zurück
Arnstein
Wer gilt als Anlieger in der Schweinfurter Straße? Bürgermeister nimmt Stellung zu verwirrender Verkehrssituation
Die Schweinfurter Straße ist für den Verkehr freigegeben, allerdings nur für Anlieger und ortsansässige Transportfirmen. Wer deshalb eine Anzeige erhält, soll sich im Rathaus melden.
Die Schweinfurter Straße in Arnstein ist weiterhin nur für Anlieger freigegeben.
Foto: Stefanie Koßner | Die Schweinfurter Straße in Arnstein ist weiterhin nur für Anlieger freigegeben.
Günter Roth
 |  aktualisiert: 26.01.2025 02:29 Uhr

Rund 30 Bürger nahmen an der jüngsten Sitzung des Arnsteiner Stadtrats als Besucher teil. Anlass waren die Irritationen, die es in den letzten Wochen in der Innenstadt bezüglich der Verkehrsführung infolge der Bauarbeiten in der Schweinfurter Straße gegeben hat. Grund war die unerwartete Freigabe der Straße für den lokalen Verkehr und der schwer nachvollziehbaren Beschilderung. Bürgermeister Franz-Josef Sauer nahm Stellung zu dieser Situation.

Der erste Bauabschnitt wurde bis auf die letzte zwei Zentimeter hohe Asphaltschicht vor der Weihnachtspause fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben. Durch das Staatliche Bauamt wurde die Beschilderung "Anlieger frei" vorgenommen, die Umleitungsszenarien für den örtlichen und überörtlichen Verkehr bleiben weiterhin bestehen. Ab Anfang März sollen die Bauarbeiten unter Vollsperrung weitergeführt werden. Ab Mai will das Bauamt die Arbeiten unter halbseitiger Sperrung mit Ampelregelung ausführen. Bei den Ausführungszeiten handelt es sich um die derzeitige Planung, die sich jedoch witterungsbedingt oder durch andere Hindernisse ändern kann.

Auslegung des Begriffs "Anlieger" zugunsten der Arnsteiner

Während der Weihnachtsferien hatte es dann jedoch Unklarheiten bezüglich der Definition "Anlieger" gegeben: Bezog sich diese nun ausschließlich auf die Bewohner der Schweinfurter Straße oder auch auf die im östlichen Wohngebiet, die so in die Kernstadt gelangen wollten? Nach einer Übereinkunft zwischen der Stadtverwaltung und der Polizei in Karlstadt sollte diese Auslegung weit zugunsten der Arnsteiner ausgelegt werden. Doch es gab Beschwerden einiger Fahrzeughalter, dass man sie gestoppt und ihnen Bußgeld angedroht habe. Allerdings seien sowohl im Rathaus als auch bei der Polizeiinspektion keine konkreten Hinweise auf erteilte Strafmandate eingegangen, so der Bürgermeister.

Der zweite Problempunkt war die Nutzung von Bayernstraße und Schlesierstraße für den Schwerlastverkehr. Um ortsansässigen Transportfirmen die Fahrten zu erleichtern, hat die Stadt die Nutzung beider Straßen und der Schwabbachbrücke erlaubt, was allerdings auch infolgedessen von anderen Schwerlastfahrzeugen in Anspruch genommen wurde.

Der Bürgermeister betonte, dass die Verkehrsregelung, insbesondere die Öffnung der Schweinfurter Straße für Anlieger ausschließlich in der Verantwortung des Straßenbauamts liege und die Stadt hier kein Mitspracherecht habe. "Die Öffnung der Straße war eine gute Sache, die Beschilderung nicht", so sein Fazit. Sauer versprach den anwesenden Bürgern vor der nächsten Baumaßnahme im März und Mai zu einem Informationsgespräch zu laden. Wer wegen der Anlieger-Fahrt eine polizeiliche Anzeige erhalten habe, solle sich im Rathaus melden.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Arnstein
Günter Roth
Fahrzeughalter
Franz-Josef Sauer
Polizei
Polizeiinspektion Hammelburg
Rathaus Schweinfurt
Schwerlastverkehr
Staatliches Bauamt Schweinfurt
Stadt Hammelburg
Stadtverwaltung Schweinfurt
Verkehrsregelung
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • Rita Wiesner
    Ich weiß nicht auf welcher Sitzung der Reporter war, aber die Besucher waren hauptsächlich wegen der Bayern und Schlesierstr. da (sogar mit Sprecherin), nicht wegen der Schweinfurter Straße, da diese Straßen ohne Ankündigung eigentlich für die örtlichen Fuhrunternehmen geöffnet wurde, was aber auch alle anderen schnell mitbekommen haben... Die Auslegung ist übrigens auch eher eine Duldung, der Begriff Anlieger ist rechtlich klar geregelt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Emilie Krenner
    Seit wann ist der Anlieger Auslegungssache?
    Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss.
    Das gilt sicher auch für Arnsteiner. Umgekehrt reicht ein einziges Geschäft wie Tankstelle, Bäcker, Restaurant etc. und jeder kann Anlieger sein. Dann kann man sich das Schild auch gleich sparen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten