unmöglich. Vorsichtig geschätzt muss laut Landratsamt davon ausgegangen werden, dass täglich mindestens 2000 Pkw mit rund 4000 bis 5000 Besuchern aus allen Himmelsrichtungen eintreffen, wobei mit längeren Aufenthalten im Rahmen von Tagesausflügen gerechnet werden müsse. Kein noch so ausgeklügeltes Hygienekonzept könne die Bildung von Ansammlungen und Menschenschlangen an den Eingangsbereichen und in der Fußgängerzone vor den Geschäften verhindern.
Ministerpräsident soll Entscheidung unterstützen
„Mit der zeitnahen Öffnung des Wertheim Village würde mit hoher Wahrscheinlichkeit ein nicht zu kontrollierender Hotspot sowie ein Einfallstor für weitere Infektionen im überregionalen Bereich entstehen“, erklärt Landrat Reinhard Frank. Daher sei die Verfügung für das Unternehmen zwar schmerzhaft, aber leider unbedingt notwendig. Darüber hinaus hat Landrat Frank in einem persönlichen Schreiben an Ministerpräsident Winfried Kretschmann um Unterstützung in dieser Entscheidung gebeten. Frank weist darauf hin, dass gemäß dem Ergebnis der Telefonschaltkonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer vom 15. April Outlet-Center deutschlandweit zunächst weiter geschlossen bleiben sollen.
Ich denke das das mit der Verordnung nicht vereinbar ist.
Man darf zum einkaufen, man darf einen Arzt aufsuchen, man darf zur Arbeit. Ich konnte jedoch nirgends eine Kilometerbeschränkung entdecken.
Angenommen der Arbeitsplatz wäre 100 km entfernt, niemand könnte verbieten diese 100 km zurückzulegen. Will man 100 km zum einkaufen dürfte dies somit auch kein Problem sein. Ob es vernünftig ist muss jeder selbst entscheiden, rein rechtlich spricht jedenfalls nichts dagegen.
Wörtlich heisst es in der Verordnung:
(2) Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
(3) Triftige Gründe im Sinne des Abs. 2 sind insbesondere:
Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs und Einkauf in den nach § 2 zulässigerweise geöffneten Ladengeschäften; nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Friseurbetrieben
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-205/
Somit ist die "Verkuendung-Bayern" nichtig.
wenn ich mir seit gestern den Leichtsinn mancher Mitbürger anschaue.
Reicht man den kleinen Finger.....
Wenn man aktuell beobachten muss, dass so einige Mitbürger sorglos das eigene Hirn in der Hosentasche spazieren tragen, so steht zu befürchten, dass wir bald darunter alle wieder leiden müssen.
Das kommt schon einem brandgefährlichen Ritt auf der Rasierklinge gleich...