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Obernburg/Wörth
Termin steht fest: Unterfrankens Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel muss wegen Beleidigung vor Gericht
Weil er einen CSU-Parteifreund beleidigt haben soll, erließ das Amtsgericht Obernburg einen Strafbefehl gegen Dotzel. Warum es jetzt zu einem Prozess kommt.
Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel muss sich am 14. Juli wegen Beleidigung vor Gericht verantworten.
Foto: Silvia Gralla | Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel muss sich am 14. Juli wegen Beleidigung vor Gericht verantworten.
Michael Czygan
 |  aktualisiert: 15.02.2024 16:08 Uhr

Das kleine Amtsgericht in Obernburg (Lkr. Miltenberg) wird einen Medien-Ansturm erleben: Am Donnerstag, 14. Juli, findet dort ein Strafprozess gegen einen prominenten CSU-Politiker statt. Angeklagt wegen Beleidigung ist Erwin Dotzel, der Präsident des Bezirkstags von Unterfranken. Der 72-Jährige wird beschuldigt, in einer WhatsApp-Gruppe einen Parteifreund als "rechte Laus" bezeichnet zu haben.

Den Termin der Hauptverhandlung gab Sabine Lange, die Direktorin des Amtsgerichts, am Dienstag  bekannt. Zu dem Prozess kommt es, weil der Beschuldigte Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegte, den das Amtsgericht erlassen hatte. Demnach hätte Erwin Dotzel eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 160 Euro, insgesamt also 3200 Euro, zahlen sollen.

WhatsApp-Gruppe hatte 20 Mitglieder

Was war passiert? Die Wahl eines Digitalbeauftragten im CSU-Kreisverband Miltenberg bei einer Versammlung im September 2021 sorgte in einer CSU-internen WhatsApp-Gruppe für Spott und Kritik. Laut Staatsanwaltschaft Aschaffenburg gehörten der Gruppe 20 Personen an. Dotzel, der 30 Jahre lang Bürgermeister der Stadt Wörth am Main (Lkr. Miltenberg) war und seit 2007 Präsident des Bezirkstags ist, nannte den neu Gewählten im Chat eine "rechte Laus". Er soll mit dem CSU-Kollegen wegen der Politik im Ortsverband Wörth schon länger im Clinch gelegen haben.

Nachdem er von dem Chat erfahren hatte, trat der frisch gewählte Digitalbeauftragte der Landkreis-CSU wieder von diesem Amt zurück. Gleichzeitig zeigte er den Bezirkstagspräsidenten bei der Polizei wegen Beleidigung an. Den Vorwurf, er habe eine rechte Gesinnung, wies er zurück.

 
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  • M. C.
    Selbstverständlich gelten die Leitlinien. Der Vorwurf, der vor Gericht verhandelt wird, lautet aber nun mal Beleidigung. Es liegt mir dabei fern, den Beschuldigten vorzuverurteilen.
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  • C. B.
    Es ist immer spitze zu sehen mit welchem Schwachsinn sich deutsche Gerichte die Zeit vertreiben.
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  • F. A.
    Bravo für die mutige Entscheidung ! Man darf sich nicht alles gefallen lassen, auch nicht von einem "CSU-Prommi", der auch nur mit Wasser kocht und in diesem Fall nur lauwarm.
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  • B. K.
    Warum Beleidigung? Weil Sie der Meinung sind Deutschland ist eine GmbH und die Staatsbürgerschaft demnach ein Arbeitsvertrag, den Sie nie unterschrieben haben? Ganz ehrlich Hentinger: Sie langweilen mich mit der ständigen Suche nach Dingen über die man sich in bestimmten Kreisen aufregen kann und der wenig durchdachten Kritik an angeblichen "Fehltritten" der Presse und des Staates die Sie bei jedem kleinen Artikel verbreiten. In allen Kommentaren, die ich bisher von Ihnen gelesen habe, ist ausschließlich lautes Motzen zu finden, aber nie mal ein sinnvoller Vorschlag oder etwas in der Art. Wenn sie meinen, dass alles so furchtbar übel ist und falsch läuft....lassen Sie sich doch wählen und gestalten Sie mit. Bringt mehr als nur motzen....
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  • U. A.
    Danke für den Hinweis. Der Fehler wurde inzwischen korrigiert.
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