UPDATE, 14:06: Das Urteil ist gesprochen. Mehr zum Schuldspruch erfahren Sie hier.
UPDATE, 11:45: Ein Schuldspruch wegen "fahrlässiger Tötung", aber keine Verurteilung des Angeklagten - das ist die Forderung der Verteidiger des 52-Jährigen, der seit drei Verhandlungstagen vor dem Landgericht Würzburg steht. Grund für diese ungewöhnliche, aber juristisch mögliche Maßnahme ist nach Ansicht der Anwälte die Tatsache, dass der Mann zwei eigene Kinder verloren hat. In seinem letzten Wort versicherte der Angeklagte mit tränenerstickter Stimme, dass ihm das, was am 28. Januar in seiner Laube passiert ist, "unendlich leid" tue. "Wenn ich es ändern könnte, würde ich es tun." Ein Urteil wird frühestens um 14 Uhr erwartet.
Stand 10: 45: Eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten in der „Tragödie von Arnstein“ gefordert. Die Strafe kann nach Ansicht der Anklagebehörde zur Bewährung ausgesetzt werden. Der 52-Jährige hat nach Ansicht von Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen „grob fahrlässig“ gehandelt, als er in seiner Gartenlaube einen Generator aufstellte, durch dessen Kohlenmonoxydausstoß sechs junge Leute, darunter auch eine Tochter und ein Sohn des Angeklagten, getötet wurden.
Die, so Raufeisen „liedschäftige Auspuffkonstruktion“, mit denen der Angeklagte die Abgase aus der Gartenhütte leiten wollte, sei untauglich gewesen: „Da hat nichts gepasst, da war nichts abgedichtet, da war nichts fixiert.“ Vor dem Plädoyer hat die Erste Strafkammer mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft beschlossen, den 52-Jährigen im Falle einer Veruteilung nur für den Tod der vier Freunde seiner Kinder zu belangen.
Hintergründe der Tragödie
Der Prozess um den Tod von sechs jungen Leuten in Arnstein neigt sich dem Ende zu. Der 52-jährige Familienvater ist wegen fahrlässiger Tötung in sechs Fällen angeklagt. In seiner Laube kamen am 28. Januar seine Tochter, sein Sohn und vier Freunde der Geschwister durch eine Vergiftung mit Kohlenmonoxyd ums Leben. Die jungen Leute hatten in dem Gartenhaus eine Geburtstagsparty gefeiert.
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Auspuffanlage war laut Gutachter „untauglich“
Weil die Laube nicht ans öffentliche Stromnetz angeschlossen ist, hatte der Angeklagte vier Wochen vor der Feier im kleinen Technikraum des Gartenhauses einen leistungsstarken Generator installiert, der nur für den Betrieb im Freien ausgelegt war. Die von ihm selbst konstruierte „Auspuffanlage“, die die Abgase ausleiten sollte, war nach Ansicht eines im Prozess gehörten Gutachters des Landeskriminalamts „untauglich“.
Laut Paragraf 222 Strafgesetzbuchs wird „mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, wer „durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht“.