Die Stadt Karlstadt hat für Schulen und Kindertagesstätten im großen Umfang Lüftungsgeräte bestellt. Der Stadtrat genehmigte in seiner Sitzung am Donnerstag im Alten Rathaus die Beschaffung von mobilen Luftreinigern für die Grundschulen Karlstadt und Karlburg, für die Mittelschule Karlstadt und das Theresienheim und die Beschaffung von dezentralen Lüftungsgeräten für die Grundschule Wiesenfeld und die Kindertagesstätten in Gambach und Laudenbach. "Dies sind wir unseren Kindern schuldig", sagte Bürgermeister Michael Hombach.
Während mobile Luftreiniger nur die Raumluft umwälzen und dabei reinigen, haben die dezentralen Lüftungsgeräte einen Frischluftanschluss. Sie eignen sich im Sommer auch als Klimaanlage und sind daher die deutlich komfortablere Variante. Dennoch hat sich der Stadtrat bei einigen Schulen und einem Kindergarten für die mobilen Geräte entschieden, weil diese Gebäude kurz vor der Sanierung stehen. Da lohne es sich nach Ansicht des Stadtrats nicht, diese fest einzubauen, sagte Bauamtsleiter Marco Amrhein auf Anfrage.
Ein Vorteil der mobilen Lüftungsgeräte ist wiederum, dass sie unkomplizierter im Einbau sind. Sie haben die Größe eines Schranks, der schnell aufgestellt werden kann. Dies ist in einer Hochphase der Pandemie natürlich ein wichtiges Argument. Die dezentralen Lüftungsanlagen müssen dagegen eingebaut werden. Bis spätestens April soll dies geschehen. Es wurden Modelle gewählt, deren Lautstärke nicht stört.
Hohe Zuschüsse für die Luftfilter
Das Planungsbüro Calor aus Frammersbach war mit der Ausschreibung der Lüftungsgeräte beauftragt. Von acht angeschriebenen Firmen haben aber nur zwei ein Angebot gemacht. Als die günstigste Firma erwies sich dabei der Betrieb Gebrüder Schmitt aus Zellingen, der für insgesamt rund 586 000 Euro einstimmig den Auftrag vom Stadtrat erhielt. Die Maßnahme wird stark gefördert, wobei der Zuschuss-Anteil für die dezentralen Geräte sogar deutlich höher als für die mobilen Geräte ist. Für die Stadt bleibt ein Eigenanteil von 219 000 Euro.
Zudem hat der Stadtrat beschlossen, die stadteigene Wohnbeschaffungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Karlstadt zum Ende dieses Jahres aufzulösen. Sie war im Jahr 1994 gegründet worden, um den sozialen Wohnungsbau zu fördern. Der Zweck der Gesellschaft bestand vor allem darin, Bauland für sozial schwache Gruppen anzubieten. Wie der Noch-Geschäftsführer Ralf Liebl vor dem Stadtrat berichtete, hat die Gesellschaft in den vergangenen 25 Jahren das Baugebiet Echterstraße entwickelt und vermarktet.
Doch das letzte sich im Eigentum der Gesellschaft befindliche Baugrundstück wurde 2018 verkauft. Weitere Tätigkeiten führte die Gesellschaft nicht aus, weshalb sich die Frage stellt, ob es Sinn macht, die jährlich anfallenden Kosten in Höhe von 2000 bis 3000 Euro für Buchführung und Steuerberatung zu zahlen. Daher empfahl die Verwaltung, die Gesellschaft zu liquidieren.
Der Beschluss zur Auflösung erfolgte nicht einstimmig. Stadtrat Manfred Goldkuhle hält die Gesellschaft für ein gutes Instrument zur Schaffung von Wohnraum und er plädierte für die Beibehaltung, solange es keine Alternativen gibt. Harald Schneider bekannte sich als Fan einer Genossenschaft, denn Wohnraum werde dringend benötigt. Doch für die Mehrheit machte eine Wohnungsbeschaffungsgesellschaft ohne Grundstück keinen Sinn und sie folgte damit der Empfehlung der Verwaltung.
Neue Stellplatzsatzung genehmigt
Zudem hat der Stadtrat die im Bauausschuss bereits vorbehandelte Stellplatzsatzung ohne große Diskussionen beschlossen. Die Satzung gibt es in Karlstadt schon seit dem Jahr 2009, doch mit der neuen Satzung werden die Ablösungsbeträge für ein Parkplatz deutlich erhöht. Als Beispiel kostet ab dem neuen Jahr die Ablöse eines Stellplatzes in der Karlstadter Kernstadt mindestens 7000 Euro. Zuvor mussten nur 2600 Euro bezahlt werden.
Ebenfalls auf der Sitzung stellte Klemens Albert, Leiter der Stadtwerke, den Jahresabschluss für 2019 vor. Er sprach von einem guten Ergebnis. Der Jahresgewinn beträgt 87 026 Euro. Der Stadtrat genehmigte einstimmig die Abschlusszahlen.