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Gemünden/Würzburg
Täter-Opfer-Ausgleich mit Paketbotin hilft Gemündener
In der Berufung am Landgericht wurde das Verfahren gegen einen Gemündener eingestellt. Das Amtsgericht hatte dessen Strafmaß zuvor verdreifacht.
Symbolbild Paketzusteller.
Foto: Sebastian Gollnow/dpa | Symbolbild Paketzusteller.
Björn Kohlhepp
 |  aktualisiert: 08.02.2024 14:15 Uhr

Vor knapp einem Jahr wurde ein Mann aus Gemünden vom Amtsgericht zu 90 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt. Zuvor hatte er gegen einen Strafbefehl mit 30 Tagessätzen Einspruch eingelegt. Dem damals 51-Jährigen wurde zur Last gelegt, einer Paketzustellerin stark mit der flachen Hand auf die Schulter geschlagen zu haben.

Der Mann ging in Berufung. Vom Landgericht Würzburg wurde das Verfahren vergangene Woche gegen eine Geldauflage von 360 Euro vorläufig eingestellt, wie Gerichtssprecher Michael Schaller mitteilt. "Ein Aspekt, das Verfahren einzustellen, war, dass es schon im Vorfeld einen Täter-Opfer-Ausgleich gegeben hat. Das Verschulden war deshalb insgesamt aktuell als gering anzusehen", so Schaller.

Am Amtsgericht Gemünden hatten sowohl Staatsanwalt als auch Richterin der Paketbotin geglaubt und die Zeugenaussage einer Bekannten des Angeklagten als „geradezu mustergültig für eine abgesprochene Aussage“ beurteilt. Richterin Kristina Heiduck nahm dem Angeklagten übel, dass er seine Bekannte „in eine Falschaussage“ habe „reinlaufen lassen“.

 
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