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Karlstadt
Sich von der Stellplatzpflicht freizukaufen, wird in Karlstadt teurer
Der Bauausschuss beschließt eine neue Stellplatzsatzung. Die Ablöse wird künftig mithilfe einer in Gemünden entwickelten Formel berechnet.
Viele Anwohner parken in den Straßen. Das bringt Gefahren mit sich.
Foto: Markus Rill | Viele Anwohner parken in den Straßen. Das bringt Gefahren mit sich.
Markus Rill
Markus Rill
 |  aktualisiert: 10.02.2024 19:44 Uhr

Wer ein Haus baut, muss auch Autostellplätze bauen. Die Zahl der Parkplätze hängt von der Größe des Hauses ab und wird in der Stellplatzsatzung geregelt. Diese Satzung bietet aber auch die Möglichkeit, einen Stellplatz "abzulösen", sich also durch Zahlen eines Geldbetrags vom Bau eines oder mehrerer Stellplätze "freizukaufen". Weil der Parkraum in der Stadt knapp wird, hat der Karlstadter Bauausschuss am Dienstagabend beschlossen, diese Ablösegebühr deutlich zu erhöhen.

Sandra Horn aus der Abteilung Planen und Bauen der Stadtverwaltung legte den Stadträten dar, dass die bisherige Stellplatzsatzung aus dem Jahr 2009 stammt. Die Zahl der Personenwagen in Karlstadt habe sich seitdem um 1268 erhöht. "Eine erhebliche Zunahme", so Horn. Die meisten Haushalte hätten heutzutage zwei Autos. Dies führe dazu, dass vermehrt Autos nicht auf dem eigenen Grundstück, sondern der Straße abgestellt würden. "Das behindert den Verkehr, gefährdet Kinder und Radfahrer und schränkt sogar die Zufahrt von Rettungsfahrzeugen ein", so Horn. Das Problem ist den Stadträten bekannt.

In den Nachbarorten kostet's deutlich mehr

Bisher ist eine Stellplatzablöse von 2600 Euro im Stadtgebiet und von 1800 Euro bei Wohnungssanierungen mit Schaffung neuen Wohnraums (z.B. Ausbau des Dachstuhls oder des Souterrains) in der Karlstadter Altstadt und den Ortskernen festgelegt. Dies entspreche nicht mehr den tatsächlichen Baukosten für einen Stellplatz. In Marktheidenfeld müsse man zwischen 3500 und 5000 Euro Ablöse zahlen, in Zellingen 4000 Euro und in Würzburg bis zu 10 000 Euro, sagte Horn.

Sie schlug vor, sich an der neulich in Gemünden erlassenen Satzung zu orientieren. Dort wird der Ablösebetrag nach der Formel (F x B) + H ermittelt. F beschreibt die erforderliche Fläche für Stellplätze, B den Bodenrichtwert des Grundstücks und H die Herstellungskosten von rund 3000 Euro. Weil der Bodenrichtwert alle zwei Jahre neu ermittelt wird, passe diese Formel die Ablösesumme automatisch an.

Automatische Anpassung alle zwei Jahre

Für die Karlstadter Kernstadt ergibt sich beim Richtwert von 25 Quadratmetern (inklusive Zufahrt) eine Ablöse von 7500 Euro, in Stadelhofen, Heßlar, Stetten und Erlenbach wegen niedrigerer Grundstückspreise eine Summe von 4000 Euro. Wer in den Ortskernen durch Sanierung oder Innenausbau neuen Wohnraum schafft, muss künftig eine Ablöse von 3000 Euro zahlen. Sandra Horn sagte, im vergangenen Jahr seien vier Stellplätze abgelöst worden, im Jahr davor zwei.

Bürgermeister Michael Hombach erklärte, dass diese Erhöhung das bestehende Parkplatzproblem nicht lösen werde. Schließlich werde die Satzung nicht rückwirkend gültig. Aber sie "wirkt einer Verschlechterung der Situation entgegen". Stefan Rümmer (SPD) sagte: "Wir haben das ja im Rechnungsprüfungsausschuss angeregt. Das ist ein konstruktiver Vorschlag, dem ich uneingeschränkt zustimme." Der Bauausschuss beschloss die vorgeschlagene Änderung einstimmig.

 
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  • marcokohlhepp@gmx.de
    "sondern der Straße abgestellt würden." In der Zeitung steht: "sondern auf www.googleder Straße abgestellt würden." auch nett! zwinkern
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  • BadBirnbach
    Bekommt man eigentlich bei Abschaffung von Wohnraum auch wieder Geld zurück?
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