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Gemünden
Vom Freund verpfiffen: 31-Jähriger züchtete Marihuana
Im Haus seiner Eltern bei Lohr hatte der Drogensüchtige eine kleine Plantage eingerichtet. Vor Gericht saß der Mann mit Entzugserscheinungen.
Ein Mann aus dem Raum Lohr hat im Haus seiner Eltern recht professionell Marihuana angebaut. (Symbolbild)
Foto: William Archie, Detroit Free Pre | Ein Mann aus dem Raum Lohr hat im Haus seiner Eltern recht professionell Marihuana angebaut. (Symbolbild)
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 08.02.2024 16:53 Uhr

"Er bezeichnet sich selbst als langjähriger Kiffer", sagte Strafverteidiger Klaus W. Spiegel über seinen Mandanten. Der 31-Jährige aus dem Raum Lohr wolle nun seine unrühmliche Karriere als Drogensüchtiger beenden und künftig ein "drogen- und straffreies Leben führen". Doch zuvor musste er sich jetzt vor dem Amtsgericht Gemünden wegen des Besitzes von Marihuana in nicht geringer Menge verantworten.

"Ein Freund", berichtete der Verteidiger zu Beginn der Verhandlung, "ist zur Polizei gegangen und hat gesagt, 'ich weiß was'". Auf diesem Wege wurde bekannt, dass der Angeklagte in seiner Dachwohnung im Hause seiner Eltern erfolgreich eine Aufzucht mit Marihuanapflanzen für den Eigenbedarf betrieb.

Marihuana-Geruch über den Kamin nach draußen geleitet

Am 17. Dezember 2019 kamen dann Kriminalbeamte und nahmen die Ernte der vier vorhandenen Pflanzen vor. "Es war eine sehr professionelle Anlage zur Aufzucht", berichtete jetzt einer der Beamten. So habe der Mann sogar eine Absaugeinrichtung am Kamin des Hauses angeschlossen, damit der typische Geruch des Rauschgifts sich nicht in der Wohnung verbreiten konnte.

Doch nicht nur die gesamte Anlage für den Eigenanbau war äußerst professionell. Auch der Wirkstoffgehalt des Rauschgifts wurde im Gerichtssaal als "allererste Sahne" bezeichnet. "Das lag an dem guten Samen", klärte der Angeklagte auf Nachfrage eines Schöffen auf. Er schilderte, dass es regelrechte Märkte dafür in den Niederlanden gäbe, wo Proben des Samens mit den verschiedenen Qualitätsangaben zur Begutachtung und zum Kauf angeboten werden. Scheinbar lagen auch dort seine Bezugsquellen.

Keine Hinweise auf Handel

Hatte der "Freund" der Polizei den "guten" Tipp zum Anbau von Marihuana gegeben, so lag er allerdings falsch mit seiner Behauptung, der 31-Jährige würde mit dem Stoff Handel betreiben. Weder in der Wohnung, noch auf dem Mobiltelefon des Angeklagten fand die Polizei derlei Hinweise. Darum ließ das Gericht unter Vorsitz von Strafrichter Dr. Sven Krischker auf Antrag der Staatsanwältin auch diesen Anklagepunkt fallen.

Für seinen grundsätzlich voll geständigen Mandanten versuchte der Verteidiger ein günstiges Urteil zu erreichen, da der Mann noch ein Problem habe. Um seiner Drogensucht zu genügen, hat der gelernte Zimmermann seinen Bedarf in Frankfurt am Main einkaufen wollen, dazu allerdings falsche Banknoten verwendet. Vom Amtsgericht Groß-Gerau war er dafür im Vorjahr zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Dagegen hatte er Berufung eingelegt, sodass nun noch die entsprechende Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Frankfurt ansteht. Bei einem Gemündener Urteil, bei dem der hessische Richterspruch in einem Gesamturteil einbezogen wäre, könnte man die Berufung widerrufen. Doch darauf ließen sich Dr. Krischker und die beiden Schöffen sowie die Staatsanwältin nicht ein.

Angeklagter hatte am Verhandlungstag Entzugserscheinungen

Die vom Gericht bestellte psychiatrische Gutachterin bescheinigte dem Angeklagten eine Cannabisabhängigkeit. Diese habe sich in allen sechs möglichen Kriterien bestätigt. Drei Tage vor der Verhandlung hat der Mann seinen letzten Joint geraucht. Am Verhandlungstag litt er unter Schlaf- und Essstörungen sowie Nervosität und Schweißausbrüchen. Jedoch, so die Gutachterin, sei bei ihm keine Aufhebung der Steuerungsfähigkeit erkennbar. Sie befürwortete eine entsprechende Therapie, der Angeklagte zeigte sich auch bereit.

Gelegenheit dazu soll der Angeklagte bekommen während des drohenden Freiheitsentzugs. So beantragte die Staatsanwältin ein Jahr und neun Monate. Gegen eine Bewährungsstrafe stünden nach ihrer Meinung die ungünstigen Sozialprognosen. Der Verteidiger sprach sich für eine "milde Freiheitsstrafe" aus.

Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten, die er in einer Entziehungseinrichtung verbüßen kann. Verteidiger, Staatsanwaltschaft und der Angeklagte nahmen das Urteil an. Jetzt wird noch auf den Richterspruch aus Frankfurt gewartet.

 
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