zurück
Wörth am Main
"Rechte Laus": Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel muss wegen Beleidigung vor Gericht
Weil er einen Parteifreund beleidigt haben soll, hatte das Amtsgericht Obernburg einen Strafbefehl gegen den CSU-Politiker erlassen. Warum es jetzt aber doch zu einem Prozess kommt.
Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel  muss sich wegen des Vorwurfs der Beleidigung demnächst vor Gericht verantworten.
Foto: Florian Hiller | Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel  muss sich wegen des Vorwurfs der Beleidigung demnächst vor Gericht verantworten.
Michael Czygan
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:30 Uhr

Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel hat über seinen Anwalt Einspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Obernburg (Lkr. Miltenberg) eingelegt. Demnach hätte er wegen der Beleidigung eines Parteifreundes in einer WhatsApp-Gruppe eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 160 Euro, insgesamt also 3200 Euro,zahlen sollen. Dagegen wehrt sich der CSU-Politiker jetzt.

Nachdem der Einspruch Dotzels eingegangen ist, kommt es nun zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Obernburg, bestätigte Sabine Lange, die Direktorin des Gerichts auf Nachfrage dieser Redaktion. Ein Termin für den Prozess sei noch nicht festgesetzt worden.

Parteifreund als "rechte Laus" bezeichnet

Wie berichtet, hatte Dotzel einen Parteifreund, mit dem er mutmaßlich schon länger im Clinch liegt, in einer 20-köpfigen WhatsApp-Gruppe als "rechte Laus" bezeichnet.

Nachdem der CSU-Politiker von dem Kommentar erfahren hatte, zeigte er Dotzel, der seit 2007 an der Spitze des Bezirkstags steht, bei der Polizei an. Von seinem Amt als frisch gewählter Digitalbeauftragter des CSU-Kreisverbands trat Dotzels Parteikollege zurück. 

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Obernburg am Main
Michael Czygan
Beleidigung
Erwin Dotzel
Läuse
Parteifreunde
Politiker der CSU
Polizei
Strafbefehle
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • J. S.
    Ja, würde mich auch interessieren, was der so bezeichnete Herr sonst so äußert oder geäußert hat und sich die Einschätzung von politischen Äußerungen und Sichtweisen deutlich rechts „der politischen Mitte“ damit belegen bzw. auch für Außenstehende nachvollziehen läßt. Falls ja, sollte dann nur noch über die „Laus“ verhandelt werden
    … sonst wäre ich auch fürs bezahlen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • G. A.
    Macht das einen juristischen Unterschied? Die 'Laus' wurde nicht direkt beleidigt, in einer Gruppe als solche tituliert.
    Dann durch Hörensagen oder Zeigen auf die Aussage aufmerksam gemacht.
    Macht das einen juristischen Unterschied?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • E. S.
    Man sollte nicht jede Laus über einen Kamm scheren - auch nicht die, die Justitia gerade über die Leber gelaufen ist …
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • G. W.
    Ach, Herr Bezirkstagespräsident,

    Ich habe neulich einen Betrüger als Betrüger bezeichnet und dafür heute eine Rechnung von der Landesjustizkasse über ca.1800€ bekommen...

    Was soll der Geiz?

    Ich zahle halt jetzt diese Summe und schau trotzdem noch ohne Widerwillen in den Spiegel!

    Ich empfehle Ihnen, das gleiche zu tun, und wenn die rechte Laus für Sie eben eine rechte Laus ist, dann müssen Sie Sich nicht schämen!

    Ab und zu sollte man einfach die Wahrheit sagen, und Aufrichtigkeit gibt's in diesem Land halt nicht zum Nulltarif!

    Ich mag Menschen, die ehrlich sind!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • J. S.
    Irreführende Überschrift! Genau genommen "muss" sie lauten: ...geht vor Gericht!
    Er hätte ja den Strafbefehl annehmen und akzeptieren können. Dann wäre er "fein" herausgewesen.
    Er hat es sich nun selbst an den Pranger gestellt. Richtig heißt es oben: Jetzt kommt es zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung. Es sei denn, der Bezirkstagspräsident Herr Dotzel zieht seine Klage wieder zurück.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • W. M.
    Ist Herr Dotzel realitätsfremd oder abgehoben? Es gibt einen Strafbefehl, diesen wohl aufgrund von Ermittlungen. Was möchte Herr Dotzel vor Gericht ändern? Die Höhe der Tagessätze, die Höhe der Geldstrafe? Ich an seiner Stelle hätte den Strafbefehl akzeptiert, bzw. hätte meine Wortwahl vor Ausspruch bedacht. Ich denke, das darf man erst recht von einem Bezirkstagspräsidenten erwarten. Herr Dotzel wäre gut beraten gewesen, wenn er den Strafbefehl akzeptiert hätte. Einen 170 II StPO wird es nicht geben.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Veraltete Benutzerkennung
    Darf man jetzt nicht mehr die Wahrheit sagen oder schreiben?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • W. M.
    @Gardner: Können Sie das mal erklären, wie Sie das meinen?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Veraltete Benutzerkennung
    Molinarius, wenn stimmt was PKD schreibt, dann hat Herr Dotzel doch nichts falsch gemacht. Ich würde auch nicht zahlen!
    Sie sind mal wieder auf dem Holzweg, wenn sie meinen Herr Dotzel sollte sich das gefallen lassen!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • W. M.
    @Gardner: Das war nicht die Antwort auf meine Frage. Zugegeben haben Sie dafür aber sehr lange gebraucht - mit Hilfe eines anderen Kommentators waren Sie erst fähig, zu reagieren. Warum, das können Sie wohl am besten beantworten. Ich persönlich, an Stelle eines MP-Verantwortlichen, würde Ihnen das "Kommentierhandwerk" legen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • P. K.
    "Markus Söder sitze bald im Gefängnis - dieser sei genau darüber informiert, dass die Zulassung für Impfstoffe auf Lug und Trug beruhe" soll der Beleidigte per E-Mail verbreitet haben schrieb die SZ am 24.11.2021
    Wenn das so war stellt "rechte Laus" keine Beleidigung sondern eine Verharmlosung dar.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. G.
    An PKD
    Äh - und was hat das jetzt mit rechts zu tun ?! Wo ist der Bezug zu Jana von Kassel? Oder müsste sie hier nicht wenigstens Assel heißen? Finde den Antisemitismus oder das Dritte Reich, die beim Thema Zulassung von Impfstoffen verharmlost werden.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. S.
    auf Deutsch: lächerlich!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • S. H.
    nicht nur, aber insbesondere auch ein Bezirkstagspräsident sollte auf eine achtsame und wertschätzende Kommunikation achten ... und wenn das mal gar nicht geht zumindest neutral bleiben und nicht beleidigend werden
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • R. B.
    Wenn er aber recht hat?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • R. B.
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • J. S.
    Wenn er aber nicht recht hat? Und nicht recht bekommt?
    PS: Ich denke, es werden viele Zuschauer und viele Pressevertreter in der Verhandlung sein. Sehen und gesehen werden. Ob sich das jetzt "öffentliche Spektakel" für den Beschuldigten Herrn Dotzel lohnt oder gelohnt hat? Wie hätte der Bezirkstagspräsident reagiert, wenn er so beleidigt worden wäre? Wie steht er dann als Bezirkstagspräsident da?
    "Nicht schuldig" im Sinne der Anklage oder "schuldig" wegen Beleidigung? Im letzteren Fall müsste er dann auch sämtliche Kosten, auch die der Gegenseite bezahlen. Was kommt dann unter dem Strich raus? Es bleibt spannend - e weng.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • D. K.
    Preisfrage:

    Wie nennt man jemanden mit rechter Gesinnung der sich lausig verhält?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • C. F.
    Alle sind vor dem Gesetz gleich, eigentlich.....
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. G.
    An eleisa3
    Was wollen Sie damit sagen? Dass Läuse benachteiligt sind? Ja, das Tierschutzgesetz wird sehr dürftig umgesetzt. Ich hoffe, der Zentralrat der Läuse wird Herrn Dotzel wegen Diskriminierung verklagen. Denn da Gott die Läuse geschaffen hat, wird er sich wohl was dabei gedacht haben. Sicher hat er dabei an den Parteienfilz gedacht, dem diese Tierchen, ob links- oder rechtsdrehend, den Garaus machen sollen. Im übrigen ist es doch immer sehr erheiternd, wenn Rechte Rechte und Linke Linke als rechtes 'Ungeziefer' bezeichnen. Vor allem wenn man an das besorgniserregende Insektensterben denkt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten