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KARLSTADT
Sex mit Schülerin: Lehrer angeklagt
Das Johann-Schöner-Gymnasium in Karlstadt.
Foto: Markus Rill | Das Johann-Schöner-Gymnasium in Karlstadt.
Markus Rill
Markus Rill
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:50 Uhr

Gegen den mittlerweile pensionierten Lehrer des Johann-Schöner-Gymnasiums in Karlstadt wurde von der Staatsanwaltschaft Würzburg Anklage erhoben wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in neun Fällen. Dies teilte Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach am Dienstag mit.

Der Missbrauch soll sich zwischen Ende 2015 und Ende 2016 abgespielt haben. „Dem Lehrer wird vorgeworfen, bei den sexuellen Handlungen bewusst und gewollt die mit dem Lehrer-Schüler-Verhältnis verbundene Abhängigkeit ausgenutzt zu haben“, heißt es in der Erklärung der Staatsanwaltschaft. Nähere Angaben zum Tatgeschehen macht die Behörde nicht, auch im Hinblick auf das Alter der Geschädigten. Seebach bestätigt jedoch, dass es sich um nur eine ehemalige Schülerin des Mannes handelt.

Fall geht vors Amtsgericht Gemünden

Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Gemünden könnte in drei bis sechs Monaten beginnen. Der Strafrahmen bewegt sich zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Im oberen Bereich werde das Vergehen aber nicht angesiedelt.

Die Suspendierung des Lehrers vor den Weihnachtsferien wurde vom Kultusministerium mit „distanzlosem Verhalten“ gegenüber einer Schülerin begründet. Das betroffene Mädchen hatte sich an eine Beratungsstelle gewandt; diese Beratungsstelle hatte das Gymnasium und die Schule das Kultusministerium über die Vorwürfe informiert. Das sofort eingeleitete Disziplinarverfahren wurde für die Dauer der Ermittlungen ausgesetzt und wird erst nach Beendigung des Strafverfahrens wieder aufgegriffen.

Lehrer ist bereits im Ruhestand

Der Mann ist derweil in den Ruhestand getreten und empfängt Pension. „Durch die Ruhestandsversetzung verändert sich die Bandbreite der möglichen disziplinarischen Maßnahmen", sagt Robert Kirchmaier, Pressesprecher der für das Disziplinarverfahren zuständigen Landesanwaltschaft Bayern. „Gegen Ruhestandsbeamte können wegen eines Dienstvergehens die Kürzung der Pension auf längstens fünf Jahre oder die komplette Aberkennung des Ruhegehalts verhängt werden.“

 
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