zurück
Gemünden
Verhandlung in Gemünden: Kein Urteil aber hohe Geldauflage wegen Volksverhetzung auf Facebook
Dass er mit zwei auf seiner Facebook-Seite geteilten Postings Migranten und Asylbewerber unter Generalverdacht stellte, kostete einen Mann jetzt 5000 Euro.
Das Amtsgericht in Gemünden
Foto: Michael Mahr | Das Amtsgericht in Gemünden
Jürgen Kamm
 |  aktualisiert: 09.02.2024 11:37 Uhr

Zwei auf seiner öffentlichen Facebook-Seite geteilte Beiträge, die sich gezielt gegen in Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten richteten, brachten einen 64-jährigen Mann aus dem Landkreis Main-Spessart vor das Amtsgericht Gemünden. Die Anklage lautete auf Volksverhetzung, einem entsprechenden Strafbefehl hatte der Angeschuldigte widersprochen. Gegen eine erhebliche Geldauflage wurde das Verfahren nun eingestellt.

Rund zweieinhalb Jahre ist es her, dass der Mann die beiden Beiträge, auch Postings genannt, geteilt haben soll. Seine Facebook-Seite war öffentlich einsehbar. Im Juni 2020 veröffentlichte der Angeklagte eine Collage, bestehend aus mehreren Fotos. Zu sehen waren der von einem weißen Polizeibeamten in Minneapolis getötete Afroamerikaner George Floyd, 16 Gesichter offensichtlich verletzter weißer Frauen und die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel mit einer Teufelssilhouette und Flammen als Hintergrund.

Verteidiger forderte gleich Einstellung des Verfahrens

Ende August 2020 war auf der Facebook-Seite des Mannes zudem eine vermeintliche Todesanzeige zu sehen. Sie sollte die Namen angeblicher Opfer von Menschen mit Migrationshintergrund beinhalten. Außerdem wurde darin ein Vorwurf an die Politik geäußert: "sie schieben nicht ab". "Damit wurde gezielt der Eindruck erweckt, alle Asylanten seien Straftäter", stellte die Staatsanwältin beim Verlesen der Anklage fest.

In der Verhandlung sprach vor allem der Anwalt des Mannes. Er fragte direkt nach einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen, weil die Taten schon lange zurücklägen und die protokollierte Aussage eines Polizisten nicht ganz eindeutig sei. Auch gebe es Zweifel, ob sein Mandant nicht gehackt wurde. Zudem habe dieser noch ein Disziplinarverfahren durchzustehen. Die Staatsanwältin sagte, sie würde da "schweren Herzens" zustimmen. Die Geldauflage müsse aber 90 Tagessätzen einer Geldstrafe entsprechen, in diesem Fall 5000 Euro.

Richterin glaubte nicht daran, dass der Angeklagte gehackt wurde

Die Aussage des angesprochenen Polizeibeamten lasse sich durchaus unterschiedlich auslegen, stellte Richterin Maryam Neumann fest und zeigte sich grundsätzlich einverstanden. Allerdings höre sie "ich wurde gehackt" ständig, das sei kaum noch glaubwürdig.

Als Empfänger der Geldauflage schlug die Richterin die Uno Flüchtlingshilfe vor, der Angeschuldigte fragte nach "irgendwas mit Kindern". Nun muss er die 5000 Euro binnen sechs Monaten in Raten an den Kindergarten Gemünden bezahlen.

Die Einstellung des Verfahrens stellt keine Strafe im rechtlichen Sinn dar. Das könnte eine Rolle im noch laufenden Disziplinarverfahren spielen, als Beruf hatte der Mann Pensionär angegeben. Eine Geldstrafe wird ab einer Höhe von 90 Tagessätzen im Führungszeugnis eingetragen.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Gemünden
Jürgen Kamm
Amtsgericht Gemünden am Main
Bundeskanzlerin Angela Merkel
Euro
Facebook
Geldstrafen
Migranten
Männer
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte
UNO
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top