
Am 1. Januar 2000 trat in Karlstadt unter Altbürgermeister Karl-Heinz Keller die Verordnung zur Bekämpfung verwilderter Tauben in Kraft – für exakt 20 Jahre. Sie ist somit seit knapp vier Jahren nicht mehr gültig. Am Dienstag sprach sich der Bildungs-, Ehrenamts-, Gesundheits- und Sozialausschuss dafür aus, die Verordnung wieder aufzunehmen.
Bernhard Köhler, Fachbereichsleiter für Sicherheit und Ordnung, beschrieb, dass die Zunahme der verwilderten Taubenpopulation gerade in der Altstadt viele Menschen verärgere. Verwildert bedeutet in dem Kontext, dass es sich streng genommen um Haustauben handelt, die nicht mehr von Menschen gehalten werden. Ihr Kot verunreinigt die Häuser und Straßen nicht nur, er schädigt auch den Fassaden.
Weiterhin gilt: "Füttern der Tauben ist verboten"
"Ein großes künstliches Nahrungsangebot, zum Beispiel in Form von fressbaren Abfällen, trägt wesentlich zu dieser Entwicklung bei", sagt Köhler. Deshalb müsse ein Fütterungsverbot weiterhin Teil der Verordnung bleiben. Gefüttert werden dürfe künftig höchstens an einem potenziell geplanten Taubenhaus in Karlstadt.
Die Neuauflage der Verordnung wird, sobald vom Stadtrat beschlossen, auch eine Duldungspflicht beinhalten. Grundstückseigentümer müssen billigen, wenn die Stadt anrückt, um Nistplätze von Tauben auf privaten Grundstücken zu entfernen oder die Tiere anderweitig zu verscheuchen. Ein Anspruch auf die Vertreibung der Vögel besteht gegenüber der Stadt aber nicht. Wer sich dagegen wehrt oder Tauben füttert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit Geldbußen rechnen.
Finanzielle Unterstützung für Kegler und Ruderer
Investitionen und Kosten mehrerer Sportvereine in Karlstadt und deren Bezuschussung wurden ebenfalls im Ausschuss behandelt. Sowohl den Damen als auch den Herren des Sportkegelclub Bavaria wurde im Rahmen der Spitzensportförderung ein Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der Ausgaben in der vergangenen Saison bewilligt. Bei den Damen entspricht das einer Fördersumme von 815 Euro, bei den Herren 922 Euro.
Ebenfalls mit jeweils 20 Prozent bezuschusst wurden Kosten des Sportkeglerverein Karlstadt und des Ruderclubs. Die Kegler bekamen für ihre acht Kegelsätze 553 Euro dazu. Den Ruderern vom RC Karlstadt wurden 580 Euro für ihre neuen Skulls (Vortriebsmittel für Ruderboote) sowie 518 Euro zur Förderung des Spitzensports zugesagt.