
Dass das Verhalten seines Mandanten überhaupt nicht geht, fand sogar der Verteidiger. Der hatte einen Lohrer Feuerwehrmann, der vor einem Jahr nach einem Unfall mit drei Todesopfern bei Wiesenfeld (Lkr. Main-Spessart) den Verkehr regelte, mit "Du Arschloch hältst mich nicht an" beleidigt. Die Anordnung der Feuerwehr anzuhalten, da der andere Fahrstreifen gerade Vorfahrt hatte, missachtete er und fuhr einfach durch die Sperrung in Steinbach. Vor dem Amtsgericht Gemünden konnte der 57-jährige Maschinenschlosser die Entschuldigung für sein Fehlverhalten nicht recht rüberbringen – er kenne den Geschädigten schon lange, "es war nicht persönlich gemeint", so der Angeklagte. Sein Verteidiger entschuldigte sich deshalb für ihn.
Er habe kein Problem mit dem 45-jährigen Geschädigten der Freiwilligen Feuerwehr Lohr, er sei nur "grundsätzlich emotional". Eine Begründung für die Ausfälligkeit hatte er nicht. Der Geschädigte schilderte, dass er das Entschuldigungsschreiben des Anwalts nicht annehmen konnte, weil der Angeklagte ihn eine gute Woche später in einem Lokal in Lohr mit den Worten angesprochen habe: "Du hast mich doch da angemacht." Es sei nichts gesperrt gewesen, habe dieser behauptet.
Die Sperrung durch die Feuerwehr war deutlich erkennbar
Dem widersprachen der 45-Jährige und ein Mitglied der Steinbacher Feuerwehr vehement. Dies sei durch mehrere Feuerwehrfahrzeuge mit Blaulicht und die Schutzkleidung der Feuerwehrleute deutlich zu erkennen gewesen. Die hochgehaltene Kelle habe der 57-Jährige, der aus Richtung Wiesenfeld kam, ignoriert. Weil er seine Geschwindigkeit kaum reduzierte, musste der Feuerwehrmann auf Seite gehen, um nicht angefahren zu werden. Der zweite Zeuge der Steinbacher Feuerwehr musste ihm deshalb noch mit Handzeichen zu verstehen geben, dass er anhalten solle. Dann habe er die Scheibe heruntergelassen und die Beleidigung ausgesprochen. Da das Mitglied der Steinbacher Feuerwehr die Beleidigung auf sich bezog, wurde dem Angeklagten eine zweifache Beleidigung zur Last gelegt.
"Ich stehe nicht aus Jux und Dollerei da", sagte der 45-jährige ehrenamtliche Feuerwehrmann, dem die Beleidigung wohl galt. "Ich mache mir da schon Gedanken, warum tust du dir so was an." Das gehe überhaupt nicht, befand der Kollege der Nachbarfeuerwehr. So sah das auch Richterin Kristina Heiduck: "Das ist ein unmögliches Ding, was Sie sich da geleistet haben. Das sind Leute, die sich für uns alle einsetzen." Reue und Schuldeinsicht habe sie nicht erkennen können, aber da der Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Rechtsfolgen beschränkt war, seien die bei der Strafzumessung auch nicht nötig gewesen.
Fahrverbot findet die Richterin besonders wirksam
Wie im Strafbefehl wurde der bislang unbescholtene 57-Jährige zu 40 Tagessätzen verurteilt. Allerdings senkte die Richterin die Höhe der Tagessätze von 100 auf 75 Euro. Das einmonatige Fahrverbot, das der Angeklagte gerne gestrichen sähe, weil er mit dem Auto nach Lohr auf die Arbeit müsse, beließ die Richterin. Dieses mache auf den Angeklagten am nachhaltigsten Eindruck, hoffte sie.
Ich möchte aus einem Lied zitieren: " Ihr seid die wahren Helden, auch wenn auch niemand applaudiert. Ihr seid die wahren Helden,weil ohne euch nichts funktioniert". Danke an die Feuerwehren (egal ob Werksfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr oder Berufsfeuerwehr) die oft unter Einsatz ihres Lebens Menschen retten Ein Danke auch an alle Berufsgruppen (Ärzte und Krankenpflegepersonal, Altenpfleger/-innen, Notärzte und Rettungssanis, Polizisten/-innen.....) sowie alle Ehrenamtlichen, die mir und anderen helfen. DANKE !!!
Unsere Feuerwehr berichtet auch bei jedem 3-4 Einsatz über solche Mitbürger.
Auch bürgert sich die Meinung immer mehr ein, dass Feuerwehren, Rettungsdienste, THW usw. für ihre Arbeit bezahlt werden.
(Wahrscheinlich von Leuten, die nie im Leben auf die Idee kämen, ehrenamtlich bei Hilfsdiensten mitzuwirken, aber dann die ersten sind, die maulen, wenn mal was nicht klappt.)