Der ehemalige Lehrer, der eine Schülerin in neun Fällen sexuell missbraucht hat, muss nicht nur ins Gefängnis, er verliert auch seine Pensionsansprüche. Das juristische Urteil – eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten – ist rechtskräftig, nachdem seine Revision gegen das Urteil des Landgerichts Würzburg verworfen wurde. Damit ist auch klar, dass er seine Rechte als Ruhestandsbeamter und seine Versorgungsbezüge verliert.
Bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wegen einer vorsätzlichen Tat ist das Ergebnis des Disziplinarverfahrens im Bayerischen Beamtenversorgungsgesetz festgelegt. Konsequenzen sind der Verlust des Beamtenstatus und der Pension. Dies hat die Landesanwaltschaft Bayern der Redaktion bestätigt. Das Disziplinarverfahren gegen den Mittsechziger ruhte für die Dauer der juristischen Urteilsfindung. Mit einer Berufung und einem Revisionsversuch verlängerten der früher an einem Gymnasium in Main-Spessart tätige Mann und seine Anwälte diese Phase.
Mittlere Rente statt üppiger Pension
Trotzdem wird der Mann nicht zum Sozialfall. In einem Nachverrentungsverfahren wird auf Grundlage seines früheren Bruttoeinkommens seine Rente berechnet. "Das ist finanziell äußerst unattraktiv. Der Rentenanspruch wird deutlich geringer als der Pensionsanspruch", erklärt Dirk Manthey, Pressereferent der Deutschen Rentenversicherung.
Nach 40 Jahren im Staatsdienst greift die "Höchstpension", die etwas mehr als 70 Prozent der zuletzt erreichten Besoldungsstufe beträgt. Der frühere Lehrer hätte sich, grob geschätzt, über monatliche Bezüge von rund 3000 Euro freuen können. Diesen Anspruch hat er nun verloren. Sein Rentenanspruch dürfte in etwa bei der Hälfte liegen; davon hat er noch seine Krankenversicherung zu zahlen. In naher Zukunft sind die finanziellen Bedürfnisse des verurteilten Straftäters jedoch gering: Er wird nun erstmal in einer Justizvollzugsanstalt einsitzen.
https://www.deutschlandfunk.de/bundespersonalgesetz-die-schweiz-fast-ohne-beamtentum.1773.de.html?dram:article_id=420207
Dass er bei solchen Straftaten den Beamtenstatus verliert, ist natürlich vollkommen in Ordnung.
und auch renten sind ab einer gewissen höhe steuerpflichtig.
desweiteren haben die meisten rentner auch keine teuere private krankenversicherung, da sie gesetzlich versichert sind, aber das ist halt der preiß für eine jahrzehntelange "erstklassige" versorgung, da brauchts kein mimimi.
Selten kann ich Ihnen zustimmen. Hier muss ich es.
Es wäre toll wenn die katholische Kirche mit ihren übergriffigen Pfarrern genau so gehandelt hätte.
Schafft endlich das Beamtentum ab und sorgt für GERECHTIGKEIT!!!