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Marktheidenfeld
Was tun bei Cybermobbing? Experten der Uni Würzburg geben 6 Tipps
Cybermobbing an sich ist nicht strafbar, darin vorkommende Beleidigungen, Verleumdungen oder Nötigungen hingegen schon. Wo es Hilfe gibt und wie man sich wehren kann.
Füreinander einstehen: Auch wer selbst nicht Opfer von Cybermobbing ist, kann handeln, indem er oder sie sich auf die Seite des Opfers stellt und den Täter auffordert, mit dem Mobbing aufzuhören. (Symbolbild)
Foto: Julian Stratenschulte, dpa | Füreinander einstehen: Auch wer selbst nicht Opfer von Cybermobbing ist, kann handeln, indem er oder sie sich auf die Seite des Opfers stellt und den Täter auffordert, mit dem Mobbing aufzuhören. (Symbolbild)
Dorothea Fischer
 |  aktualisiert: 25.02.2024 03:34 Uhr

Grundsätzlich gelten im Internets gesetzliche Regelungen: Massive Beleidigungen, Bedrohungen und Belästigungen sind strafbar, ebenso wie die Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch die unerlaubte Veröffentlichung von Fotos oder Filmen. Wissenschaftliche Mitarbeitende der Universität Würzburg geben Tipps, wie man sich dagegen wehren kann und wo es Hilfe gibt.

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