Der 17-Jährige, der im Juli vergangenen Jahres die Tankstelle in Uettingen überfallen hatte, musste sich dafür am Montag vor dem Amtsgericht in Gemünden verantworten. Weil er zur Tatzeit noch nicht volljährig war, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Auf Anfrage dieser Zeitung teilte Amtsgerichtsdirektorin Petra Müller-Manger mit, dass der Angeklagte wegen versuchter räuberischer Erpressung in Tatmehrheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln und unter Einbeziehung eines vorherigen Urteils zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, zwei Wochen Dauerarrest und einem Monat Fahrverbot verurteilt worden sei.
Das Polizeipräsidium Unterfranken schilderte den Vorfall damals in einer Pressemitteilung folgendermaßen: Der Täter, ein 17-Jähriger, sei mit einer Sturmhaube maskiert in den Laden gegangen und habe die Tankwarte mit einer Pistole bedroht. Diese hätten sich jedoch nicht einschüchtern lassen. Es sei ihnen gelungen, an die Waffe zu kommen und den Jugendlichen bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Bei der Tatwaffe habe es sich um eine Softair-Pistole gehandelt.