Nachdem es immer schwieriger wird, Gesichtsmasken zu bekommen, hat die Bayerische Staatsregierung jedem Landkreis Vliesstoff für die Herstellung von Masken zukommen lassen. Auch der Landkreis Main-Spessart habe bislang zwei Rollen Vlies bekommen, teilt die Pressestelle des Landratsamtes mit. Über das Bürgertelefon und per E-Mail hatten sich mehrere private Personen gemeldet und bereit erklärt, daraus Masken in Eigenregie zu nähen.
„Das Engagement der Bürgerinnen und Bürger ist beeindruckend“, lobt Landrat Thomas Schiebel die Einsatzbereitschaft. Allerdings habe sich der Landkreis nach eingehender Überlegung dazu entschlossen, die Produktion in eine Hand zu geben – auch aufgrund der hohen Stückzahl: Der angelieferte Stoff reicht für rund 8000 Masken.
Warema produziert Masken unentgeltlich
Die Wahl fiel auf Warema. Der Sonnenschutzhersteller „Warema“ aus Marktheidenfeld sei laut Mitteilung in der Lage, pro Tag 400 Masken zu produzieren. „Wir wollen den Landkreis im Kampf gegen das Corona-Virus so gut es geht unterstützen", erklärt die Vorstandsvorsitzende Angelique Renkhoff-Mücke. Deshalb werde Warema die Masken unentgeltlich produzieren. Dafür hat die Firma zwei Nähplätze aus dem operativen Geschäft herausgenommen. Denn unabhängig von der Maskenherstellung müsse die Produktion von Sonnenschutzsystemen weiterlaufen.
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So werden die Atemschutzmasken aussehen
„Wir sind dem Unternehmen für dieses Engagement sehr dankbar“, so Landrat Schiebel. Anhand der von der Staatsregierung mitgelieferten Muster wurden zunächst einige Probeexemplare hergestellt. Inzwischen hat die Produktion mit zunächst 150 Masken am Tag begonnen, die nach und nach hochgefahren wird. Insgesamt wird das Unternehmen mit der Fertigung der Masken rund drei Wochen beschäftigt sein.
Bei der Herstellung werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Produktion Schutzmasken und Handschuhe tragen, womit eine hygienisch einwandfreie Produktion gewährleistet ist. Das Landratsamt weist allerdings darauf hin, dass die Masken nicht zertifiziert sind und deshalb nicht als „Schutzmasken“ bezeichnet werden dürfen. Auch eine Kennzeichnung gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach Textilkennzeichnungsgesetz ist daher nicht möglich. Die Verteilung wird über das Landratsamt erfolgen. Die ersten Masken werden zunächst an die Bewohner in den Pflege- und Altenheimen ausgegeben.