
Die von der Ampel beschlossene Reform des Wahlrechts ist in Teilen verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Richter in Karlsruhe kippten die geplante Abschaffung der sogenannten Grundmandatsklausel. Sie bestätigten aber die Regelungen, die die Zahl der Sitze auf 630 begrenzt. Aktuell gehören dem Bundestag 734 Abgeordnete an.
Die nächste Bundestagswahl kann wie vorgesehen stattfinden. Für den Fall einer Regierungsübernahme aber kündigt die CSU eine erneute Änderung des Wahlmodus an. Die Zurücknahme des Ampel-Wahlrechts werde man zur "Grundbedingung" einer künftigen Koalition machen, sagt Alexander Hoffmann. Der Bundestagsabgeordnete aus Retzbach (Lkr. Main-Spessart) war CSU-Chefverhandler in der Wahlrechtsreform-Kommission.
"Der Bundestag wird kleiner, das ist der Anspruch, den die Bürgerinnen und Bürger an die Neuregelung hatten und haben", sagt die Bundestagsabgeordnete Manuela Rottmann aus Münnerstadt (Lkr. Bad Kissingen). Aus Sicht der Grünen-Rechtsexpertin hat das Verfassungsgericht damit das Hauptanliegen der Reform, "das vor allem die CSU 20 Jahre lang hintertrieben hat", bestätigt. Mit dem Nein der Richter zum Vorschlag, die Grundmandatsklausel zu streichen, könne sie leben, so Rottmann.

Diese Klausel besagt, dass eine Partei auch dann in den Bundestag einzieht, wenn sie bundesweit zwar an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert, aber gleichzeitig mindestens drei Direktmandate gewinnt. Von dieser Regelung profitierte bei der Wahl 2021 die Linke. Die CSU, die in Bayern zuletzt 45 der 46 Direktmandate gewann, befürchtete, bei einem schwachen Abschneiden bundesweit ebenfalls unter fünf Prozent zu fallen - und damit im schlimmsten Fall sämtliche Direktmandate zu verlieren.
Alexander Hoffmann: "Manipulation des Wahlrechts verhindert"
"Diesen Anschlag auf die Demokratie hat Karlsruhe jetzt verhindert", sieht sich Hoffmann für die Kläger bestätigt. Mit ihrer "Manipulation des Wahlrechts" hätten die Ampel-Parteien versucht, viele Millionen bayerische Wählerstimmen einfach unter den Tisch fallen zu lassen "und sich der CSU zu entledigen".

Dass die Unionsparteien mit einem weiteren Ansinnen ihrer Klage nicht durchgekommen sind, bedauert Hoffmann. Aktuell wird die CSU von den 45 Wahlkreis-Gewinnern im Bundestag vertreten, dabei stünden ihr laut Zweitstimmenanteil nur 34 Sitze zu. In Zukunft würde die CSU beim gleichen Wahlergebnis wie 2021 nur noch 34 Mandate erhalten, die elf Wahlkreis-Gewinner mit dem relativ schlechtesten Erststimmenergebnis kämen nicht zum Zuge.
Für die anderen Parteien fallen mit der Neuregelung mögliche Ausgleichsmandate weg. Zuletzt gingen da in Bayern insgesamt 13 an SPD, Grüne, FDP und AfD.
Für Rottmann ist die sogenannte Zweitstimmendeckung der Preis, den man zahlen müsse, wenn man das Parlament nicht weiter aufblähen wolle. Das Verfassungsgericht habe die Regelung als gangbaren Weg ausdrücklich bestätigt. Für Hoffmann hingegen fördert diese Regelung die "Politikverdrossenheit". Es könne doch nicht sein, dass ein Kandidat oder eine Kandidatin, die sich vor Ort durchsetzt, bei der Sitzverteilung auf der Strecke bleibt.
Manuela Rottmann: Verhältniswahlrecht hat sich bewährt
Hoffmann, der auch parlamentarischer Geschäftsführer der CSU im Bundestag ist, sagt, er könne sich ein Wahlrecht vorstellen, laut dem ein fester Anteil der Abgeordneten per Erststimme und ein zweiter, eventuell kleinerer Teil, per Zweitstimme gewählt wird. Rottmann hingegen sagt, so eine Änderung gehe "weg vom Verhältniswahlrecht", mit dem die Bundesrepublik in ihrer Geschichte gut gefahren sei.
Warum kommt eine USA mit 435 Abgeordnete (Repräsentantenhaus), ein Brasiliein mit 513, oder eine EU (Bevölkerung 6x Deutschland) kommt sogar mit 705 Abgeordneten aus.
500 Abgeordnete sind genug. Und noch fast 200 Millionen Euro einsparen. Auch bei sich selbst sollte eine Regierung sparen.
https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-schluss-mit-dem-xxl-bundestag-500-abgeordnete-sind-genug
Aber wenn man die Stimmen von Söder und Herrmann hört, soll es eher wieder in die andere Richtung gehen.
dass die das kippen wollen.
Die ganze Zeit nix gemacht - waren wohl sehr zufrieden damit - und wo jetzt jemand was gemacht hat, ist es auch wieder nix.
Wir leisten uns relativ gesehen eines der größten Parlamente der Welt...
Anfrage an das jetzige Wahlrecht:
Bildet es den Wählerwillen ab, wenn eine Partei- siehe Bayern - 45 Direktmandate gewinnt - aber mit den Zweitstimmen keine 5% schaffe - und deshalb aus dem Parlament fällt - wohl kaum! (Wurde ja auch für verfassungswidrig erklärt!)
Meine Frage ist jetzt nun: Bildet es den Wählerwillen ab, wenn in einem Wahlkreis ein Kandidat- z. B. CSU als Direktkandidat gewählt würde - er aber durch die neue (nicht gekippte) Regelung sein gewonnenes Mandat abger nicht antreten kann, sondern über die Liste dann ein SPD-ler plötzlich im Parlament sitzen würde?
Für mich nicht!
Generell wäre ich aber dafür, dass nicht Parteimitglieder, sondern Wähler entscheiden wer wo auf der liste steht.
Allerdings ist das nicht unbedingt ein Grund, dass jeder Wahlkreis einen eigenen Vertreter braucht. Falls ein Direktkandidat rausfällt, können ja auch die Vertreter der Nachbarkreise, die eh häufig von Entscheidungen mit betroffen sind, diesen Job übernehmen. Und häufig färbt die Parteizugehörigkeit ja noch zusätzlich welche Anliegen vertreten werden und mit wie viel Einfluss. Es ist also auch mit Direktkandidat nicht garantiert, dass die eigenen Anliegen Gehör finden.
Wichtiger ist, dass der Wählerwillen, also die Zweitstimme, zuverlässig abgebildet wird und wir, die Steuerzahler, nicht jedes Jahr mehr für einen aufgeblähten Bundestag zahlen müssen.
Es würde nicht plötzlich (Überhangmandate wurden auch abgeschafft) ein SPD-ler im Bundestag sitzen. Die Zweitstimmen geben den Anteil jeder Partei im Bundestag an.
Man sieht das Problem ja auch daran, das es dann Überhangmandate gibt, damit die Mehrheitsverhältnisse der Parteien wieder den Zweitstimmen (hat Priorität) entspricht.
Und letztendlich sind die Abgeordnete Volksvertreter und keine Wahlkreisvertreter
Und manche Wahlkreise sind schon grenzwertig wenn man mit Direktkandidat weniger als 30% oder weniger als 5% Differenz zum Zweiten wird. Das hat nicht viel mit Wählerwillen zu tun.
https://www.bundestagswahl2021.bayern.de/direktmandate.html
Jede Partei erhält entsprechend ihres Zweitstimmenanteils Sitze im Bundestag.
Bleibt die Frage, warum eine Partei mit mehr Abgeordneten im Bundestag vertreten sein kann, als ihr Zweitstimmenanteil ist. Sind Stimmen des einen Bundeslandes mehr wert als die von anderen Bundesländern?
Können Sie erklären welche Kaderparteien - kenne das in keinen Demokratien - Gewinner sein sollen?
Da durch die Direktmandate diese prozentuale Verteilung geändert wurde, gab es ja überhaupt die Überhangs- und Ausgleichsmandate, damit die prozentuale Verteilung wieder hergestellt wird, was aber zum Aufblähen des Bundestags geführt hatte.
Da im Bundestag bei Abstimmungen sowieso ein gewisser Fraktionszwang zu beobachten ist, wird sich daher auch an den Abstimmergebnissen nichts ändern.
Natürlich heulen hier die betroffenen Wölfe. Hier aber von "Wahlmanipulation" zu sprechen, so wie Söder und Dobrindt das tun, ist eine Unverschämtheit. Ein seltsames Demokratieverständnis.
Vielleicht sollte sich die CSU in eine bayerische CDU umfirmieren. Dann hätten wir das ganze Gezeter nicht und der bayerische Wähler könnte auch andere CDU Politiker direkt wählen. Letzteres will man wohl nicht bei der CSU.
Und es bildet auch den Wählerwillen ab. Denn die Zweitstimme legt fest, wie viele Plätze jede Partei bekommt. Wenn Überhang- und Ausgleichsmandate den Bundestag nicht immer mehr vergrößern sollen, dann müssen sie halt wegfallen.
Muss ich das so verstehen, dass die CSU Angst hat, eventuell weniger als 3 Direktmandate zu bekommen?
Mir ging es aber mehr um das Gesamtergebnis. Denn auch die anderen Parteien würden ja Sitze verlieren.