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Würzburg
Wegen Missbrauchs: verurteilter Lehrer verliert Pension
Nach der Verurteilung zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis folgt die Disziplinarstrafe. Trotzdem wird der Mann nicht mittellos – er wird nachverrentet.
Symbolbild
Foto: Karl-Josef Hildenbrand | Symbolbild
Markus Rill
Markus Rill
 |  aktualisiert: 07.04.2020 13:04 Uhr

Der ehemalige Lehrer, der eine Schülerin in neun Fällen sexuell missbraucht hat, muss nicht nur ins Gefängnis, er verliert auch seine Pensionsansprüche. Das juristische Urteil – eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten – ist rechtskräftig, nachdem seine Revision gegen das Urteil des Landgerichts Würzburg verworfen wurde. Damit ist auch klar, dass er seine Rechte als Ruhestandsbeamter und seine Versorgungsbezüge verliert. 

Bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wegen einer vorsätzlichen Tat ist das Ergebnis des Disziplinarverfahrens im Bayerischen Beamtenversorgungsgesetz festgelegt. Konsequenzen sind der Verlust des Beamtenstatus und der Pension. Dies hat die Landesanwaltschaft Bayern der Redaktion bestätigt. Das Disziplinarverfahren gegen den Mittsechziger ruhte für die Dauer der juristischen Urteilsfindung. Mit einer Berufung und einem Revisionsversuch verlängerten der früher an einem Gymnasium in Main-Spessart tätige Mann und seine Anwälte diese Phase.

Mittlere Rente statt üppiger Pension

Trotzdem wird der Mann nicht zum Sozialfall. In einem Nachverrentungsverfahren wird auf Grundlage seines früheren Bruttoeinkommens seine Rente berechnet. "Das ist finanziell äußerst unattraktiv. Der Rentenanspruch wird deutlich geringer als der Pensionsanspruch", erklärt Dirk Manthey, Pressereferent der Deutschen Rentenversicherung.

Nach 40 Jahren im Staatsdienst greift die "Höchstpension", die etwas mehr als 70 Prozent der zuletzt erreichten Besoldungsstufe beträgt. Der frühere Lehrer hätte sich, grob geschätzt, über monatliche Bezüge von rund 3000 Euro freuen können. Diesen Anspruch hat er nun verloren. Sein Rentenanspruch dürfte in etwa bei der Hälfte liegen; davon hat er noch seine Krankenversicherung zu zahlen. In naher Zukunft sind die finanziellen Bedürfnisse des verurteilten Straftäters jedoch gering: Er wird nun erstmal in einer Justizvollzugsanstalt einsitzen.

 
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  • robby.palmer@arcor.de
    Ein Schlag ins Gesicht eines jeden Lehrer, der im Angestelltenverhältnis arbeitet. Als Bestrafung bekommt der ehemals verbeamtete Lehrer die Rente eines angestellten Lehrers. Rente statt Pension als Bestrafung! Kein Aufschrei der Interessensverbände seitens der Lehrer. Stimmt als Beamter darf ich ja nur die Hand auf-, aber dafür den Mund halten.
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  • winfried.weisenberger@t-online.de
    Auf Wunsch des Verfassers entfernt.
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  • bob
    als Strafe! bekommt er also eine "normale Rente" anstatt einer fürstlichen Pension. Beamtentum (=moderner Adel!) abschaffen. Siehe Schweiz.
    https://www.deutschlandfunk.de/bundespersonalgesetz-die-schweiz-fast-ohne-beamtentum.1773.de.html?dram:article_id=420207
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  • alhambra
    Der Artikel ist leider fehlerhaft und unvollständig! Beamte bekommen erst nach 45 Jahren die volle Pension, nicht schon nach 40 Jahren. Außerdem muss diese im Gegensatz zu Renten voll!!! versteuert werden. Wenn er 3000 Euro Pension bekommen hätte, wäre das brutto!!! gewesen. Netto sind das dann je nach Familienstand vermutlich 2000 Euro. Davon muss noch die teure private Krankenkasse bezahlt werden, die Rentner auch nicht zahlen müssen! Bitte alle Fakten nennen und nicht nur das Bruttogehalt, das man ja nicht ausgezahlt bekommt.
    Dass er bei solchen Straftaten den Beamtenstatus verliert, ist natürlich vollkommen in Ordnung.
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  • grafer.andy@t-online.de
    naja, mit 2000€ netto wäre der gute mann immer noch besser dran als der durchschnittsrentner in deutschland.
    und auch renten sind ab einer gewissen höhe steuerpflichtig.
    desweiteren haben die meisten rentner auch keine teuere private krankenversicherung, da sie gesetzlich versichert sind, aber das ist halt der preiß für eine jahrzehntelange "erstklassige" versorgung, da brauchts kein mimimi. zwinkern
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  • Arcus
    Alle Zeitsoldaten (selbst in einem Stabsoffizierrang) die nach 15 Jahren die BW verlassen, werden nachversichert. Auch wenn sie sich überdurchschnittlich im Dienst engagiert haben.
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  • Lebenhan1965
    @ Franken48

    Selten kann ich Ihnen zustimmen. Hier muss ich es.

    Es wäre toll wenn die katholische Kirche mit ihren übergriffigen Pfarrern genau so gehandelt hätte.
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  • Auf eigenen Wunsch entfernt.
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  • ManfredSchweidler
    Der Rentner bekommt also für die gleichen Jahre an Arbeitsleistung halb so viel für die Altersversorgung
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Nun ja, jetzt bekommt er immer noch mehr, wie viele, die ihr leben lang hart gearbeitet haben.
    Schafft endlich das Beamtentum ab und sorgt für GERECHTIGKEIT!!!
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  • Franken48
    Auch die Rentner die 45 Jahre hart gearbeitet haben, bekommen keine 3000,00€ . Wie so sollte ein verurteilter Beamter Pension bekommen.
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